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Rechtsanwalt

Thomas Herz

"Das gegenseitige Zuhören ist der Anfang einer jeden erfolgreichen anwaltlichen Tätigkeit."

Rechtsgebiete

  • Verwaltungsrecht
  • Öffentliches Recht
  • Beamtenrecht
  • Schulrecht
RD
von R. D. am 15.03.2024 um 16:24 Uhr
Anrechnung einer Abschlussarbeit in einem weiteren Studiengang
Verwaltungsrecht

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Herzlich Willkommen. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.

In den unten genannten Bereichen sind wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gerne behilflich.

Auf Ihren Besuch freuen sich Ihr Rechtsanwalt Christian Borsbach (Fachanwalt für Sozialrecht) und Ihr Rechtsanwalt Thomas Herz.

BILDUNGSRECHT:

  • Kita-Recht
  • Schulrecht
  • Hochschulrecht
  • Hochschulzulassungsrecht
  • Prüfungsrecht
  • Referendarrecht (Juristischer und Pädagogischer Vorbereitungsdienst)

Für weitere Informationen besuchen Sie die Kanzlei unter: bildungsrecht.pro

BEAMTENRECHT:

  • Begründung von Beamtenverhältnissen (insb. Ernennung), 
  • Laufbahnrecht (insb. bei Erwerb der Laufbahnbefähigung, Laufbahnbewerber und andere Bewerber, Probezeit, Kürzungs- und Verlängerungsmöglichkeiten, Bewährung, Beförderung, Abstieg und Laufbahnwechsel),
  • Beendigung von Beamtenverhältnissen (insb. bei Entlassung kraft Gesetzes, Entlassung durch Verwaltungsakt, Verlust der Beamtenrechte, Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, Einstweiliger Ruhestand, Suspendierung / Verbot der Dienstgeschäfte / Amtsausübungsverbot / Zwangsbeurlaubung, Abberufung kommunaler Wahlbeamter,  Verabschiedung von Ehrenbeamten, Entfernung aus dem Dienst, Rehabilitation vor Ruhestand, begrenzte Dienstfähigkeit,
    Wiederherstellung der Dienstfähigkeit),
  • Rechte von Beamten aus dem Beamtenverhätnis (insb. bei Abordnung, Umsetzung, Versetzung, Beamtenbesoldung, Beamtenversorgung, Anerkennung Dienstunfall, Disziplinarrecht, Pflichtverletzungen, amtsangemessene Beschäftigung, Amtsbezeichnung, Nebentätigkeiten, Fürsorgepflicht, Urlaub, Beurteilung und Personalakten).

Für weitere Informationen besuchen Sie die Kanzlei unter: dienstrecht-rechtsanwalt.de

SOLDATENRECHT:

