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Erstattung der Hebegebühr nach Nr. 1009 VV durch die Versicherung des Schädigers beim Verkehrsunfall
Erstattung der Hebegebühr nach Nr. 1009 VV durch die Versicherung des Schädigers beim Verkehrsunfall
| 13.10.2014 von NAU Rechtsanwälte
Hintergrund: Die Hebegebühr erhält der Anwalt, wenn er für seinen Mandanten und in dessen Auftrag Gelder vereinnahmt und an ihn oder den/die Abtretungsgläubiger weiterleitet. Die Prozessvollmacht ermächtigt nach § 81 ZPO den Rechtsanwalt …