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16.12.2009
von Rechtsanwalt Peter Schmidt
Achtung Verjährung ! Wie jedes Jahr verjähren zum 31. Dezember Ansprüche und Forderungen, für die die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren zum Jahresende gilt. Wer also nicht rechtzeitig zum 31.12.2009 Forderungen aus dem gesamten Jahr 2006 …