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EK

von E. K. am 07.05.2024 um 08:57 Uhr

Nun hat die liebe Seele Ruh......
Arbeitsrecht
Mein Arbeitsverhältnis ruhte 10 Jahre wegen Krankheit. Mir wurde schließlich die Dauerrente gewährt, die restlichen Urlaubstage mußten berechnet werden und ein Zeugnis erwartete ich ebenfalls. Mir bereitete der Gedanke an Kontakt wieder Albträume. Während meiner Arbeit in dem wissenschaftlichen Betrieb erlebte ich zwei Selbstmorde von Kollegen, denen großer Stress bereitet wurde. Eine Wissenschaftlerin hatte im Vorfeld Probleme, auch sie beging Suizid. Eine Kollegin wurde so unter Druck gesetzt, dass sie Ergebnisse manipulierte, die Schuld trug freilich sie im Anschluss nach einem Skandal. Drei Kollegen tauchten einfach nicht mehr auf, blieben der Arbeit fern. Eine sehr feine und zuverlässige Kollegin wurde schwer Krank wegen Mobbing. Sie war immer schlank, bedingt durch Psychopharmaka ist sie jetzt übergewichtig. Das beschreibt das Umfeld, welches auch mich krank machte. Alleine der Gedanke, dort Kontakt aufnehmen zu müssen, löste in mir wieder Schlaflosigkeit aus. Herr Thomas Klaes war sofort zu einem Termin bereit und brachte Ruhe in das Thema. Mit unglaublicher Geschwindigkeit ging alles über die Bühne. Ich bekam ein gutes Zeugnis, um abschließen zu können. Die Urlaubstage wurden korrekt berechnet und ausgezahlt. Mein Leidensdruck ebbte sofort ab. In der Kanzlei ist man zuvorkommend und menschlich. Ich fühlte mich gut aufgehoben und verstanden. Ohne die Hilfe von Anwalt Klaes wäre mein Arbeitgeber nicht sachlich geblieben. Eine Kollegin rief mich an, mein direkter Chef äußerte sich abfällig, wollte das Zeugnis nicht positiv abfassen, so dass der Betriebsrat einschritt. Ich habe mir dieses gute Zeugnis verdient. Nun kann ich abschließen. Ich werde Herrn Thomas Klaes jedem empfehlen, der Hilfe im Arbeitsrecht benötigt.
Hallo Frau K., auch Ihnen ein herzlichen Dankeschön für die sehr gute und ausführliche Bewertung und freundliche Empfehlung! Es freut mich persönlich sehr, dass wir in Ihrer Sache so zügig alles haben klären können, was zu klären war. Ihnen alles Gute für Ihre Zukunft! Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
MB

von M. B. am 03.05.2024 um 11:00 Uhr

Hochkompetenter und sehr sympathischer Mann!
Arbeitsrecht
Ich war wegen zweier Angelegenheit bezüglich eines Arbeitsvertrags (komplexere Vergütungsstruktur + Kündigung) bei Herrn Klaes. In beiden Sachen hat Herr Klaes mich hervorragend beraten. Besonders beeindruckt hat mich, wie schnell er die doch recht komplizierte Bonusregelung verstanden hat (quasi direkt beim Lesen des Vertrags) und das ganze rechtlich einordnen konnte. Dazu ist Herr Klaes noch sehr sympathisch. Ich hoffe zwar, dass ich in Zukunft nicht mehr auf eine Rechtsberatung angewiesen sein werde, aber falls doch werde ich gerne wieder Herrn Klaes' Dienste in Anspruch nehmen! :-)
Hallo Herr B., haben Sie herzlichen Dank für die sehr gute Bewertung und freundliche Empfehlung - ich wünsche Ihnen alle Gute! Sollten Sie erneut Hilfe im Arbeitsrecht benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
JC

von J. C. am 17.04.2024 um 08:12 Uhr

Vergütung
Arbeitsrecht
Ich habe mich an Herr Klaes gewandt, da mir von meinem ehemaligem Arbeitgeber nach meiner fristgerechten Kündigung meine letzte Vergütung nicht gezahlt wurde. Herr Klaes war bereits am Telefon sehr sympathisch und hat diesen Eindruck im Erstgespräch fortgeführt. Alle Themen wurden sachlich und verständlich erklärt, dass ich auch ohne Vorwissen im Arbeitsrecht nachvollziehen konnte, welche Möglichkeiten ich in diesem Fall habe. Der weitere Kontakt über E-Mail oder Telefon war freundlich und informativ (bspw. Dokumente an die Gegenseite, Informationen über Gerichtstermine etc.) Ich habe mich zu jedem Zeitpunkt unterstützt und sicher gefühlt und kann ihn nur empfehlen.
Hallo Frau C., besten Dank für die sehr gute Bewertung und freundliche Empfehlung! Sollten Sie erneut Hilfe im Arbeitsrecht benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln
OK

