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- Fachanwältin für Familienrecht
- Erbrecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Über mich
Im Jahre 2006 wurde mir die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht" von der zuständigen Rechtsanwaltkammer verliehen. Weitere Schwerpunkte meiner Anwaltstätigkeit habe ich gelegt auf die Bereiche vorbeugende Verfügungen ( Patientenverfügung, Betreuungsweisung, Generalvollmacht) das Erbrecht auch mit Gestaltung von Testmanten und erbrechtlichen Verfügungen, das mit vorgenannten Rechtsbereichen im Zusammenhang stehende Grundstücks- und Immobilienrecht. Auch im Arbeitsrecht, Verkehrsunfallrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht dürfen Sie gerne auch mich zukommen.
Gerade und auch im Bereich des Familienrechts ist es mir besonders wichtig, meine Mandanten und Mandantinnen nicht nur rechtlich auf höchstem Niveau zu beraten und zu vertreten, auch die „menschliche" Seite möchte ich nicht unberücksichtigt wissen. Die emotionalen Seiten einer Trennung oder Scheidung, deren wirtschaftliche Auswirkungen und damit verbundene Unsicherheiten und Zukunftsängste, Betroffenheit von gemeinsamen Kindern usw. erfordern, dass man sich für Gespräche mit dem Mandanten/der Mandantin ausreichend Zeit nimmt. Ich erachte es grundsätzlich für richtig und wichtig, dass zunächst alles versucht wird, um eine außergerichtliche und einvernehmliche Regelung aller im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung stehenden Fragen herbeizuführen.
Notwendige und auf die Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens gerichtete Verträge
( Ehevertrag, Scheidungsfolgevereinbarung, Verträge nichtehelicher Lebenspartner oder eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ) werden von mir gestaltet und vorbereitend erstellt – auch für notarielle Beurkundungen durch einen gesondert zu beauftragenden Notar.
Sollte sich zeigen, dass mit der Gegenseite eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist oder ersichtlich ist, dass die Gegenseite nicht bereit ist hieran mitzuwirken, setze ich schnell und mit der gebotenen Härte die meinen Mandanten/Mandantinnen zustehenden Ansprüche durch – erforderlichenfalls mit Inanspruchnahme des Gerichts.
Selbstverständlich berate ich Sie auch bereits vor Eingehung einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft sowie bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft über die rechtlichen Auswirkungen des Zusammenlebens und die Möglichkeiten, Regelungen erforderlichenfalls abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Das Gesetz geht in seinen Regelungen oft vom „Normalfall" aus – aber das Leben ist vielschichtig und es ist sinnvoll und wichtig, Regelungen an die tatsächlichen Lebensumstände anzupassen und sich nicht darauf zu verlassen, dass die "Normalfallregelungen" auch Ihre Lebensumstände zutreffend berücksichtigen.
Ein weiterer wichtiger Bereich meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung ( gerichtlich und außergerichtlich ) bei Fragen des Elternunterhalts – also wann müssen Kinder in welcher Höhe für den Unterhalt der Eltern aufkommen ( z.B. bei Unterbringung in Pflegeheimen )
Über eine Kontaktaufnahme würden wir uns freuen. Kurzfristige Besprechungstermine entweder in meinen Kanzleiräumen in Stuttgart und in den Räumen meiner Zweigstelle in Ditzingen-Schöckingen erhalten Sie gerne nach telefonischer Abstimmung.
Sprachen
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von G. M. am 27.03.2025 um 12:04 Uhr
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