Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen

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Gesamtbewertung
5,0
70 Bewertungen
Erhebliche Reduzierung der Stornokosten nach Fehlbuchung am 26.05.2023 Ich habe Herrn Tödt-Lorenzen am 22.05.2023 für einen vermeintlich aussichtlosen Fall kontaktiert. Bereits 4 Tage später hat er für mich eine extrem positive Einigung mit der Gegenseite erzielt. Anstatt knapp 1.400€ bezahle ich jetzt nur noch 150€ Stornokosten.
Selten so einen guten professionellen Anwalt getroffen. Ich werde Sie gerne jederzeit bei einem neuen Vorfall kontaktieren und kann Sie zu 100% weiterempfehlen.

Vielen Dank!
Zufrieden mit ersten Auskünften am 03.05.2023 Für die ersten hilfreichen Hinweise zum weiteren Vorgehen bin ich dankbar und ich werde Herrn Tödt-Lorenzen sicher beauftragen, wenn sich Schwierigkeiten mit der anderen Partei auftun sollten.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die positive Bewertung. Es ist immer wichtig, sich "frühzeitig" über seine Rechte zu informieren, damit man bei reise- oder flugrechtlichen Problemen keine Fehler macht und keine Fristen versäumt (die z.B. bei Gepäckverlust nur wenige Tage sind). Gerne sind wir hier behilflich.
Klage gegen Lufthansa wegen fadenscheiniger Gründe für Flugausfall am 25.04.2023 Der Prozess zog sich wegen Corona sehr lange hin. Beweise gegen die falschen Behauptungen der LH hatten wir selber zusammengetragen. Kooperation mit dem Anwalt klappte sehrgut. Die LH wusste anscheinend schon, dass sie gegen diesen erfahrenen Prozessgegner keine Chance hatte, deshalb schickte sie einen völlig ahnungslosen Rechtsvertreter zur Verhandlung. Wir haben haushoch gewonnen.
Kommentar des Rechtsanwalts: Danke für die positive Bewertung. Die Fluggesellschaften sind heutzutage dazu übergegangen, auf außergerichtliche Schreiben und Forderungen abweisend oder meist gar nicht zu antworten und hoffen, dass sich die Sache damit erledigt hat, was nach einer Statistik eines großen Fluggastrechteportals auch in ca, 75 % der Fälle zutrifft. Da spielt es dann auch keine Rolle mehr, wenn die restlichen 25 % mit anwaltlicher Hilfe den Weg zum Gericht einschlagen. Bei einer fachkundigen Begründung eines Reiserechtspezialisten erkennen die Fluggesellschaften dann meist schon nach der Zustellung der Klageschrift an.
Extrem kompetent, effizient und zuverlässig am 01.03.2023 Fall: Eine Fluggesellschaft verweigerte die Bezahlung einer Entschädigung trotz Verspätung um mehr als 10 Stunden. In Regensburg (Heimatstadt) hat jeder Rechtsanwalt nur abgewunken und die Augen verdreht. Bei dem Streitwert (ca. 650,-) wollte keiner auch nur den Finger krumm machen. Herr Tödt-Lorenzen hat sich dagegen offensichtlich auf solche Fälle spezialisiert. Ich habe die Fakten sauber geliefert, er hat eine Rückfrage gemacht und mir genau erklärt wie es läuft und drei Monate später hatte ich das Geld am Konto. Dass man Anwalts- und Gerichtskosten vorher selber vorschiessen muss, ist tatsächlich eine psychologische Hürde. Mit der rechnen die Fluggesellschaften scheinbar systematisch und hoffen auf möglichst viele Abbrecher. Ich habe diesbezüglich schon böse Erfahrungen gemacht mit Rechtsanwälten, die hauptsächlich darauf achteten, dass deren Kasse stimmt. Erfolg garantieren kann kein Rechtsanwalt, aber bei diesem Rechtsanwalt ist der Vorschuss bestens aufgehoben! 100% Weiterempfehlung !!!
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die gute Bewertung. In der Tat "vertrauen" die Fluggesellschaften darauf, dass die Passagiere bei Flugverspätungen entweder ihre Rechte nicht kennen (obwohl sie eigentlich verpflichtet sind, jedem Passagier eines verspäteten Fluges eine schriftliche Belehrung auszuhändigen) oder aber sich sträuben, die Sache gerichtlich klären zu lassen (daher reagieren die Gesellschaften auf außergerichtliche Schreiben erst gar nicht oder lehnen Ansprüche kategorisch ab). In einer Studie wurde festgestellt, dass lediglich 15 % aller bestehenden Ansprüche durchgesetzt werden. Da lohnt es sich für die Gesellschaften hier noch zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten zahlen müssen. 85 % hat man gespart.
