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Rechtsanwalt und Notar

Tjark Symalla

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  • Fachanwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
  • Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Insolvenz- und Sachverwaltung

Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist Herr Rechtsanwalt Symalla in der Insolvenzverwaltung tätig und wird seit 2019 von verschiedenen Insolvenzgerichten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zum Insolvenzverwalter bestellt.

Mit dem Insolvenzverfahren verfolgt der Gesetzgeber gemäß § 1 InsO das Ziel der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung. Neben der stringenten Verfolgung der Interessen der Gläubigergesamtheit sieht Herr Symalla eine besondere Verantwortung in der Erhaltung möglichst vieler Arbeitsplätze und der Fortführung und Sanierung des Geschäftsbetriebes eines Unternehmens. Gerichten steht er als Insolvenzverwalter in Regelinsolvenzverfahren und Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahrens zur Verfügung.  

Sanierung, Restrukturierung und Eigenverwaltung

Nicht jede wirtschaftliche Krise muss zur Bestellung eines Insolvenzverwalters führen. Je früher die Geschäftsleitung handelt, umso größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten. Dem Geschäftsführer, der bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bekanntlich gemäß § 15a InsO zur Stellung eines Insolvenzantrages verpflichtet ist, kann schon zur Vermeidung eigener Haftungsrisiken nur dazu geraten werden, frühzeitig zu agieren und sich fachkundiger Unterstützung zu bedienen.  

Mit dem Restrukturierungsplan (StaRUG) und der Eigenverwaltung bzw. dem Schutzschirmverfahren (ESUG) bestehen Sanierungsmöglichkeiten außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens.

Restrukturierungsplan (StaRUG)

Der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG steht Unternehmen offen, die weder zahlungsunfähig noch überschuldet sind, also in den nächsten 12 Monaten noch mindestens 90% ihrer fälligen Verbindlichkeiten bedienen können. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Vom Verfahren nicht betroffene Vertragspartner würden - zumindest über offizielle Kanäle - keine Kenntnis davon erlangen.  Das Verfahren bietet die Möglichkeit, auch nur einzelne Verbindlichkeiten einbeziehen und zu regulieren. Jedoch kann im Restrukturierungsplan nach dem StaRUG nicht mit gesetzlichen Sonderregelungen in laufende Verträge (z.B. Mietverträge, Leasingverträge oder Arbeitsverhältnisse) eingegriffen werden.

Eigenverwaltung (ESUG)

Die Eigenverwaltung (ESUG) ermöglichen es Geschäftsführern, ihrer Pflicht zur Insolvenzantragstellung nachzukommen und das Unternehmen unter der Aufsicht eines vom Gericht bestellten Sachwalters selbst zu sanieren. Die Geschäftsführung bleibt also am Ruder, was bei Kunden und Lieferanten für erheblich weniger Unruhe und bessere Sanierungschancen sorgt. Dem Sachwalter obliegt die Aufgabe, die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften zu überwachen und dem Gericht zu berichten. Die operative Fortführung des Unternehmens, die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, die insolvenzrechtliche Beachtung von Sicherungsrechten und die Erstellung eines Insolvenzplans obliegt dem Unternehmen selbst.

Herr Rechtsanwalt Symalla begleitet diesen Prozess von der Stellung eines Antrages auf Insolvenz in Eigenverwaltung über den die Erstellung eines Insolvenzplans bis zur Aufhebung des Verfahrens mit seiner Erfahrung und sorgt für eine rechtssichere Umsetzung.

Mit seiner Sanierungsberatung hilft er Unternehmen, frühzeitig Lösungen zu finden – ob durch Restrukturierung, außergerichtliche Vergleiche oder Insolvenz in Eigenverwaltung.

Insolvenzrecht

Insolvenzrechtliche Auseinandersetzungen ergeben sich nicht nur für insolvente Unternehmen. Auch Lieferanten, Banken, Vermieter, Geschäftsführer oder z.B. Gesellschafter insolventer Unternehmen sind vielfältig vom Insolvenzverfahren eines Geschäftspartners betroffen. Typische Themengebiete seiner insolvenzrechtlichen Tätigkeit sind insbesondere:

  • Insolvenzanfechtung
  • Geschäftsführerhaftung
  • Stammeinlagezahlung
  • Aussonderungsrechte und Absonderungsrechte (Sicherungsrechte von Gläubigern z.B. Globalzession, Eigentumsvorbehalt, Vermieterpfandrecht oder Grundpfandrechte)
  • Forderungsanmeldung

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Als spezialisierter Fachanwalt in dem Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Symalla Unternehmen und Unternehmer in allen wichtigen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrecht effizient und kompetent. Die Gestaltung und laufende Betreuung von Personen- und Kapitalgesellschaften (oHG, GbR, KG, GmbH, AG etc.) sowie Vereinen ist eine von seinen Kernkompetenzen. Er hilft Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform, berät Sie in sämtlichen laufenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten sowie bei Restrukturierungsfragen und vertritt Sie bei Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft. Auch berät er Sie im Zusammenhang mit Ihrer Unternehmensnachfolge oder dem Verkauf Ihres Unternehmens.


Tjark Symalla ist gelistet in Rechtsanwälte Syke und Rechtsanwälte Deutschland.

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