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21.07.2017
von Rechtsanwalt Diplom Jurist Dirk Witteck Dipl.-Jur.
Als materiell Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat man nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2017 keinen Anspruch darauf, sein beschädigtes Fahrzeug in einer Vertrags- bzw. Herstellerwerkstatt reparieren zu lassen. Die …