  • Rückzahlung / Rückforderung von Studienkosten oder Ausbildungskosten nach Soldatengesetz durch Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, 
  • Befehlsrecht gegenüber Soldaten (insb. militärische Ordnung, Befehls- und Kommandogewalt, Gehorsam, Vorgesetzenverhätlnis, Grenzen von Befehl und Gehorsam, Weisungsrecht), 
  • Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
  • Einsatz im Ausland (insb. Auslandsverwendungszuschlag, dienstliche Notwendigkeit. Rechtsmittel gegen eine Kommandierung in den Einsatz),
  • Pflichtverletzungen von Soldaten und Vorgesetzen (insb. Grundpflichten, demokratische Grundordnung, Eid und Gelöbnis, Dienstaufsicht, Fürsorge, Befehlsbefugnis, Gehorsam, Kameradschaft, Wahrheit, Verschwiegenheit, politische Betätigung, innerdienstliches und außerdienstliches Verhalten, Disziplin, Wohlverhalten, Gesunderhaltung, Duldungsplflicht, ärztliche Maßnahmen, Ablehnung zumutbarer Maßnahmen, Tätigkeit nach Ausscheiden aus Wehrdienst, Vormundschaft und Ehrenämter),  
  • allgemeines Soldatenrecht (insb. Soldatengesetz, Arbeitsschutz, Besoldungsrecht, Gleichstellungsrecht, Personalaktenrecht, Resevervistengesetz, Schwerbehindertenrecht, Urlaubsrecht),
  • Soldatenstatusrecht (insb. Berufungsvoraussetzungen und -hindernisse, Auswahl zum Berufssoldaten, Beendigung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, Berufung der Soldaten auf Zeit, Dienstverhältnis und Dienstzeitfestsetzung, Beendigung des Dienstverhältnisses durch Entlassung, freiwillig Wehrdienstleistende, Reservedienstleistende, Eignungsübende),
  • Unmittelbarer Zwang nach UZwGBw (inbs. im militärischen Bereich, militärischen Sicherheitsbereich, Straftat gegen die Bundeswehr, vorübergehender militärischer Sicherheitsbereich, Anwendung des unmittelbaren Zwanges, Einsatz von körperlicher Gewalt, Fesseln, technische Sperren sowie dienstlich zugelassener Hieb- und Schußwaffen, Reizstoffe und Explosivmittel, Schusswaffengebrauch),
  • Wehrbeschwerderecht (inbs. Dienstaufsichtsbeschwerde, parlamentarisches Petitionsrecht, Gegenvorstellung, Strafanzeige, Beschwerderecht, Benachteiligungsverbot, Beschwerdebescheid, Entscheidung des Truppendienstgerichts, Entscheidungen des Bundesministers der Verteidigung, Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr, Rechtsbeschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde, verwaltungsgerichtliches Vorverfahren),
  • Wehrdisziplinarrecht (insb. Ahndung von Dienstvergehen, Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme, einfaches Disziplinarverfahren – dort insb. : Verweis, strenger Verweis, Disziplinarbuße, Ausgangsbeschränkung, Disziplinararrest, gerichtliches Disziplinarverfahren – dort insb. : Kürzung der Dienstbezüge, Herabsetzung in der Besoldungsgruppe, Dienstgradherabasetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Kürzung des Ruhegehalts, Aberkennung des Dienstgrades,
  • Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz (alle Strafdelikte innerhalb der Bundeswehr, insb. Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung wie etwa eigenmächtige Abwesenheit, Fahnenflucht, Selbstverstümmelung, Dienstentziehung durch Täuschung; Straftaten gegen die Pflichten der Untergebenen wie etwa Ungehorsam, Gehorsamsverweigerung, leichtfertiges Nichtbefolgen eines Befehls, Bedrohung eines Vorgesetzten, Nötigung eines Vorgesetzten, tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten, Meuterei, Verabredung zur Unbotmäßigkeit, Taten gegen Soldaten mit höherem Dienstgrad; Straftaten gegen die Pflichten der Vorgesetzten wie etwa Mißhandlung, entwürdigende Behandlung, Mißbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken, Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat, erfolgloses Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat, Unterdrücken von Beschwerden, Taten von Soldaten mit höherem Dienstgrad, Beeinflussung der Rechtspflege, Anmaßen von Befehlsbefugnissen, Mißbrauch der Disziplinarbefugnis, unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren, mangelhafte Dienstaufsicht; Straftaten gegen andere militärische Pflichten wie unwahre dienstliche Meldung, unterlassene Meldung, Wachverfehlung, Pflichtverletzung bei Sonderaufträgen, rechtswidriger Waffengebrauch, Verletzung anderer Dienstpflichten, Handeln auf Befehl als Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund, Gefährdung der eigenen Person als entschuldigenden Notstand für Soldaten),
  • Straftaten gegen die Landesverteidigung (Wehrpflichtentziehung, Störpropaganda, Sabotage u.a.).

Für weitere Informationen besuchen Sie die Kanzlei unter: dienstrecht-rechtsanwalt.de

Zur Kanzlei:

Mit der Kanzlei BORSBACH & HERZ (vormals BOBACH, BORSBACH & HERZ) steht Ihnen ein erfahrenes Team von Anwälten zur Verfügung. Unsere Kanzlei hat sich im mitteldeutschen Raum seit fast 20 Jahren etabliert und ist darüber hinaus bundesweit tätig. Dabei können Sie auf einen Punkt besonders vertrauen: unsere Hartnäckigkeit. Lassen Sie uns es so formulieren: Auch wir sind nicht selten überrascht darüber, wie man aus einem scheinbar aussichtslosen Fall noch einen Erfolg für den Mandanten erzielt. Unsere Kanzlei ist barrierefrei. Ebenso bieten wir eine telefonische Erstberatung bundesweit an.

Hinweis zur Terminvergabe:

Damit Sie in unserem Büro in Halle keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitten wir Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter unserer Rufnummer 0345/6846207. Vielen Dank!


Thomas Herz ist gelistet in Rechtsanwälte Halle (Saale) und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht beim DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht beim DAV
  • Betreuungsverein Merseburg e.V.

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