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01.07.2020
von Rechtsanwalt Peter Kresken
Die zum 28.04.2020 eingeführte Novelle zur StVO hat zu drastischen Verschärfungen geführt. Insbesondere die nun nach dem Bußgeldkatalog vorgesehenen Fahrverbote bei Überschreitungen der Geschwindigkeit von 21 km/h innerorts bzw. 26 km/h …