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29.12.2023
von Rechtsanwalt Martin Stier
Mit dem Tod des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis. Diese höchstpersönliche Verpflichtung geht selbstverständlich nicht auf die Erben über (§ 613 BGB). Beim Tod des Arbeitgebers ist es anders: Die Erben treten danach grundsätzlich in …