
Bewertungen von Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
Anwaltsprofil ansehen
29 Bewertungen
Sehr kompetent und überaus freundlich
am 12.05.2021
Sehr freundlich und engagiert. Hat sich sofort um mein Anliegen gekümmert und überaus kompetent in Baurechts- und Baumängel-Fragen beraten.
Vielen Dank, Herr Zunftmeister!
Vielen Dank, Herr Zunftmeister!
Ordnungswidrigkeit
am 24.01.2021
Zeitnahe, kompetente Beratung. Mein Anliegen wurde ernst genommen. Ich bin voll und ganz zufrieden. Gern wieder.
Architektenhonorar, überzogenener Honoraranspruch
am 15.04.2018
Herr Zunftmeister hat uns den Sachverhalt verständlich erklärt und kompetent beraten. Die Einigung erfolgte zu unserer vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für ihre positive Bewertung. Gerne berten wir sie auch zukünftig im Bereich des Immobilienrecht , des Bau- und Architektenrecht, sowie in WEG und Mietsachen. Bitte beachten sie auch, dass wir nicht nur im räumlichen Bereich Radolfzell, Singen, Konstanz und Stockach tätig sind, sondern auch überregional im gesamten Bundesgebiet tätig sein können.
Viele Grüße
Viele Grüße
Baumängel an der Heizung, Prüfung der Schlussrechnung
am 18.03.2018
Herr Zunftmeister vertrat uns in einer baurechtlichen Angelegenheit.
Konkret zu prüfen galten in unserem Falle die Baumängel an einer neu errichteten Heizungsanlage und die Prüfung der dazu gestellten Schlussrechnung unseres Heizungsbauers. Diese Rechnung war fachlich kompliziert. Jedoch hatten wir das Gefühl, dass es Herrn Zunftmeister nicht schwer sich in die Materie einzulesen.
Herr Zunftmeister machte schon bei unserem ersten Treffen juristisch einen sehr kompetenten Eindruck und nahm uns die erste Nervosität in unserer Angelegenheit. Auch menschlich wirkte Herr Zunftmeister auf uns sympathisch und auf dem Boden geblieben.
Es kam zu einer Verhandlung bei Gericht, bei der wir uns gut aufgehoben fühlten und er uns Mut zugesprochen hatte.
Die Kommunikation lief reibungslos, hauptsächlich über Telefon und e-Mail.
Alles in Allem konnten wir dank Herrn Zunftmeister einen für uns sehr guten Vergleich mit der Klägerin aushandeln.
Wir waren sehr zufrieden und
empfehlen Herr Zunftmeister gerne weiter.
Vielen Dank!
Fam.Fleischer
Konkret zu prüfen galten in unserem Falle die Baumängel an einer neu errichteten Heizungsanlage und die Prüfung der dazu gestellten Schlussrechnung unseres Heizungsbauers. Diese Rechnung war fachlich kompliziert. Jedoch hatten wir das Gefühl, dass es Herrn Zunftmeister nicht schwer sich in die Materie einzulesen.
Herr Zunftmeister machte schon bei unserem ersten Treffen juristisch einen sehr kompetenten Eindruck und nahm uns die erste Nervosität in unserer Angelegenheit. Auch menschlich wirkte Herr Zunftmeister auf uns sympathisch und auf dem Boden geblieben.
Es kam zu einer Verhandlung bei Gericht, bei der wir uns gut aufgehoben fühlten und er uns Mut zugesprochen hatte.
Die Kommunikation lief reibungslos, hauptsächlich über Telefon und e-Mail.
Alles in Allem konnten wir dank Herrn Zunftmeister einen für uns sehr guten Vergleich mit der Klägerin aushandeln.
Wir waren sehr zufrieden und
empfehlen Herr Zunftmeister gerne weiter.
Vielen Dank!
