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Bei Einstellung gelogen – drohen schwere Folgen?
Bei Einstellung gelogen – drohen schwere Folgen?
| 19.07.2011 von Rechtsanwalt Sören Machleb
Das Bundesarbeitsgericht musste am 07.07.20011 entscheiden, ob eine Lüge im Bewerbungsgespräch den Arbeitsvertrag im Nachhinein anfechtbar macht (Az.: 2 AZR 396/10). Im zu entscheidenden Fall hatte die Arbeitnehmerin auf die Frage nach …