

- Fachanwältin für Familienrecht
- Erbrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Unterhaltsrecht
Über mich
Rechtsanwältin Ute Nowack
Fachanwältin für Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht ist Frau Rechtsanwältin Nowack besonders spezialisiert und erfahren darin, alle Fragen, die sich während einer Trennung oder in einem Scheidungsverfahren ergeben, engagiert, vertrauenswürdig und vor allem kompetent zu beantworten.
Gerade aufgrund der heiklen Problemstellungen, die sich im Familienrecht häufig ergeben, ist es gut, hier einen Spezialisten an seiner Seite zu haben, dem es durch seine umfassende Betreuung gelingt, Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.
Mit Frau Rechtsanwältin Nowack haben Sie diesen Spezialisten gefunden, der Sie engagiert in allen Fragen des Familienrechts, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vertritt.
Familienrecht
Nicht jede Beziehung und schon gar nicht jede Ehe endet im ewigen Glück. Lassen Sie sich von mir im Trennungs- und Scheidungsfall unterstützen, gerade auch, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Hier gilt es, eine sinnvolle Lösung für den Umgang und das Sorgerecht zu finden sowie Unterhaltsansprüche – auch für Ehegatten – zu berechnen und ggf. geltend zu machen. Weiterhin unterstütze ich bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung sowie der Durchführung des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs. Zögern Sie nicht, sich auch in Fällen häuslicher Gewalt vertrauensvoll an mich zu wenden.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtssichere Verträge sind im Regelfall bereits die halbe Miete! Das gilt ganz besonders auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich von mir beraten, wenn es um die Verankerung Ihrer Rechte und Interessen in maßgeschneiderten Mietverträgen, Pachtverträgen, Teilungserklärungen oder einer Gemeinschaftsordnung geht. Darüber hinaus vertrete ich Ihre Ansprüche bei Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, etwa wegen überhöhten Nebenkostenabrechnungen, Mängeln am Mietobjekt, Auseinandersetzungen mit dem Verwalter etc.
Erbrecht
Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht. Ich berate Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder kläre in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht.
Unterstützt wird Sie hierbei zum einen durch Ihren Kollegen Oliver Post und Klaus Eichhorn als auch durch ein weitverzweigtes Netzwerk engagierter Kollegen, die alle gemeinsam die Grundlage für eine erfolgreiche Beratung sowohl von Privatpersonen als auch von kleineren und mittelständischen Unternehmen bilden.
Sprachen
- Deutsch
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von M. O. am 07.03.2024 um 07:20 Uhr
von T. K. am 26.09.2023 um 17:34 Uhr
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Ich bitte darauf zu achten, dass ein Mandatsverhältnis erst durch Annahmeerklärung der Kanzlei zustande kommt. Es wird darauf hingewiesen, dass die unverschlüsselte Kommunikation via E-Mail unsicher ist, so dass eine Haftung für übermittelte Mitteilungen, insbesondere zur Fristwahrung ausgeschlossen ist! Bei unverschlüsselter Erstübermittlung von E-Mails wird das Einverständnis zur unverschlüsselten Kommunikation unterstellt.
Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG):
Anwaltskanzlei Nowack
Rechtsanwältin Ute Nowack
Rechtsanwalt Oliver Post
Rechtsanwältin Sonja-Adina Arpay
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Zulassung / Aufsichtsbehörde:
Präsidentin des Landgerichts Essen
Zweigertstr. 52
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Deutschland
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Tel.-Nr.: 0 23 81 / 98 50 00
Fax-Nr.: 0 23 81 / 98 50 50
E-Mail: info@rak-hamm.de
Internet: www.rak-hamm.de
Berufsbezeichnung / Berufsregeln:
Die Berufsbezeichnung »Rechtsanwalt« bzw. »Rechtsanwältin« wurde Rechtsanwältin Nowack aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener Zweiter juristischer Staatsprüfung und einem besonderen Zulassungsverfahren zunächst vor dem jeweilig zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des jeweils für den Sitz zuständigen Oberlandesgerichts bzw. aufgrund der ab dem 08.09.1998 geänderten Rechtslage von der jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammer (s.o. unter Rechtsanwaltskammern / Aufsichtsbehörden) zuerkannt.
Sie unterliegt den beruflichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vom 26.07.1957 (BGBl. I 907) (BRAGO) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.
Angaben nach der Verordnung für Dienstleistungserbringer finden Sie hier:
http://www.anwaltskanzlei-nowack.de/assets/infoblatt_dl-infov_august_15.pdf

FAQ
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