Fam.Fleischer
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für ihre positive Bewertung. Wie in ihrem Fall gibt es immer wieder Streitfälle bezüglich Handwerkerrechnungen und Architktenhonorarrechnungen. Oftmals sind die Schlussrechnungen unübersichtlich, nicht nachvollziehbar und es lässt sich oftmals bei Stundenlohnarbeiten nicht erkennen, ob diese Leistung nicht schon von einer Angebotsposition mitumfasst war und gar nicht zusätzlich zu vergüten ist. Bezüglich der Prüfbarkeit einer Schlussrechnung hilft nun im BGB Bauvertrag das neue Bauverttragsrecht (ab 1.01.2018) weiter: Auch Schlussrechnungen aufgrund eines BGB Bauvertrages müssen nun prüfbar sein, ansosnten werden sie nicht fällig (§ 650g Abs.4 BGB). Allerdings müssen die begründeten Einwände gegen die Prüfbarkeit innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung erhoben werden.
Gerne helfen wir ihnen hier auch künftig bei Bedarf weiter. Kontaktieren sie uns unter www.bauanwaelte.pro
Viele Grüße
Gerne helfen wir ihnen hier auch künftig bei Bedarf weiter. Kontaktieren sie uns unter www.bauanwaelte.pro
Viele Grüße
arglistigte Täuschung über vorhandene Mängel an Eigentumswohnung
am 15.03.2018
Sehr positiv war für uns der zugewandte juristische und menschliche Beistand.
Wir haben uns allzeit sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Herr Zunftmeister ist sehr gut erreichbar und ist auch via E- Mail sofort präsent.
Herr Zunftmeister hat für uns alle begehbaren Wege durchdacht , hat Behörden befragt, sehr viel Material gesichtet und bewertet und hat schlussendlich mit der Gegenpartei einen sehr guten Vergleich ausgehandelt.
Wir hatten stets den Eindruck, daß Herr Zunftmeister uns nicht aus eigennützigen ökonomischen Interessen in ein juristisches Abenteuer hineinmanövriert .
Auch nach Beendigung der Vergleichsverhandlungen begleitet uns Herr Zunftmeister , damit die Abwicklung
der Vereinbarungen korrekt umgesetzt wird.
Herr Zunftmeister hat unser vollstes Vertrauen und er ist während der langwierigen Beratungszeit einfach `unser`Anwalt geworden und wird es auch zukünftig bleiben .
Wir bedanken uns sehr für sein Engagement und für das entstandene Vertrauensverhältnis.
Anne Schiek - Schulz und Roland Göppel , Tübingen
Wir haben uns allzeit sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. Herr Zunftmeister ist sehr gut erreichbar und ist auch via E- Mail sofort präsent.
Herr Zunftmeister hat für uns alle begehbaren Wege durchdacht , hat Behörden befragt, sehr viel Material gesichtet und bewertet und hat schlussendlich mit der Gegenpartei einen sehr guten Vergleich ausgehandelt.
Wir hatten stets den Eindruck, daß Herr Zunftmeister uns nicht aus eigennützigen ökonomischen Interessen in ein juristisches Abenteuer hineinmanövriert .
Auch nach Beendigung der Vergleichsverhandlungen begleitet uns Herr Zunftmeister , damit die Abwicklung
der Vereinbarungen korrekt umgesetzt wird.
Herr Zunftmeister hat unser vollstes Vertrauen und er ist während der langwierigen Beratungszeit einfach `unser`Anwalt geworden und wird es auch zukünftig bleiben .
Wir bedanken uns sehr für sein Engagement und für das entstandene Vertrauensverhältnis.
Anne Schiek - Schulz und Roland Göppel , Tübingen
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen herzlichen Dank für die überaus positive Rückmeldung.
Gerne berate sich auch weiterhin bei rechtlichen Fragestellungen rund um ihre Immobilie. Denn insbesondere beim Kauf einer Wohnung oder eines Haus ist bei Vorliegen von Baumängeln, bei versteckten Mängeln oder nicht mitgeteilten widersprüchen zur Baugenehmigung anwaltliche Hilfe anzuraten.