von O. K. am 15.04.2024 um 22:51 Uhr

Kompetente Beratung
Arbeitsrecht
Ich habe bisher zwei Rechtsberatungen von Herrn Klaes in Anspruch genommen. Eine zum Thema Betriebsübergang und eine andere im Rahmen eines Arbeitsunfalls sowie dem damit verbundenen Umgang mit der Berufsgenossenschaft. In beiden Fällen hat Herr Klaes sehr kompetent und effizient beraten. Seine Entscheidungshilfen haben sich in beiden Fällen als richtig erwiesen. Ich bin Herrn Klaes für seine Hilfe sehr dankbar und kann ihn jedem empfehlen, der Hilfe und Unterstützung im Arbeitsrecht sucht.
Hallo Herr K., auch Ihnen vielen Dank für die sehr gute Bewertung und freundliche Empfehlung! Sollte sich erneut arbeitsrechtliche Beratungsbedarf ergeben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen, Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
AW

von A. W. am 15.04.2024 um 09:45 Uhr

Sehr gut und effektiv
Arbeitsrecht
Herr Klaes ist sehr nett und verständnisvoll Trotz der kurzen Besprechungszeit stellte er mir die Beratung und Unterstützung zur Verfügung, die ich brauchte, und war bereit, im Anschluss an zusätzliche Fragerunden und Nachbereitungen teilzunehmen. Auch der Preis für das erste Treffen war fair. Ich schätze es sehr.
Hallo Frau Dr. W., haben Sie vielen Dank für die sehr gute Bewertung und freundliche Empfehlung! Sollte sich weiterer Handlungsbedarf ergeben, stehe ich gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
TB

von T. B. am 25.03.2024 um 16:24 Uhr

Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Herr Klaes ist ein Top Rechtsanwalt mit einer sehr hohen Expertise auf seinem Fachgebiet.
Hallo Herr B., vielen Dank für die sehr gute Bewertung! Ich wünsche Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
OG

von O. G. am 21.03.2024 um 09:11 Uhr

Für meine Ansprüche leider unzureichend
Arbeitsrecht
Um meinen Fall endgültig zu klären, habe ich zweimal Prozesskostenhilfe beantragen müssen. Mein Arbeitgeber versuchte mich mehrfach zu kündigen und letztendlich haben wir uns dann mit Abfindung darauf geeinigt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Ich hätte eigentlich Anspruch auf die Auszahlung meiner Urlaubstage gehabt. Dies wollte ich im Vergleichstext aufgeführt haben. Herr Klaes sah diesbezüglich keine Notwendigkeit, da mir diese ja ohnehin zustünde. Natürlich hat mein ehemaliger Arbeitgeber die Urlaubstage nicht ausgezahlt. Hier sah sich Herr Klaes im Nachhinein nicht mehr zuständig und verwies mich auf einen anderen Fachanwalt. (Als ob ich noch ein drittes Mal Prozesskostenhilfe beantragen würde). So habe ich mich schlecht beraten gefühlt; zumal ich ja schon zu früheren Zeitpunkten mehrfach nachfragte, wie ich das Recht auf Auszahlung der Urlaubstage geltend machen würde. Herr Klaes hätte transparent machen sollen, dass dazu ein neuer Prozess mit anderem Anwalt notwendig wird. Dies ist leider nicht geschehen. Denn hätte ich das Wissen gehabt, hätte ich darauf bestanden, die Auszahlung der Urlaubstage im Vergleichstext zu erwähnen. Als Laie kennt man sich mit dem ganzen Prozedere nicht aus und verlässt sich darauf, umfänglich vom Fachanwalt aufgeklärt zu werden (vor allem wenn man schon konkrete Szenarien abfragt). Da habe ich anscheinend zu viel erwartet.
Hallo Frau G., auch Ihre Kritik nehme ich gern zum Anlass, meine Sicht der Dinge darzustellen:

1. Das erste Verfahren haben wir durch Anerkenntnisurteil gewonnen. Die von uns im Wege der Klage geltend gemachten Ansprüche hat die Gegenseite anerkannt. Dies entspricht einem 100%igen Erfolg.

2. Das zweite Verfahren wurde durch Vergleich beendet. Im Rahmen dessen konnten wir sogar eine Abfindung verhandeln, die deutlich über Durchschnittswerten liegt.

3. Sollten Urlaubsansprüche offen sein, können Sie deren Abgeltung noch verfolgen. Denn der Vergleich sieht eben keinen Verrechnung oder sonstiges vor. Eine Beauftragung zur Geltendmachung diesbezüglich hatten Sie aber nicht erteilt. Schauen Sie doch nochmal in die gewechselte Korrespondenz.

4. Prozesskostenhilfe ist in beiden Verfahren gewährt worden. Meiner Verpflichtung entsprechend hatte ich Sie auf die Möglichkeiten der Prozesskostenhilfe hingewiesen, die dann auch bewilligt wurde. Dass Sie für zwei Verfahren die amtlichen Formulare ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen mussten, ist Ihre vornehmste Pflicht, wenn Sie diese Unterstützungsleistung in Anspruch nehmen wollen. Da verstehe ich ehrlich gesagt nicht Ihre Kritik.