Richtig ist, dass - wenn keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist - die Gerichts- und Anwaltskosten als Vorschuss gezahlt werden müssen. Aber auch der Anwalt muss die Gerichtskosten sofort zahlen, sonst fängt das Gericht erst gar nicht an.
Und leider haben wir im Laufe unserer über 30-jährigen Tätigkeit Außenstände in fünfstelliger Euro-Höhe angesammelt durch Mandanten, die versprachen, sofort nach Abschluss der Sache zu zahlen und bei denen sich dann herausstellte, dass sie insolvent sind und die Arbeit von vielen Stunden und Tagen damit umsonst war.
Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort am 28.12.2022 Rasche und Zuverlässige Kontaktaufnahme möglich. Sehr professionelle, unprätentiöse, eingenverantwortliche, effektive Vertretung. Faires Honorar. Geht nicht besser!
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die gute Bewertung. Rückmeldungen wie diese bestätigen uns, dass sich unsere Arbeit und Mühe gelohnt hat.
Kompetenz am 14.11.2022 Hohe fachliche Kompetenz auf seinem Gebiet und guter Ratgeber für das was geht und möglich ist.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die gute Bewertung.
Das ist ein Rechtsanwalt. am 12.09.2022 Danke für die gute und ehrliche Beratung! Ich konnte immer Alles fragen und habe immer das Gefühl dabei gehabt, Ihnen voll und ganz vertrauen zu können.
Ihre Kanzlei hat mein vollstes Vertrauen und ich würde Sie jederzeit weiterempfehlen.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die gute Bewertung. Rückmeldungen wie diese bestätigen uns, dass unsere Arbeit und Mühe sich gelohnt hat.
Professionelle und erfolgreiche Unterstützung am 23.06.2022 Hochprofessionelle Beratung und Unterstützung, rasche Antworten bei Fragen, hat gerne erklärt, wie nun alles abläuft - und am Ende lief es dazu noch auf einen außergerichtlichen Erfolg hinaus. Ich empfehle Herrn Tödt-Lorenzen gerne weiter!
Rückzahlung Flugkosten / Ausgleichsleistung am 21.06.2022 Herr RA Tödt-Lorenzen hat für mich völlig unkompliziert und für mich mit wenig Aufwand verbunden eine Verspätungspauschale durchgesetzt. Der ganze Verlauf war perfekt
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die gute Bewertung, die für uns ein Ansporn ist, uns immer wieder für die rechtlichen Interessen unserer Mandanten maximal einzusetzen. Leider läßt sich heute ohne anwaltliche Hilfe in den meisten Fällen die Ausgleichspauschale nach der Fluggastverordnung wegen Verspätung oder Annullierung des gebuchten Fluges nur sehr verspätet oder oft auch gar nicht durchsetzen.
Drohendes Fahrverbot am 07.06.2022 Top Hilfe. Alles super einfach und am Ende mit gutem Ausgang ohne Fahrverbot.
Kommentar des Rechtsanwalts: Guten Tag A.K.
vielen Dank für die positive Bewertung. Bußgeldbescheide sind immer mit Punkten in Flensburg verbunden, oft auch mit einem Fahrverbot. Das ist immer unangenehm, insbesondere jedoch, wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist und erhebliche Nachteile befürchten muss, wenn man einen Monat (oder länger) nicht mehr seine beruflichen Fahrten ausführen kann.
Auch wenn es zunächst so scheint, dass man gegen Bescheid nichts machen kann, weil man beispielsweise gut auf den Fotos zu erkennen ist und man ehrlicherweise auch einräumen muss, dass man in Eile war und deshalb etwas schneller unterwegs, sind es dann oft Kleinigkeiten, die man als Laie gar nicht bemerkt, die den Bußgeldbescheid unwirksam werden lassen. Da ist die zwischenzeitliche Verjährung denkbar oder auch Fehler bei den Formalien der Zustellung,
Und nichts ist ärgerlicher, als wenn man im Nachherein nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides erkennen muss, dass das Fahrverbot gar nicht notwendig war oder die zwei Punkte, die letztendlich zum endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis führten, da das Konto in Flensburg schon vorher reich gefüllt war, hätten vermieden werden können.
Rückerstattung Flugkosten am 04.03.2022 Herr Tödt-Lorenzen weiß, welche Stellschrauben zu drehen sind. Zufrieden!