Viele Grüße
Gerne berate sich auch weiterhin bei rechtlichen Fragestellungen rund um ihre Immobilie. Denn insbesondere beim Kauf einer Wohnung oder eines Haus ist bei Vorliegen von Baumängeln, bei versteckten Mängeln oder nicht mitgeteilten widersprüchen zur Baugenehmigung anwaltliche Hilfe anzuraten.
Viele Grüße
Mängel am Design-Putz, Mängel an Sanierungsarbeiten
am 13.03.2018
Die Mängel wurden dank Herrn Zunftmeister behoben . Ausführende Firma hat alle Kosten übernommen.
Herrn Zunftmeister hat alles zur meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Danke!!
Herrn Zunftmeister hat alles zur meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Danke!!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank. Gerne beraten und vertreten wir sie bei Bedarf wieder, insbesondere in den Bereichen:
Baurecht, Architektenrecht, Mängel am Bau, Immobilienkauf, Kauf vom Bauträger.
Viele Grüße
Baurecht, Architektenrecht, Mängel am Bau, Immobilienkauf, Kauf vom Bauträger.
Viele Grüße
Kauf einer Wohnung, Baumängel, Schadensersatz, Handwerkerrechnung, Planungsfehler
am 27.11.2017
Vielen Dank für die gute und verständliche Beratung! Bei weiteren Fragen kommen wie sehr gerne auf Ihre Kanzlei zurück.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für ihre Bewertung. Gerne können sie uns jederzeit wieder kontaktieren, wenn sie Fragen zum Baurecht, Architektenrecht, zu Baumängeln oder anderen Problemen im Zusammenhang mit ihrer Immobilie haben. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass ab dem 1.01.2018 das neue Bauvertragsrecht in Kraft tritt. Erhebliche Neuerungen führen zu wesentlichen Veränderungen gerade bei der Vertragsgestaltung beim Kauf vom Bauträger. Sprechen sie uns hierzu geren an. Viele Grüße T. Zunftmeister Rechtsanwalt
Verkehrsordnungswidrigkeit Abstandsunterschreitung, Einstellung des Verfahrens erreicht
am 28.03.2017
Einfach nur perfekt,hier wird Service ganz groß geschrieben!
1A ******
1A ******
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank. Gerne beraten wir sie wieder in den Bereichen:
- Bußgeld, Ordnungswidrigkeit oder aber auch in unseren weiteren Schwerpunktbereichen:
Baurecht, Architektenrecht, Mängel am Bau, Immobilienkauf, Kauf vom Bauträger
Viele Grüße
- Bußgeld, Ordnungswidrigkeit oder aber auch in unseren weiteren Schwerpunktbereichen:
Baurecht, Architektenrecht, Mängel am Bau, Immobilienkauf, Kauf vom Bauträger
Viele Grüße
Beratung und Vertretung/Mängel beim Fenstereinbau
am 22.03.2017
Herr Rechtsanwalt Zunftmeister hat uns zum Thema Baurecht (auch in anderen Fragen wie z.B. Verkehrsrecht) immer zuverlässig und zielführend beraten und vertreten.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für ihre Bewertung!
Gerene beraten wir sie auch weiterhin bei Fragen rund um ihre Immobilie, sei es beim Kauf einer gebrauchten Immobilie oder der Erstellung eines Wohnhauses oder einem Kauf vom Bauträger (Baumängel, Planungsehler etc.).
Viele Grüße!
Gerene beraten wir sie auch weiterhin bei Fragen rund um ihre Immobilie, sei es beim Kauf einer gebrauchten Immobilie oder der Erstellung eines Wohnhauses oder einem Kauf vom Bauträger (Baumängel, Planungsehler etc.).
Viele Grüße!
Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr. Es konnte eine Einstellung erreicht werden.
am 31.01.2017
Eine Anzeige wegen Nötigung und Gefährdung nach einem Verkehrsunfall wurde mir geraten einen Fachanwalt zu konsultieren da hohe Strafen und vor allem Fahrverbote drohen. Die Anwaltskanzlei Rundel & Zunftmeister konnte mich hier rechtlich beraten und unterstützen was zu einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens führte. Ich kann hier nur eine Empfehlung aussprechen.
Rechte des Bauherren gegenüber Nachbar wegen notwendiger Sanierungen am Gebäude
am 25.11.2016
Beste Beratung und promte Hilfe, und zu guter Letzt das erhoffte Ergebnis. Vorbehaltlos zu empfehlen!
Prüfung der Anfechtung eines Kaufvertrages (Hauskauf) wegen arglistiger Täsuchung.
am 25.11.2016
Gute und nette Beratung.
Sollte wieder etwas sein gerne wieder.
Sollte wieder etwas sein gerne wieder.
Kauf einer gebrauchten Immobilie. Prügung des Hauskaufvertrages. Regelung über zulässige Bebauung.
am 22.11.2016
Sehr angenehmer Kontakt, professionell, hohes Maß an Kompetenz, immer ereichbar und sehr bemüht. Man fühlt sich allerbestens aufgehoben.
Fazit: Besser geht es nicht.
Bei Bedarf werden wir definitiv wieder mit Herrn Ra. Zunftmeister Kontakt aufnehmen.
MfG
Fazit: Besser geht es nicht.
Bei Bedarf werden wir definitiv wieder mit Herrn Ra. Zunftmeister Kontakt aufnehmen.
MfG
Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.Fahrereigenschaft bestritten.
am 22.11.2016
Kompetente Ansprechpartner - sehr guter Service.
Ansprüche wegen Baumängel
am 19.05.2015
Alles super. Man fühlt sich in fachlich kompetenten Händen. Gerne wieder.
Genehmigunsfähigkeit eine Poolanlage
am 13.05.2015
Schnell, kompetent, verständlich für einen Laien, zielgerichtet.
Baumängel bei Verkauf einer Immobilie, Ansprüche gegen Bauträger bei Baumängel,
am 10.05.2015
Sehr kompetente Beratung. Empfehlenswert.
Schadensersatzansprüche aufgrund Brandereignis an Gebäude.
am 08.05.2015
Herr RA Zunftmeister hat sich in der Beratung für mich Zeit genommen, die Situation genau analysiert und eine für mich sehr gute Lösung gefunden und diese auch durchsetzen können. Die Kommunikation hat sowohl per E-Mail als auch per Telefon sehr gut funktioniert. Ich habe mich nie alleine gefühlt und konnte micht bei Fragen jederzeit melden. Alles in allem kann man diese Kanzlei ohne Vorbehalt weiter empfehlen.
Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertag, Rücktritt bei gemeindlichen Vorkaufsrecht
am 07.05.2015
Über die rechtlichen Ansatzpunkte in unserer Situation wurden wir im Rahmen der Erstberatung schnell und kompetent beraten
Nicht erbrachte Handwerkerleistungen
am 07.05.2015
Eine sehr gute und kompetente Betreuung.
Man kann die Kanzlei ohne Vorbehalt weiter empfehlen.
Man kann die Kanzlei ohne Vorbehalt weiter empfehlen.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Gerne werde ich sie auch weiterhin rechtlichen Fragen im Baurecht und Immobilienrecht beraten oder vertreten. Hinweisen möchte ich sie noch auf den Beschluss des OLG Koblenz vom 28.10.2014 - 3 U 814/14 (Auszug):"Ein Werkunternehmer, der bei der Herstellung von Außenanlagen an einem Gebäude und Erstellung eines Spritzschutzstreifens Erdreich, Schüttgüter und Beton gegen den zum Teil nicht abgedichteten Sockel schüttet und einbaut, muss gegen die vorgesehene Ausführung Bedenken anmelden, wenn das Gebäude keine Abdichtung auf dem Putz aufweist" Im Ergebnis haftet dieser Unternehmer also mit...
