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21.12.2021
von Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger
Widerruf bei Vertragsschluss per Mail nach persönlichem Termin. Kein Widerruf auch bei nur grober Besprechung. Der Fall: Eine Hauseigentümerin wollte sich einen schönen Garten gestalten lassen. Sie wandte sich daher an einen Garten- und …