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Bewertungen

CS

von C. S. am 12.12.2023 um 11:51 Uhr

Sympathisch und fachkundig
Allgemeine Rechtsberatung
Mein 1. Kontakt zu dieser Kanzlei. Freundlich, verständnissvoll und verständlich wurde ich beraten. Wenn es denn sein muss, komm ich gern wieder.
JH

von J. H. am 24.11.2020 um 06:32 Uhr

Schlechte Kommunikation
Allgemeine Rechtsberatung
Ich wollte mich in einer Angelegenheit Arbeits und Sozialrecht vom Rechtsanwalt Scheinpflug vertreten lassen.
Die Beratung war nicht sehr Aufschlussreich und von einen gewissen Grad an Intressenlosigkeit und Arroganz geprägt. Ein Weg über weiteres Vorgehen wurde mir nicht dargelegt das Mandat jedoch angenommen. Eine weitere fernmündliche Erreichbarkeit war nicht möglich und auch zugesicherte Rückrufe erfolgten nie. Ich sah mich zu keiner Zeit durch den Anwalt positiv vertreten und habe nachdem Monate lang kein Interesse gezeigt wurde den Vertrag aufgelöst
Ich kann diesen Anwalt nicht empfehlen
Sehr geehrter Mandant,

wir legen stets Wert auf eine konsequente Vertretung Ihrer Interessen, verbunden mit einer offenen und sachlichen Kommunikation. Wenn Sie sich ungenügend verstanden oder vertreten fühlen, bedauern wir das. Ihr Kommentar lässt jedoch relevante Umstände des beendeten Mandats aus.

Es kommt erfreulicherweise eher selten vor, dass unsere Kommunikation und Erreichbarkeit für Anfragen nicht den Vorstellungen unserer Mandanten entspricht. Konstruktive Kritik nehmen wir auch sehr ernst. Ein Kommunikationsproblem kann jedoch Ursachen auf beiden Seiten haben.

Sie haben Ihre Bewertung beispielsweise schon auf der falschen Profilseite abgegeben. Wie ersichtlich ist, handelt es sich hier um das persönliche Profil von Herrn Rechtsanwalt Dr. Bock. Sie wollten augenscheinlich Kritik an Herrn Rechtsanwalt Scheinpflug äußern. Er verfügt über eine eigene Profilseite.

Jede von Ihnen zur Akte hinterlegte Rückrufbitte wurde spätestens am Folgetag beantwortet. Sie haben weitere Kontaktversuche behauptet, die sich jedoch leider nicht nachvollziehen ließen. Der sachbearbeitende Anwalt kann nur auf Anfragen reagieren, die ihn auch erreicht haben. Umgekehrt hatten wir die vorläufige Auswertung der Akteneinsicht bereits im August übersendet und mehrfach schriftlich an Ihre Rückmeldung erinnert.

Es trifft auch nicht zu, dass mit Ihnen die Verfahrensweise nicht abgestimmt gewesen sei. In der Erstbesprechung wurden Sie darauf hingewiesen, dass eine seriöse Bewertung der Erfolgsaussichten Ihres sozialrechtlichen Anliegens kaum ohne Einsicht in die Behördenakte erfolgen kann. Wir haben diese für Sie eingeholt, umgehend ausgewertet, die Auswertung übersendet und um Abstimmung zum weiteren Vorgehen gebeten.

Ein weiteres Vorgehen wollten Sie dann in unserem Gespräch nicht mehr erörtern, weil die vorläufige Auswertung der Behördenakte Ihnen zu negativ formuliert gewesen sei. Sie haben Anspruch auf eine objektive und realistische Bewertung der jeweiligen Verfahrenssituation. Weder Ihrem rechtlichen Anliegen noch unserem Berufsverständnis ist mit "schöngefärbten" Zwischennachrichten gedient, die mit der Rechtslage nichts zu tun haben.

Aufgrund Ihrer Kritik werden wir uns ungeachtet dessen bemühen, noch transparenter und verständlicher zu kommunzieren. Wir haben auch die internen Regelungen zur Aufnahme, Dokumentation und Weiterleitung telefonischer Anfragen nochmals geprüft.
PS

von P. S. am 17.10.2018 um 13:34 Uhr

Dr. Uwe Bock
Allgemeine Rechtsberatung
Alles bestens derzeit.......warte auf Rückmeldung....