Viele Grüße
T. zunftmiester
Rechtsanwalt
Viele Grüße
T. zunftmiester
Rechtsanwalt
Vertagskündigung wegen mangelhafter Leistung
am 06.05.2015
Herr Zunftmeister hat mich sehr gut beraten und sich mit Erfolg für mich eingesetzt. Eine sehr nette und freundliche Zusammenarbeit! Vielen Dank!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für Ihre Bewertung:Ich erlaube mir Ihnen noch einen Auszug eines für Sie sehr interssanten Urteils zukommen zu lassen: Urteil Oberlandesgericht Celle
Verkündet am 2. November 2011 14 U 52/11: "In der Regel verpflichtet sich der Unternehmer stillschweigend zur Beachtung der anerkannten Regeln der Technik. Die anerkannten Regeln der Technik werden nicht allein durch die DIN-Normen festgelegt. Denn hierbei handelt es sich lediglich um private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, welche hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben oder im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens sogar noch darüber hinaus gehen können. Auch bei einer Abweichung von DIN-Normen kann deren bezweckter Erfolg erreicht werden..."
Verkündet am 2. November 2011 14 U 52/11: "In der Regel verpflichtet sich der Unternehmer stillschweigend zur Beachtung der anerkannten Regeln der Technik. Die anerkannten Regeln der Technik werden nicht allein durch die DIN-Normen festgelegt. Denn hierbei handelt es sich lediglich um private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter, welche hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben oder im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens sogar noch darüber hinaus gehen können. Auch bei einer Abweichung von DIN-Normen kann deren bezweckter Erfolg erreicht werden..."
Verkehrsrecht
am 22.04.2014
Allerbeste Betreuung durch diese Kanzlei. Ein riesengrosses Dankeschön an Herrn RA Zunftmeister. Er hat für mich den niedrigst möglichen Bussgeldbescheid erarbeitet nachdem ich versehentlich eine rote Ampel überfahren habe. Ganz tolle Kanzlei mit einem sehr netten Anwalt. Absolut zu empfehlen!!!
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für Ihre Bewertung! Wir freuen uns darüber, dass wir Ihnen in der Bußgeldsache erfolgreich weiter helfen konnten.
Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin auch außerhalb des Verkehrsrechtes insbesondere in den Bereichen Baurecht und Immobilienrecht (RA Zunftmeister) und in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht (Fachanwältin U. Rundel) in Radolfzell, Singen und der weiteren Umgebung zur Verfügung.
Viele Grüße
Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin auch außerhalb des Verkehrsrechtes insbesondere in den Bereichen Baurecht und Immobilienrecht (RA Zunftmeister) und in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht (Fachanwältin U. Rundel) in Radolfzell, Singen und der weiteren Umgebung zur Verfügung.
Viele Grüße
Immoblienrecht, Mietrecht
am 04.01.2014
Sehr gute Beratung und sehr schnelle Hilfe.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für Ihre Bewertung! Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin insbesondere in den Bereichen Baurecht und Immobilienrecht (RA Zunftmeister) und in den Bereichen Familienrecht und Erbrecht (Fachanwältin U. Rundel) in Radolfzell, Singen und der weiteren Umgebung zur Verfügung.
Viele Grüße RA Zunftmeister
Viele Grüße RA Zunftmeister
Rechtsverstoß im Straßenverkehr
am 25.11.2013
Exzellente Betreuung und Vertretung meiner Interessen. Das Bußgeldverfahren gegen mich wurde eingestellt. Lasse mich jederzeit gerne wieder von RAin U. Rundel vertreten.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung.
