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GEMA unterliegt im Streit über die Urheberrechtsverletzungen
GEMA unterliegt im Streit über die Urheberrechtsverletzungen
| 20.03.2017 von SALEO Rechtsanwälte PartGmbB
Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 14.03.2017, AZ.: 29 C 1890/16 (97) (rechtskräftig) Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte über die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 UrhG zu entscheiden. Die GEMA (Klägerin) machte Ansprüche aus …