Bewertungen von Dr. jur. Susann Richter

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Rechtsanwältin bewerten

Bewertungen

WF

von W. F. am 02.11.2023 um 19:46 Uhr

Eine Anwältin mit Format.Menschlich und leicht verständlich.
Steuerrecht
Die Schnelligkeit wie Frau Richter die Sache erledigt hat war beeindruckend.Meine beste Anwältin bisher. Nochmals vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Für eine juristische Beratung sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und so verständlich wie möglich mit dem Mandanten zu kommunizieren.
RT

von R. T. am 22.12.2022 um 20:45 Uhr

Im Erbrecht unerfahren
Erbrecht
Ich habe Frau Richter mit einer Erbschaftsauseinandersetzung beauftragt. Sie ist freundlich, kann den Eindruck erwecken das das maximale erkämpft wird. Ich habe meine Eltern jahrelang gepflegt und wollte als benachteiligter den Aufwand meiner Pflege und Arbeit an den Grundstücken meiner Eltern geltend machen. Meine Geschwister haben je ein Grundstück als Voraberbe (Geschenk) übertragen bekommen. Leider hat sie die von mir vorgelegten Notarverträge zur Schenkung zwar gelesen aber nicht erkannt dass die Schenkung eines Grundstücks auf den Pflichtteil des beschenkten angerechnet wird. In Unkenntnis der Berechnung wurde mit der Gegenseite eine Abwicklungsvereinbarung geschlossen die weder die jahrelange Pflege berücksichtigt und obendrein im Nachhinein die Anrechnung des geschenken Grundstücks ausschließt. Damit konnte aber das Nachlasskonto aufgelöst werden. Die Vereinbarung brachte 5000€ abzüglich Anwaltskosten. Der nachträgliche Schaden beläuft sich auf bisher 60.000,-€ für mich da das vorab übertragene Grundstück an meine Schwestern im Pflichtteil nur noch zur Hälfte des Letztverstorbenen angerechnet werden kann. Insgesamt ist bei dem nervlichen Aufwand, ein großer Schaden entstanden. Bestimmt ist meine Erklärung laienhaft aber dafür beauftragt man auch einen Anwalt um gut beraten zu werden.
Hier ist es leider teures Lehrgeld geworden!
Seit vielen Jahren berate und vertrete ich MandantInnen im Erbrecht.
Der geschilderte Sachverhalt ist juristisch komplex.
Den Inhalt und die Rechtsfolgen der geschlossenen Notarverträge wurdew besprochen. Die Erbauseinandersetzung dauerte lange und insbesondere bezüglich der geltend gemachten Pflegeleistungen gab es Beweisschwierigkeiten.
Ein Bewertungsportal ist keine geeignete Plattform für die erhobenen Vorwürfe, die unberechtigt sind.
RR

von R. R. am 09.11.2021 um 08:24 Uhr

Steuerrecht
Steuerrecht
Gehe zur Erstberatung am 11.11.021. Termin habe ich sehr schnell erhalten.
MH

von M. H. am 05.03.2021 um 12:06 Uhr

Anwendung §10e EStG
Steuerrecht
Schnelle und eindeutig begründete Aussage.
SEHR GUT!
DANKE.
Vielen Dank für das positives Feedback!
Bei steuerlichen Fallgestaltungen ist häufig der genaue Anwendungszeitraum maßgebend, der immer gesondert geprüft werden muss.
Die umgehende Zuarbeit hat die schnelle Bearbeitung natürlich erleichtert.
GT

von G. T. am 07.06.2020 um 02:08 Uhr

Sehr kompetente und freundliche Rechtsanwältin!
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Dr. Susann Richter kann ich nur
w e i t e r e m p f e h l e n! Ihre Kompentenz, Engagement und natürliches Auftreten, hatte mich sehr beeindruckt! Meine leidliche Angelegenheit wurde kurz und bündig, unbürokratisch auf schnellste Weise erledigt! Aus diesem Grunde kann ich
Frau Dr. Susann Richter nur weiterempfehlen, wenn Sie rasche Hilfe brauchen! G.T.-F.
Vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.

Wenn rasche Hilfe möglich ist, sollte eine Angelegenheit zügig zum Abschluss gebracht werden.
MG

von M. G. am 22.08.2019 um 12:03 Uhr

Auflösen einer Erbengemeinschaft
Erbrecht
Wir hatten mehrere Termine. Nach dem ersten Termin waren wir etwas unsicher und haben uns gefragt, wieso waren wir jetzt hier. Da keine Bewegung in der Angelegenheit zu bemerken war. Es war natürlich unser eigenes Verschulden. Wir haben uns dann noch einmal beraten lassen und klar geäußert was wir möchten. So konnte Frau Dr. Richter für uns tätig werden. Und dies mit Erfolg. Da es sich um eine komplizierte Angelegenheit handelte, waren einige Schreiben und Telefonate notwendig. Alles in allem waren wir sehr zufrieden. Wir bedanken uns auf diesem Weg bei Frau Dr. Richter und werden sie gern weiter empfehlen.
AF

von A. F. am 30.01.2017 um 11:22 Uhr

Allgemeine Rechtsberatung
Allgemeine Rechtsberatung
Mirwaren die RA-Kosten einfach zu hoch,wenn ich es vorher gewußt hätte,dann hätte ich verzichtet.
Sehr geehrte Mandantin, der Kostenrahmen wurde vorab mit Ihnen besprochen und Sie haben mir gegenüber keine Einwände gegen den Rechnungsbetrag erhoben. Die Klärung Ihres Anliegens wäre in einem persönlichen Gespräch sicherlich möglich gewesen. Bei dem Honorar sind der Gegenstandwert, die Bedeutung der Angelegenheit sowie die Bearbeitungsaufwand zu berücksichtigen. MfG Dr. S. Richter
MT

von M. T. am 23.12.2016 um 10:52 Uhr

Aufstellung gemeinschaftliches Testament
Erbrecht
alles bestens
KS

von K. S. am 26.09.2014 um 10:33 Uhr

Beratung zu Pflichtteilsanspruch
Erbrecht
Kurzfristig erhielt ich einen Termin, das war für mich sehr wichtig und hat mir sehr geholfen.
Ich erhielt eine kompetente Beratung und die Anwältin war nett und freundlich. Die Kosten waren für meinen Sachverhalt angemessen.