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30.05.2018
von Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Die frühzeitige Aufnahme der Verteidigung gegen den Vorwurf eine Straftat begangen zu haben ist immer ratsam. Häufig melden sich die Betroffenen bereits mit Erhalt der Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung. Leider kommt es aber auch oft …