Rechtsanwalt Tobias Humpf


Gesamtbewertung
Neueste Bewertungen
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Freundlich und kompetent
am 11.07.2023
Erstgespräch verlief sehr gut.
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Herr Tobias Humpf hat mich sehr gut beraten und vertreten
am 22.06.2023
Die sehr gute und freundliche Beratung
Rechtstipps
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Corona: Insolvenzantragspflichten – Sanierung
(1) Rechtstipp vom 25.03.2020Aktuelles zum Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG): Ist eine Firma überschuldet und kann ihre Zahlungsverpflichtungen und Kredite in absehbarer Zeit nicht bedienen, ist der Geschäft … Weiterlesen -
Corona-Krise: Liquiditätssicherung und Insolvenzvermeidung
(1) Rechtstipp vom 20.03.2020Liebe Mandanten, die Hilfsmaßnahmen des Staats wegen Corona laufen an. Heute wurden veröffentlicht: Vergabekriterien der KfW zur Finanzierung von Liquiditätsengpässen bei Unternehmen wegen C … Weiterlesen
Über mich
Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de. Ich bin nach meinem Studium in Augsburg, München und San Diego seit dem jahr 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Partner in der Kanzlei Prof. Dr Baumann + Partner habe ich nachfolgende Fachanwaltschaften verliehen bekommen:
Rechtsanwalt Tobias Humpf
Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht 2013
Fachanwalt für Erbrecht 2006
Fachanwalt für Insolvenzrecht 2009
Meine Schwerpunkte liegen in nachfolgenden Tätigkeiten:
Erbrecht
Unsere Klienten vertrauen uns bei der Gestaltung und Verbesserung ihres wirtschaftlichen Handelns zu Lebzeiten. Sie möchten uns auch bei den Regelungen Ihres Nachlasses an ihrer Seite haben. Dazu gehört u. a. die Testamentserrichtung sowie ggf. auch die Vorbereitung und die Durchführung von Regelungen zur Unternehmensnachfolge.
Flankierend übernehmen wir das Amt des Testamentsvollstreckers, des Nachlasspflegers und des Nachlassverwalters. In vielen Fällen wurden wir von Amtsgerichten auch schon zu Nachlassinsolvenzverwaltern bestellt. Vertrauen Sie uns: die treuhänderische Verwahrung und Verwaltung kleiner und großer Vermögen hat eine lange Tradition bei uns!
Konnten wir nicht bereits im Vorfeld einer Erbschaft für klare und vernünftige Lösungen sorgen, dann helfen wir Ihnen natürlich auch bei der Bewältigung aller erbrechtlichen Fragen nach Eintritt einer Erbschaft. Sollte dies nicht zum Erfolg führen übernehmen wir:
- alle erbrechtlichen Angelegenheiten bis zur Auseinandersetzung des Erbes, bzw. Nachlasses
- die Testamentsvollstreckung
- die Sicherung des Nachlasses
- Nachlasspflegschaften
- Erbbaurecht, Erbengemeinschaft, Erbschaft, Nachlass, Pflichtteil, Schenkung, Erbfolge, Erbvertrag, Nießbrauch, Erbschein;
Insolvenzrecht
Auf Seiten des in Schieflage geratenen Unternehmens beraten wir verständlich sowie ganzheitlich, restrukturieren bzw. sanieren Ihr Unternehmen oder führen dieses gemeinsam mit Ihnen planhaft unter Inanspruchnahme aller Instrumentarien der Insolvenzordnung (Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm u.a.) und Beachtung sämtlicher Vorschriften in die Insolvenz.
Im Vordergrund steht für uns dabei immer als Ziel die Fortführung und erfolgreiche Sanierung Ihres Unternehmens.
Im Rahmen der Insolvenzverwaltung sehen wir uns als kompetente und zuverlässige Ansprechpartner für alle Beteiligten, insbesondere die Insolvenzgerichte und die Gläubiger.
Im Rahmen der Beratung von Schuldnern und Gläubigern entwickeln wir gemeinsam mit unseren Mandanten schnell umsetzbare, pragmatische Lösungen zur Sicherung aller Ansprüche.
- Insolvenzverwalter, private Insolvenz, Privatinsolvenz, Schulden, Verbraucherinsolvenz, Insolvenz, Insolvenzantrag, Insolvenzverfahren, Restschuldbefreiung, Nachlassinsolvenz
Privatinsolvenz/Schuldnerberatung; Eigenverwaltung; - Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren im Vorfeld eines Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Erstellung von Insolvenzanträgen
- Vertretung von Verbraucherschuldnern im Verbraucherinsolvenzverfahren
- Insolvenz-/Sanierungsberatung und Erstellung von Sanierungskonzepten, Begleitung bei übertragender Sanierung für Selbständige, Kleinunternehmern und juristische Personen
- Vertretung von Selbständigen, Kleinunternehmern, juristischen Personen im Vorfeld der Insolvenz, bei Insolvenzantragstellung sowie im laufenden Insolvenzverfahren
Bank und Kapitalmarktrecht
Sie haben als privater oder instituioneller Investor viel Geld verloren? Wurde Ihnen diese Investition durch einen Vermittler oder Banken empfohlen, so muss dieser Sie umfassend beraten und über sämtliche Risiken aufklären.
Sie als Anleger müssen in die Lage versetzt werden, sämtliche Aspekte einer solchen Investition zu überblicken. Dabei muss der Vermittler bei seiner Beratung insbesondere auch die persönliche Situation des Anlegers berücksichtigen.
Aufgrund der vielschichtigen und komplizierten Materie sowie der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung, bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit anderen Berufsträgern, wie Steuerberatern und Wirtschaftsprüfer, die wir, aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung unserer Kanzlei anbieten können. Eine effiziente und zielführende Beratung, ohne Unterstützung außerhalb der Kanzlei in Anspruch nehmen zu müssen, kann daher von uns angeboten werden.
Anlegerschutz , fehlgeschlagene Kapitalanlage, Vertretung von Banken, Zwangsversteigerungsverfahren.
- Grundschulden, Sicherungsrechte
- Anwaltshaftung, Steuerberaterhaftung
Handel und Gesellschaftsrecht
Neugründungen, M& A Prozesse, Firmenkäufe und Verkäufe, Gesellschafterauseindersetzungen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bp-tax.de
Kompetenzen
- Fachanwalt Erbrecht
- Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
- Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Sprachen
- Deutsch
Recht international
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Deutsches Recht
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