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Sehr gut
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Bewertungen

RM

von R. M. am 08.07.2021 um 16:56 Uhr

Bußgeld
Ordnungswidrigkeitenrecht
Schnelle, ehrliche Beratung.
MR

von M. R. am 25.06.2020 um 17:33 Uhr

Verteidigung
Strafrecht
Großartig
CK

von C. K. am 29.11.2019 um 06:08 Uhr

Strafverfahren gegen mich
Strafrecht
Herr Schreiner hat mich ehrlich beraten und mir schon ganz am Anfang erklärt, worauf ich mich einstellen muss. Durch seine überlegte Vorgehensweise ist es am Ende viel besser ausgegangen als von mir erwartet.
BO

von B. O. am 07.05.2019 um 10:31 Uhr

Private Klage
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Schreiner hat uns hervorragend vertreten und beraten. Sollte ich in Zukunft rechtlichen Beistand benötigen werde ich mich auch ohne zu überlegen wieder an ihn wenden. Ich kann nur eine ganz klare Empfehlung aussprechen.
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Vielen herzlichen Dank für die nette Bewertung und die angenehme Zusammenarbeit!
AS

von A. S. am 24.04.2019 um 15:04 Uhr

Auto-Leasing und seine Tücken
Verkehrsrecht
Herr Schreiner hat mich sehr gut und zu meiner vollsten Zufriedenheit in einer Streitsache zu meinem Leasing-Vertrag vertreten. Natürlich holt er als gewissenhafter Anwalt seine Mandanten auch auf den Boden der Tatsachen. Aber ohne ihn hätte ich diese Sache nie zu Ende bringen können und auch noch zu meinem 100%igen Vorteil. Was bringt ein Anwalt, der einem das Blaue vom Himmel verspricht und dann nicht halten kann? In meinem Fall hat Herr Schreiner nichts versprochen aber alle meine Forderungen durchgesetzt. So mag ich das. Vielen herzlichen Dank Herr Schreiner.
Und ich bedanke mich bei Ihnen für das angenehme Mandatsvehältnis! Es war mir ein Vergnügen.
JF

von J. F. am 01.04.2019 um 21:32 Uhr

Vorgerichtliches Verfahren
Strafrecht
Ich muss gestehen, ich bin sehr unzufrieden mit den Leistungen des Herrn Schreiner. Sein Verhalten mir gegenüber war anfänglich sehr sehr unfreundlich (am Telefon) und dies ohne jeden ersichtlichen Grund. Weiterhin hatte er sich wiederholt nur sehr schlecht in meinen Fall eingearbeitet, meine Strafakte hatte er nur sehr oberflächlich verinnerlicht.

Mein gewonnener Eindruck: Mit wenig Aufwand das Maximum verdienen wollen.

Schlussendlich hatte ich es für sinnvoll erachtet, ihm den Mandantschaftsvertrag zu kündigen, um mich im Gerichtsverfahren von einem kompetenteren Anwalt vertreten zu lassen.
Ich war mit Ihnen nie unfreundlich, sondern sachlich. Ich habe Ihnen jedoch auch mitgeteilt, dass die Rechtsordnung von einem Akademiker, welcher das 60. Lebensjahr vollendet hat, ein völlig anderes Verhalten erwartet und dies sodann auch zu Rechtsfolgen führen kann. Es ist verständlich, dass Sie der Eintritt dieser Rechtsfolgen ärgert, aber so doch ausschließlich auf Ihr eigenes Verhalten zurück zu führen.

Die oberflächliche Einarbeitung in Ihre Akte weise ich entschieden zurück, schließlich führten wir mehrere Besprechungen durch und habe ich zwei Stellungnahmen verfasst, welche beide von Ihnen schriftlich freigegeben wurden. Ihr Groll scheint sich nur darauf zu beziehen, dass der Anwaltswechsel Geld kostet, hätte ich keine Rechnung gestellt, wäre es nie zu dieser Bewertung gekommen. Diese Kostennote ist jedoch ein Luxus, den Sie sich schon selbst gegönnt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Ulrich Schreiner
LP

von L. P. am 27.03.2019 um 17:29 Uhr

überhaupt nicht hilfreich
Verkehrsrecht
Alles was passierte wegen einer Geschwindigkeitsübertretung war, sich das Protokoll der ordnungsgemäßen Messung zu besorgen. Dann die Aussage, dass alles korrekt sei. Auch die Frage, wieviele Einträge ich im Register hatte, konnte mir der RA nicht beantworten.
Dafür dann eine Rechnung über 860 Euro.
Hm! Das ist echt ein bisschen wenig !
Sehr schade ist, dass der Mandant zu feige ist, sich mit Klarnamen zu identifizieren. Zu den Vorwürfen: 1.) Wenn die Messung in der Bußgeldsache korrekt durchgeführt wurde, erachte ich es als meine Pflicht, dies auch wahrheitsgemäß mitzuteilen. 2.) Wenn in der Bußgeldakte ein vollständiger Überblick des Verkehrszentralregisters nicht beigefügt ist, habe ich dies nicht zu vertreten, schließlich habe ich die Ermittlungsakte nicht verfasst. Es bleibt dann die Möglichkeit, dass ich unter Verursachung weiterer Kosten einen Verkehrszentralregisterauszug beschaffe oder aber, dass der Mandant, wie ihm mitgeteilt, unter www.kba.de innerhalb kürzester Zeit und kostenlos selbst einen Verkehrszentralregisterauszug beschafft. 3.) Die in der Angelegenheit abgerechneten Gebühren sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sämtlich angefallen und wurden lediglich die Mittelgebühren berechnet, wir hätten also mehr berechnen können. Ein Arzt, der sich über zu hohe Rechnungen beschwert, Sachen gibt´s :-D
TF

von T. F. am 28.11.2018 um 17:53 Uhr

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
Strafrecht
RA Schreiner hat uns bei einem Verkehrsunfall zur Abwendung eines Strafverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr vertreten. Die Korrespondenz erfolgte überwiegend per email bzw. telefonisch. Ein persönlicher Termin in der Kanzlei war nicht erforderlich. Herr Schreiner hat das schnell und unkompliziert abgewickelt. Das Verfahren wurde eingestellt.
ich würde mich in vergleichbarer Angelegenheit jederzeit wieder an ihn wenden.
VZ

von V. Z. am 15.08.2018 um 08:13 Uhr

Zuverlässig und professionell
Allgemeine Rechtsberatung
Ich bin sehr zufrieden mit meiner Zusammenarbeit mit Herrn Schreiner. Herr Schreiner ist einen netten, zuverlässigen und professionellen Rechtsanwalt. Ich habe richtige Auskunfte bei der Beratung von ihm bekommen, ebenso wurde meinen Fall mit der besten Lösung erledigt. Ich würde ihn gerne weiter empfehlen.
DW

von D. W. am 29.07.2018 um 08:18 Uhr

Verkehrsmittel
Allgemeine Rechtsberatung
Freundlich und sehr hilfsbereit