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Rechtsanwältin

Ute Nowack

Anwaltskanzlei Nowack
Anwaltskanzlei Nowack
  • Fachanwältin für Familienrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Unterhaltsrecht
MO
von M. O. am 07.03.2024 um 07:20 Uhr
Trennung/ Scheidung/ Kinder / Gericht
Familienrecht

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Rechtsanwältin Ute Nowack

Fachanwältin für Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht ist Frau Rechtsanwältin Nowack besonders spezialisiert und erfahren darin, alle Fragen, die sich während einer Trennung oder in einem Scheidungsverfahren ergeben, engagiert, vertrauenswürdig und vor allem kompetent zu beantworten.

Gerade aufgrund der heiklen Problemstellungen, die sich im Familienrecht häufig ergeben, ist es gut, hier einen Spezialisten an seiner Seite zu haben, dem es durch seine umfassende Betreuung gelingt, Ihre Belastung so gering wie möglich zu halten.

Mit Frau Rechtsanwältin Nowack haben Sie diesen Spezialisten gefunden, der Sie engagiert in allen Fragen des Familienrechts, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, vertritt.


Familienrecht

Nicht jede Beziehung und schon gar nicht jede Ehe endet im ewigen Glück. Lassen Sie sich von mir im Trennungs- und Scheidungsfall unterstützen, gerade auch, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Hier gilt es, eine sinnvolle Lösung für den Umgang und das Sorgerecht zu finden sowie Unterhaltsansprüche – auch für Ehegatten – zu berechnen und ggf. geltend zu machen. Weiterhin unterstütze ich bei der Hausratsteilung und Vermögensauseinandersetzung sowie der Durchführung des Versorgungsausgleichs und Zugewinnausgleichs. Zögern Sie nicht, sich auch in Fällen häuslicher Gewalt vertrauensvoll an mich zu wenden.



Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Rechtssichere Verträge sind im Regelfall bereits die halbe Miete! Das gilt ganz besonders auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich von mir beraten, wenn es um die Verankerung Ihrer Rechte und Interessen in maßgeschneiderten Mietverträgen, Pachtverträgen, Teilungserklärungen oder einer Gemeinschaftsordnung geht. Darüber hinaus vertrete ich Ihre Ansprüche bei Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, etwa wegen überhöhten Nebenkostenabrechnungen, Mängeln am Mietobjekt, Auseinandersetzungen mit dem Verwalter etc.


Erbrecht

Generell ist jeder Erblasser in seiner Entscheidung, wem er etwas zuwenden möchte, vollkommen frei. Zugunsten gewisser Personen wie Kinder, Enkelkinder, Eltern oder Ehegatten existiert jedoch ein Pflichtteilsrecht. Ich berate Sie umfassend zur Abfassung von Testamenten und Erbverträgen oder kläre in Ihrem Auftrag alle aufkommenden Rechtsfragen im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen. Darüber hinaus können Sie auch im Erbfall auf mich zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es z. B. um die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder die Ausschlagung eines überschuldeten Nachlasses geht.


Unterstützt wird Sie hierbei zum einen durch Ihren Kollegen Oliver Post und Klaus Eichhorn als auch durch ein weitverzweigtes Netzwerk engagierter Kollegen, die alle gemeinsam die Grundlage für eine erfolgreiche Beratung sowohl von Privatpersonen als auch von kleineren und mittelständischen Unternehmen bilden.



Ute Nowack ist gelistet in Rechtsanwälte Essen und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch

Bewertungen 40

MO

von M. O. am 07.03.2024 um 07:20 Uhr

Trennung/ Scheidung/ Kinder / Gericht
Familienrecht
Mann, zwei Kinder, Trennung /Scheidung, mit Haus und Hof, Streit , das ganze Paket. Niemals hätte ich gedacht, dass es bei Anwälten eine so enge Betreuung gibt..Fachkompetenz, Gelassenheit und Expertise vor Gericht sind hier im hohen Maße vorhanden. Rund um ,vom ersten Tag über Monate sehr gute Betreuung und Beratung/ immer Ansprechbar..Fr.Nowack weiß wie Frauen/Männer denken und kann beide Geschlechter bestens Vertreten..Berufserfahrung und Menschenkenntnis geht über alles.. 5 Sterne plus ..Machen sie weiter so
TK

von T. K. am 26.09.2023 um 17:34 Uhr

Terraner
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Jemand der im Sinne der Sache handelt, also mich so beraten hat wie ich mir das wünsche. Jemand der mir den Tag gerettet hat.
AM

von A. M. am 04.01.2022 um 02:01 Uhr

Abbas mohsin
Forderungseinzug & Inkassorecht
Mein Name ist Abbas Mohsin und ich brauche einen Termin um mit dir zu sprechen

Kontaktdaten von Ute Nowack

Kanzlei-Impressum

Impressum

Ich bit­te dar­auf zu ach­ten, dass ein Man­dats­ver­hält­nis erst durch An­nah­me­er­klär­ung der Kanz­lei zu­stan­de kommt. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die un­ver­schlüs­sel­te Kom­mu­ni­ka­ti­on via E-Mail un­si­cher ist, so dass ei­ne Haf­tung für über­mit­tel­te Mit­tei­lun­gen, ins­be­son­de­re zur Frist­wah­rung aus­ge­sch­los­sen ist! Bei un­ver­schlüs­sel­ter Erst­über­mitt­lung von E-Mails wird das Ein­ver­ständ­nis zur un­ver­schlüs­sel­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on un­ter­s­tellt.



Pf­licht­an­ga­ben nach § 5 Te­le­me­di­en­ge­setz (TMG):


An­walts­kanz­lei No­wack

Rechts­an­wäl­tin Ute No­wack

Rechts­an­walt Oli­ver Post

Rechtsanwältin Sonja-Adina Arpay

Huyssenallee 15

45128 Es­sen


Te­le­fon: 0201 / 36 15 641

Te­le­fax: 0201 / 36 15 643


E-Mail: ser­vice@­an­walts­kanz­lei-no­wack.de




Zu­las­sung / Auf­sichts­be­hör­de:

Prä­si­den­tin des Land­ge­richts Es­sen

Zwei­gert­str. 52
45130 Es­sen,
Deut­sch­land


Rechts­an­walts­kam­mer Hamm

Os­te­n­al­lee 18
59063 Hamm

Tel.-Nr.: 0 23 81 / 98 50 00
Fax-Nr.: 0 23 81 / 98 50 50

E-Mail: in­fo@rak-hamm.de
In­ter­net: www.rak-hamm.de

Be­rufs­be­zeich­nung / Be­rufs­re­geln:

Die Be­rufs­be­zeich­nung »Rechts­an­walt« bzw. »Rechts­an­wäl­tin« wur­de Rechts­an­wäl­tin No­wack auf­grund bun­des­deut­scher Rechtsnor­men nach be­stan­de­ner Zwei­ter ju­ris­ti­scher Staats­prü­fung und ei­nem be­son­de­ren Zu­las­sungs­ver­fah­ren zu­nächst vor dem je­wei­lig zu­stän­di­gen Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um durch den Prä­si­den­ten des je­weils für den Sitz zu­stän­di­gen Ober­lan­des­ge­richts bzw. auf­grund der ab dem 08.09.1998 ge­än­der­ten Rechts­la­ge von der je­wei­li­gen ört­li­chen Rechts­an­walts­kam­mer (s.o. un­ter Rechts­an­walts­kam­mern / Auf­sichts­be­hör­den) zu­er­kannt.

Sie un­ter­liegt den be­ruf­li­chen Be­stim­mun­gen der Bun­des­rechts­an­wal­t­ord­nung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und der Bun­des­rechts­an­walts­ge­büh­r­en­ord­nung vom 26.07.1957 (BGBl. I 907) (BRA­GO) in den je­weils gel­ten­den Fas­sun­gen so­wie den Be­rufs- und Fach­an­walts­ord­nun­gen der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BO­RA 2001 und FAO) in den je­weils gel­ten­den Fas­sun­gen.

Angaben nach der Verordnung für Dienstleistungserbringer finden Sie hier:

http://www.anwaltskanzlei-nowack.de/assets/infoblatt_dl-infov_august_15.pdf
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