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Hochschulen und Universitäten: Befristung von Arbeitsverträgen unwirksam bei Rechtsmissbrauch
Hochschulen und Universitäten: Befristung von Arbeitsverträgen unwirksam bei Rechtsmissbrauch
| 28.06.2016 von Rechtsanwalt Malte Rüther
Erst Student, dann die Promotionsstelle, danach der erste Lehrauftrag, in der Folge wissenschaftlicher Mitarbeiter, sei es an der Musikhochschule oder an der Uni. Und dann? Wenn die angestrebte Professur auf sich warten lässt, finden sich …