Wie Sie wissen, vertreten wir Sie weiterhin gerne insbesondere in unseren Tätigkeitsschwerpunkten / Rechtsbereichen:
- Familienrecht (RAin u. Fachanwältin f. Fam.recht U.Rundel)
- Erbrecht (RAin U. Rundel)
- Arbeitsrecht(RAin U. Rundel)
- Baurecht/ Architektenrecht(RA Zunftmeister)
- Immobilienrecht(RA Zunftmeister)
- Verkehrsrecht(RA Zunftmeister)
- Versicherungsrecht (RA Zunftmeister)
Mitteilein möchten wir Ihnen noch folgendes: Herr Rechtsanwalt Tilmann Zunftmeister hat vor kurzem den Lehrgang für den Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bei erfolgreich abgeschlossen. Geren wird er Sie in allen Fällen rund um das Baurecht und Immoblienrecht fachkompetent vertreten.
Mit freundlichen Grüßen aus Radolfzell
RAe Rundel & Zunftmeister
Wie Sie wissen, vertreten wir Sie weiterhin gerne insbesondere in unseren Tätigkeitsschwerpunkten / Rechtsbereichen:
- Familienrecht (RAin u. Fachanwältin f. Fam.recht U.Rundel)
- Erbrecht (RAin U. Rundel)
- Arbeitsrecht(RAin U. Rundel)
- Baurecht/ Architektenrecht(RA Zunftmeister)
- Immobilienrecht(RA Zunftmeister)
- Verkehrsrecht(RA Zunftmeister)
- Versicherungsrecht (RA Zunftmeister)
Mitteilein möchten wir Ihnen noch folgendes: Herr Rechtsanwalt Tilmann Zunftmeister hat vor kurzem den Lehrgang für den Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bei erfolgreich abgeschlossen. Geren wird er Sie in allen Fällen rund um das Baurecht und Immoblienrecht fachkompetent vertreten.
Mit freundlichen Grüßen aus Radolfzell
RAe Rundel & Zunftmeister
Internet-Abzocke
am 11.06.2013
Habe mich bestens betreut gefühlt.
Kommentar des Rechtsanwalts:
Vielen Dank für Ihre positive Bewertung.
Wie Sie wissen, vertreten wir Sie auch weiterhin insbesondere in unseren Tätigkeitsschwerpunkten / Rechtsbereichen:
- Familienrecht (RAin u. Fachanwältin f. Fam.recht U.Rundel)
- Erbrecht (RAin U. Rundel)
- Arbeitsrecht(RAin U. Rundel)
- Baurecht/ Architektenrecht(RA Zunftmeister)
- Immobilienrecht(RA Zunftmeister)
- Verkehrsrecht(RA Zunftmeister)
- Versicherungsrecht (RA Zunftmeister)
Mitteilein möchten wir Ihnen noch folgendes: Herr Rechtsanwalt Tilmann Zunftmeister hat vor kurzem den Lehrgang für den Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bei erfolgreich abgeschlossen. Geren wird er Sie in allen Fällen rund um das Baurecht und Immoblienrecht fachkompetent vertreten.
Mit freundlichen Grüßen aus Radolfzell
RAe Rundel & Zunftmeister
Wie Sie wissen, vertreten wir Sie auch weiterhin insbesondere in unseren Tätigkeitsschwerpunkten / Rechtsbereichen:
- Familienrecht (RAin u. Fachanwältin f. Fam.recht U.Rundel)
- Erbrecht (RAin U. Rundel)
- Arbeitsrecht(RAin U. Rundel)
- Baurecht/ Architektenrecht(RA Zunftmeister)
- Immobilienrecht(RA Zunftmeister)
- Verkehrsrecht(RA Zunftmeister)
- Versicherungsrecht (RA Zunftmeister)
Mitteilein möchten wir Ihnen noch folgendes: Herr Rechtsanwalt Tilmann Zunftmeister hat vor kurzem den Lehrgang für den Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht bei erfolgreich abgeschlossen. Geren wird er Sie in allen Fällen rund um das Baurecht und Immoblienrecht fachkompetent vertreten.
Mit freundlichen Grüßen aus Radolfzell
RAe Rundel & Zunftmeister