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24.02.2023
von Rechtsanwältin Viktoria von Radetzky
aktualisiert am 24.02.2023 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt den Betroffenen des sogenannten Bottroper Apothekerskandals um unterdosierte Krebsmedikamente bzw. deren Hinterbliebenen Leistungen in Höhe von einmalig pauschal 5.000,00 €. …