Rasche Hilfe am 03.03.2022 Rasche und vollständige Beantwortung einer Anfrage
Kommentar des Rechtsanwalts: Es freut uns, wenn wir Ihnen schnell und unbürokratisch Ihre Fragen beantworten und Ihnen dadurch das Leben ein wenig leichter machen konnten.
vollständige Rückzahlung am 13.02.2022 Der Fall zog sich lange hin, da die Gegenseite in irrelevante Kleinigkeiten verharrte.
Die Kanzlei Tödt-Lorenzen ließ sich weder verirren noch in ein Kleinkrieg verwickeln.
Durch diese faktisch-basierte Beharrlichkeit wurde der Fall schließlich gewonnen.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die positive Bewertung. Es freut mich, wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden waren. Gerade in der Corona-Zeit lassen sich die Reiseveranstalter und die Fluggesellschaft mit der Rückerstattung der berechtigten Ansprüche sehr viel Zeit, auch in der Hoffnung, der Fluggast verliert irgendwann das Interesse an der weiteren Verfolgung. Hier hilft dann nur die gerichtliche Geltendmachung, um Druck auszuüben.
Mängel einer Küche am 29.08.2021 Hatten vor einem Jahr eine Küche für rund 30.000,00 EUR beim Küchenhaus H. in Hanau gekauft. Unzählige Mängel und Falschlieferungen. Man wollte dort die Sache aussitzen und uns auch für dumm verkaufen. Nach Mandatierung des Herrn Tödt-Lorenzen, einigen energischen Briefen und Androhung einer gerichtlichen Auseinandersetzung wurde die Gegenseite dann sehr gefügig und man konnte sich auf eine gute Minderung einigen.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die positive Bewertung. Leider kommt es regelmäßig beim Einbau von Küchen zu teilweise erheblichen Mängeln, bedingt dadurch, dass seitens des Küchenstudios nicht richtig gemessen wurde, beim Hersteller dann falsch bestellt wurde oder der Hersteller falsch liefert, was beim Küchenhaus mangels Eingangskontrolle nicht bemerkt wird. Schließlich nehmen es die Monteure beim Einbau der Küche dann nicht so genau, so dass es zu Höhendifferenzen kommt. Wenn dann auch noch ein Küchengerät nach kurzer Zeit defekt ist, wird es besonders schwierig, weil das Küchenhaus dieses zwar verkauft hat, aber letztendlich seinerseits mit dem Hersteller verhandeln muss.
Daher ist man beim Küchenhaus natürlich bestrebt, "den Ball sehr flach zu halten", um möglichst günstig aus dem Fall heraus zu kommen. Eine anwaltliche Hilfe auf Kundenseite ist damit dringend empfohlen.
Reiserücktrittversicherung am 15.07.2021 sehr schnelle und kompetente Hilfe
Top-Vertretung bei Reiserecht am 12.06.2021 Kann Herrn RA Tödt-Lorenzen nur uneingeschränkt empfehlen. In der letzten Sache hat er mich dieses Jahr in punkto Rückforderung von Fluggebühren wegen Corona gegen Lufthansa vertreten, die eine individuell gebuchte Flugreise nach Mexico nicht rückerstatten wollten.
Immer hoch kompetent, auf das Wesentliche fokussiert - und erfolgreich. Und dies nicht zum ersten Mal, es war auch bei zwei anderen Verfahren bereits so, in denen er mich vertreten hatte. TOP Anwalt!
Rückforderungsanspruch gegen Lufthansa am 17.05.2021 Wir hatten für März 2020 (Beginn der Corona-Pandemie) über LH Hin-/Rückflüge Karibik gebucht und bezahlt. Da die Rückflüge über New York gingen und die USA im Zuge der Corona für Europäer eine Einreisesperre verhängte, wurden diese Teilflüge gecancelt. LH bot uns an auch für die anderen Flüge eine Umbuchung auf spätere Flüge zu beantragen. Da diese Option u.a. auch mit terminlichen Vorgaben verbunden war, bestanden wir mit anwaltlicher Hilfe auf eine Rückzahlung der gesamten Flugkosten. Nach div. Hinhaltestrategien der LH, Mahnungen und Fristsetzung bekamen wir von LH einen Betrag in Höhe von rd. 10 % der Ticketpreise ersetzt. Im Klageweg wurde dann die Resterstattung durchgesetzt. Wir fühlten uns durch Herr Tölt-Lorenzen anwaltlich sehr kompetent vertreten. Die Kommunikation erfolgte ausschließlich per Mail. Anfragen meinerseits wurden z.T. gleichtäglich beantwortet. Wir können Herrn Tödt-Lorenzen bestens empfehlen.
