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05.06.2009
von Rechtsanwalt Martin J. Warm
Eine Kommanditgesellschaft (KG), die eine Pferdezucht betreibt, ist auch bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht umsatzsteuerrechtlich Unternehmer und kann die ihr in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Dies entschied der …