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Keine voreilige Mietminderung bei Feuchtigkeit oder Schimmel
Keine voreilige Mietminderung bei Feuchtigkeit oder Schimmel
| 22.09.2020 von Rechtsanwalt und Fachanwalt Tim Bendfeldt
Die Mietminderung bei (drohender) Feuchtigkeit oder Schimmel. Welcher Mieter oder Vermieter kennt das leidige Thema nicht, wenn es sich um eine Immobilie älteren Datums handelt. Oft drohen oder treten Feuchtigkeitssymptome auf, welche …