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Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen: gute Vollstreckungsaussichten bei Einkünften des Ehegatten
Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen: gute Vollstreckungsaussichten bei Einkünften des Ehegatten
| 25.06.2013 von Donath-Franke Rechtsanwälte
Ein Ärgernis: Man wurde unredlich geschädigt, führt erfolgreich einen Rechtsstreit und dennoch scheitert die Anspruchsdurchsetzung: Der Schuldner hat kein Vermögen und auch kein Einkommen über der Pfändungsfreigrenze. Der Ehegatte hat alles …