5. Hinsichtlich Ihrer letzten Anfrage hatte ich Sie tatsächlich an einen anderen Fachkollegen empfohlen, da die von Ihnen besprochene Thematik außerhalb meiner Fachbereichs liegt (und es war nicht der Urlaub!). Dies entspricht meinem Selbstverständnis als Anwalt: Bei einem fachspezifischen Kollegen sind meine Mandanten in besseren Händen, wenn es nicht das Arbeitsrecht betrifft; ich buhle nicht um jedes Mandat. Und ja: Hätten Sie einen dritten Prozess führen wollen/müssen, hätten Sie die PKH erneut beantragen müssen. So sind halt die Spielregeln. Lesen Sie gerne auch nochmal die mehrseitigen amtlichen Hinweise durch.

6. Ehrlich gesagt bin ich über den Inhalt Ihrer Kritik doch etwas verwundert. Hatte ich doch angesichts Ihrer persönlichen Verhältnisse das erste Gespräch sogar pro Bono geführt, also auf eine Abrechnung verzichtet. Von daher ist unser beider Erwartungshaltung scheinbar enttäuscht.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!
OC

von O. C. am 06.03.2024 um 09:05 Uhr

katastrophaler Rechtsvertreter!
Allgemeine Rechtsberatung
Seine Rechtsvertretung in meinem Fall war fehlerhaft und enttäuschend. Er hat alles falsch gemacht, was falsch gemacht werden kann. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich ihn keinesfalls weiterempfehlen. Ich musste eine andere Rechtsvertretung beauftragen und doppelt zahlen, weil mein Fall in einer Sackgasse navigierte. Wir hatten große Probleme, die Fehler von Herrn Klaes aufzuarbeiten, konnten den Fall jedoch letztendlich zu meinen Gunsten entscheiden.
Sehr geehrter Herr C.,

auch zu Ihrem Beitrag nehme ich gerne die Gelegenheit wahr, eine kurze - unbedingt - sachliche Anmerkung zu machen.

1. Ein erfolgreiches Mandat setzt immer voraus, dass der Mandant gegenüber seinem Anwalt wahrheitsgemäß und insbesondere vollständig berichtet. Nach 26 Jahren anwaltlicher Tätigkeit kann ich Ihnen versichern, dass es aus Mandantensicht unklug ist, seinen Rechtsanwalt nicht über wesentliche Tatsachen, insbesondere im Zusammenhang mit verhaltensbedingten Beendigungsgründen zu unterrichten. Auch der Umstand, dass bereits vor meiner Mandatierung ein weiterer Anwalt eingeschaltet war, gehört dazu.

2. Ich erlaube mir, daran zu erinnern, dass das Beschlussberfahren zu Ihrem Vorteil endete und der Antrag der Gegenseite zurückgewiesen wurde. Schauen Sie doch noch einmal in die Entscheidung rein! Das parallel hierzu laufende Urteilsverfahren konnte ich nicht weiter begleiten, da Sie das Mandat nach dem erfolgreichen Beschlussverfahren beendet hatten.

3. Bis heute ist mir nicht klar, warum Sie meinten, das Mandatsverhältnis beenden zu müssen. Eine Begründung haben Sie mir bis heute nicht geliefert. Ein Mandant kann jederzeit das Mandatsverhältnis beenden. Dies befreit Sie aber nicht von der Vergütungspflicht. Der Anwaltswechsel im laufenden Verfahren ist daher grundsätzlich mit doppelten Kosten verbunden. Aber auch hier sollten Sie der Vollständigkeit erwähnen, dass Ihre Rechtschutzversicherung meine Kosten übernommen hat und daher eine "doppelte Zahlung" Ihrerseits allein deshalb schon nicht erfolgte.

4. Dass die Angelegenheit im übrigen während meines Mandats nicht zu Ihren Gunsten beendet werden konnte, liegt letztendlich an Ihrer seinerzeitigen Abfindungserwartung. Schließlich hatten wir mithilfe des Gerichts bereits frühzeitig im Beschlussverfahren ein Beendigungspaket geschnürt, was angesichts des Sachverhalts mehr als fair war. Sie hatten sich dagegen entschieden.

Wie dem auch sei: Ich wünsche Ihnen alles Gute - Servus!
JM

von J. M. am 04.03.2024 um 10:13 Uhr

Kompetent und nett
Arbeitsrecht
Vielen Dank für die gute Beratung. Das nächste wird es wohl wieder Herr Klaes sein...
Hallo Herr M., haben sie vielen Dank für die positive Bewertung! Gerne helfe ich im Wiederholungsfall weiter! Mit freundlichen Grüßen Thomas Klaes, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln
JB

von J. B. am 26.02.2024 um 12:22 Uhr

Erstberatung
Arbeitsrecht
Sehr gut und sehr kompetent - vielen Dank
Sehr geehrter Herr B., vielen Dank für die sehr gute Bewertung! Sollten Sie in der Sache weiteren Beratungsbedarf haben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen, Thomas Klaes Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln