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- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Zivilrecht
- Allgemeines Vertragsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
Über mich
Ich berate und vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich. Dabei biete ich Ihnen schnelle und flexible Entscheidungen, Kostenbewusstsein sowie ausreichend Zeit für eine umfassende Betreuung Ihres Anliegens.
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht gehört zum großen Rechtsgebiet "Zivilrecht". Das allgemeine Zivilrecht hat die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander zum Gegenstand. Der Unterabschnitt das "allgemeine Zivilrecht" beschäftigt sich vor allem mit Rechtstreitigkeiten in Bezug auf den Alltag des Bürgers und mit den Problemen des allgemeinen Teils des Bürgerlichen Gesetzbuches, z.B. Vertragsschluss, Vertretung, arglistige Täuschung, Anfechtung, Schadensersatzansprüche, AGB-Kontrolle, Widerrufsrecht des Verbrauchers.
Mietrecht
Wann ist der Mieter berechtigt, den Mietzins zu kürzen und der Vermieter zu erhöhen? Wann ist eine Wohnung mangelhaft? Darf der Vermieter Schönheitsreparaturen verlangen? Ist die Nebenkostenabrechnung korrekt?
Das Mietrecht regelt Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern. Mietverträge, insbesondere solche, die Anmietung von Wohn- und Gewerberaum zum Gegenstand haben, sind oft Anlass für Streitigkeiten. Ich berate und vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich auf dem Gebiet des Miet- und Pachtrechts. Dazu gehört insbesondere Zurückweisung unberechtigter Ansprüche und Geltendmachung und Durchsetzung bestehender Ansprüche, Prüfung der Rechtslage und Miet- und Pachtverträge.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht treffen die oft gegenteiligen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufeinander, was naturgemäß zu Konflikten und Rechtsstreitigkeiten führt.
Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts. Es kann in das Individualarbeitsrecht und das kollektive Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer. Hier sind insbesondere folgende Punkte streitanfällig: Zustandekommen des Arbeitsvertrages, Beendigung der Arbeitsverhältnisses, Festlegung von Arbeitszeiten, Lohn- und Gehaltsansprüche, Zeugniserstellung. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft Bereiche, in denen Arbeitnehmer als Gruppe auftreten, Tarifvertragsrecht und das Betriebsverfassungsrecht.
Andere Rechtsgebiete
Nach einer individuellen Anfrage und Absprache werden auch Mandate aus anderen Rechtsgebieten übernommen.
Sprachen
- Deutsch
Mitgliedschaften
- Verband deutscher Anwälte e.V.
Bewertungen 75
von J. T. am 11.01.2025 um 22:51 Uhr
von M. W. am 15.11.2024 um 19:40 Uhr

von K. P. am 13.11.2024 um 13:55 Uhr

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Rechtstipps 9

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