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AA

von A. A. am 17.03.2023 um 10:27 Uhr

Beratung zu entstandenen und zukünftigen Kosten bei der WEG Abrechnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Schöne bereitet sich - auch unter Zeitdruck - präzise vor.
Sie hat meine Angelegenheit erfolgreich vertreten und mir Klarheit zu dem gegebenen Sachverhalt verschafft.
Sollten erneut Problem auftauchen werde ich Frau Schöne bitten, mich erneut zu vertreten.
Sie ist kompetent, schnell, extrem engagiert und sehr sicher in ihrem Auftreten.
IF

von I. F. am 26.02.2022 um 12:21 Uhr

Beilegung Streit mit Vermieter
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Schöne hat uns in einem Streit mit dem Vermieter der Wohnung meines plötzlich verstorbenen Schwagers, sehr gut vertreten.
Sie hatte schnell einen Termin für uns. Die Korrespondenz zwischen Frau Schöne und dem Vermieter war für uns sehr erfolgreich.
Es wäre ohne ihre Hilfe ganz anders ausgegangen, wir hätten viel Geld für eine Renovierung der Wohnung bezahlt, die laut Gesetz nicht nötig wäre.
Frau Schöne ist uns eine große Hilfe gewesen, wir werden immer wieder auf sie zurückkommen.
Von Frau Schöne wird man sehr gut beraten!!!!
HH

von H. H. am 05.08.2020 um 11:49 Uhr

2 Fälle von Mietangelegenheiten
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Schöne hat mich in zwei Fällen von Mietangelegenheiten anwaltlich vor Gericht vertreten.
Ihre ruhige und besonnene Art fand ich sehr angenehm, da ich zuvor noch keine Erfahrungen mit Rechtsstreitigkeiten und Gerichten gemacht hatte.
Beide Angelegenheiten wurden auch durch ihre Darlegungen, Ausführungen und Argumenten vor Gericht letztlich für mich erfolgreich zu Ende gebracht..
Daher kann ich Frau Schöne im Falle von Mietangelegenheiten vorbehaltlos empfehlen.
Ich würde Frau Schöne im Falle eines Falles auf jeden Fall als Erste konsultieren.
JU

von J. U. am 20.04.2020 um 16:37 Uhr

Abwicklung von Schmerzensgeld und Schadensersatz
Zivilrecht
Im Mai 2018 wurde ich in einen Verkehrsunfall verwickelt (Auto vs. Rad) und schwer verletzt. Der Unfallverursacher war flüchtig, konnte aber ermittelt werden. Die Rechtslage war eindeutig und der Schädiger wurde im Gerichtsverfahren schuldig gesprochen. Mein damaliger Rechtsbeistand war trotz eindeutigem Sachverhalt offenbar nicht in der Lage, die mir zustehenden Ansprüche geltend zu machen und vertröstete mich ein ums andere Mal. Da sich die Verjährungsfrist näherte, wandte ich mich schließlich an Frau Schöne. Sie war mir bei der Geltendmachung meiner Ansprüche eine große Hilfe. Es bedurfte lediglich eines ca. 30 minütigen Termins in ihrer Kanzlei sowie einiger Abtimmungen per Telefon und E-Mail. Nach knapp einem Monat war erreicht, wozu der Vorgänger innerhalb von zwei Jahren nicht imstande war. Meinen herzlichen Dank für die kompetente, freundliche, unkomplizierte - und vor allem erfolgreiche Abwicklung!
AM

von A. M. am 29.05.2019 um 10:43 Uhr

Räumungsrechtsstreit beim BGH gewonnen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Schöne hat uns mit Erfolg in einem Räumungsrechtsstreit bis zum BGH vertreten.
Zunächst hatte uns unser Vermieter beim Amtsgericht Neuss auf Räumung unserer Wohnung verklagt, da wir die Miete aufgrund erheblichen Schimmelbefalls in unserer Wohnung gemindert und zusätzlich für 5 Monate in Höhe von 60 % zurückbehalten hatten, um auf den Vermieter Druck zur Mängelbeseitigung auszuüben. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hat festgestellt, dass der Schimmel entstanden war, weil durch die unfachmännisch verputzen Fugen des Mauerwerks von außen Feuchtigkeit in unsere Wohnung eindrang. Unser Vermieter hat trotz der entgegenstehenden Feststellungen des Gutachters weiterhin behauptet, die Fugen bereits instandgesetzt zu haben. Das Amtsgericht hat diese Behauptung so gewertet, dass er sich weigere, das Mauerwerk in Stand zu setzen und den Räumungsantrag abgewiesen. Der Klage auf Zahlung der zurückbehaltenen Miete hat das Gericht stattgegeben, da durch die Weigerung unseres Vermieters, das Mauerwerk in Stand zu setzen, unser Zurückbehaltungsrecht seinen Zweck, den Vermieter zur Instandsetzung anzuhalten, verloren habe und daher entfallen sei.
Unser Vermieter hat gegen das Urteil des AG Neuss Berufung beim Landgericht Düsseldorf eingelegt. Frau Schöne hat Anschlussberufung eingelegt. In dem Berufungsverfahren hat der Vermieter wegen des Mieteinbehalts von 60% erneut die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen. Das LG Düsseldorf hat der Räumungsklage stattgegeben mit der Begründung, die im Berufungsverfahren ausgesprochene Kündigung sei wirksam gewesen. Da das Zurückbehaltungsrecht durch die Weigerung unseres Vermieters, den Schimmel zu beseitigen, seinen Zweck als Druckmittel verloren habe, seien wir bei Erhalt der zweiten im Berufungsverfahren ausgesprochenen Kündigung mit der Zahlung der zurückbehaltenen Miete in Verzug gewesen. Die Revision ist vom Langericht nicht zugelassen worden.
Frau Schöne hat für uns daraufhin beim BGH mit Erfolg Prozesskostenhilfe für ein Beschwerde-verfahren gegen die Nichtzulassung der Revision beantragt.
Der BGH das Räumungsurteil des LG Düsseldorf aufgehoben und die von Frau Schöne vorge-tragene Begründung, die Weigerung eines Vermieters, die Mängel in der Wohnung des Mieters zu beheben, lasse das Zurückbehaltungsrecht an der Miete nicht entfallen, übernommen. Andernfalls unterliege es der Willkür des Vermieters, die Räumung einer Wohnung zu erzwingen, indem er sich weigere, die Mängel in der Wohnung zu beseitigen und das Zurückbehaltungsrecht des Mieters als Druckmittel wurde völlig entwertet.
Wir können Frau Schöne als Rechtsanwältin unbedingt weiter empfehlen, da sie uns durch ihre fundierte Sachkenntnis und ihr großes Engagement dazu verholfen hat, unsere Wohnung zu behalten, was aufgrund der aktuell schwierigen Wohnungsmarktlage für uns als Familie mit 2 Kindern von erheblicher Bedeutung ist. Wir werden den Vermieter nunmehr auf Beseitigung des Schimmelbefalls verklagen.
GH

von G. H. am 12.04.2019 um 20:06 Uhr

Abwehr überhöhter Forderung und Unterstützung bei Einigung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Klarer Rat, Schnelligkeit, Zuverlässigkeit, prompe Information, deeskalierend
KH

von K. H. am 04.12.2017 um 11:43 Uhr

Eigentumsrecht (ETG)
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mein aufrichtiger Dank an die Frau Rechtsanwältin!
Sie hat mir eine hervorragende Betreuung und ein Urteil zu meinen Gunsten erwirkt.
Auch in der Abwicklung mit dem Amtsgericht Neuss stand sie mir zur Seite.
MD

von M. D. am 06.02.2017 um 19:35 Uhr

Schnelle Hilfe in Verkehrsrecht
Verkehrsrecht
Eine erste Kontaktaufnahme mit Frau Ulrike Schöne erfolgte umgehend. Frau Schöne bietet sehr professionelle, klare und kompetente Beratung und bearbeitete meinen Fall zügig und zur meine vollsten Zufriedenheit. Ich kann Frau Schöne wärmstens weiterempfehlen.
MS

von M. S. am 26.04.2016 um 11:07 Uhr

Familienrecht
Familienrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Zunächst die Mietvertragssache:
Meine Verlobte hatte Schwierigkeiten mit ihrem Ex-Mann, der sie nicht aus dem ehemals gemeinsamen Mietvertrag herauslassen wollte.

Frau Schöne regelte dies präzise und bestimmt. Wenige Zeit später wurde meine Verlobte aus dem Mietvertrag entlassen.

Zur Scheidung:
Auch diese gestaltete sich mit problematischer Ausgangsstellung. Die Schwangerschaft meiner Verlobten (von mir) fiel in einen Zeitraum, in dem das Trennungsjahr noch nicht vorüber war. Das wäre nämlich der Ehemann.
Frau Schöne nahm sich viel Zeit zur Beratung und formulierte den Antrag dementsprechend ausführlich.

Lange Rede kurzer Sinn: Alles verlief reibungslos!

Wir können summa summarum reinen Gewissens empfehlen, sich bei derlei Problemen an Frau Schöne zu wenden.

Die Beratung ist kompetent und die Bearbeitung schnell.

Zusätzlich möchten wir noch sagen, daß wir zuvor für knapp ein halbes Jahr, von einer Kanzlei in Düsseldorf beraten wurden.

Frau Schöne bearbeite die gleichen Anliegen innerhalb von sehr kurzer Zeit erfolgreich!

Erwähnt sei noch, daß Frau Schöne Korrespondenzen in Papierform bevorzugt.

Klare Empfehlung!
MT

von M. T. am 28.09.2015 um 10:43 Uhr

Mietrecht/Kindesunterhalt
Familienrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau RA Schöne hat meinen Mann und mich absolut perfekt in einer Mietangelegenheit (Schimmel) vertreten.

Weiterhin hat sich mich alleine auch kompetent und sachlich in einer Unterhaltsangelgenheit vertreten.
Frau RA ist uneingeschränkt zu jeder Zeit zu empfehlen.