Schadensregulierung am 26.11.2020 Seit Jahren bei ihm immer gut aufgehoben alles immer schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit geklärt.
Tipptop
Rückerstattungsanspruch gegen die Deutsche Bahn wegen Corona am 20.10.2020 Ausgezeichnete Vorbereitung, hervorragend umgesetzt und entsprechend erfolgreich abgeschlossen. Uneingeschränkte Empfehlung!
Regulierung eines Verkehrsunfalls am 01.10.2020 In Herr Tödt-Lorenzen ist immer eine zuverlässige Ansprache vorhanden und erreichbar. Außerdem wurden alle Fragen fachgerecht und verständlich erklärt. Alles total unkompliziert.
Top Anwalt- wenn es wieder krachen sollte, weiß ich wo ich hin muss.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die positive Bewertung. Der Fall war wieder ein gutes Beispiel dafür , dass es bei einem Verkehrsunfall eigentlich zwingend erforderlich ist, einen Anwalt einzuschalten. Es gibt nahezu keinen Fall, in dem die Versicherung, auch wenn sie sich sofort beim Geschädigten meldet und die Regulierung ohne die Einschaltung von Anwalt und externen Sachverständigen verspricht, den Anspruch dem Grunde und der Höhe nach zu 100 % bezahlt. Auch eine Versicherung ist nur ein Wirtschaftsunternehmen und darauf bedacht, den Gewinn am Ende des Jahres so hoch wie möglich ausfallen zu lassen. Die Regulierung von Schäden ist da logischerweise kontraproduktiv, so dass versucht wird, mit allen Mitteln "den Ball flach zu halten". Da hilft es einen versierten Fachmann an seiner Seite zu haben, der mit der Versicherung auf Augenhöhe steht und notfalls mit einem Prozess dem Geschädigten zu seinem Recht verhilft.
Anspruch gegen Reiseveranstalter am 12.08.2020 Herzlichen Dank für die professionelle Betreuung und Abwicklung. Das Verfahren entwickelte sich exakt so, wie Sie es in Aussicht gestellt hatten. Unserer Sorge, dass der Veranstalter wegen der Corona-Pandemie insolvent werden könnte, begegneten Sie durch zügiges Vorangehen. Wann immer es sich anbietet, empfehlen wir Sie gerne weiter. Bleiben Sie gesund und weiter erfolgreich!
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die positive Bewertung. Gerade in Ihrem Fall versuchte der Frankfurter Reiseveranstalter alles, um seiner Zahlungspflicht zu entgehen, hier sogar über 2 Instanzen. Bei Kreuzfahrten ist es mitunter schwierig, das Gericht von der vertraglich geschuldeten Qualität der gebuchten Kabine und hier auch des geschuldeten "Ausblicks aus der Kabine" zu überzeugen. Aus dem Vortrag der Gegenseite konnten Sie entnehmen, das in einer anderen vergleichbaren Sache (an der ich nicht beteiligt war) es dem Veranstalter gelungen ist, das Gericht in die Irre zu führen, so dass der Anspruch / die Klage abgewiesen wurde.
Toller Service und kompetente Abwicklung am 24.07.2020 Herr Tödt-Lorenzen hat sich um alle Belangen bezüglich unseres Anliegens zum Thema Reiserecht in Corona Zeiten hervorragend gekümmert. Der Kontakt war unkompliziert und problemlos und er hat unsere Interessen gemäß den rechtlichen Grundlagen und unseren Forderungen vertreten. Wir können Ihn als Anwalt nur jedem weiterempfehlen und werden falls es erneut nötig wäre wieder in Anspruch nehmen. Vielen Dank nochmal für die Unterstützung!
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die positive Bewertung. Gerade in Corona-Zeiten versuchen die Fluggesellschaften und die Reiseveranstalter alles, um bereits von den Kunden geleistete Zahlungen nicht erstatten zu müssen. Die Argumente der Firmen sind dabei oft am Rande der Legalität. Erfahrungsgemäß wird dann aber, wenn ein Anwalt gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt, umgehend gezahlt. Wenn man sich allerdings vertrösten läßt, wird man sicherlich noch monatelang warten müssen....
Corona Rückerstattung Ryanair am 16.07.2020 Schnelle, unkomplizierte Hilfe. Ryanair hat nach über 2 Monaten dann die Rückzahlung direkt angewiesen.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die positive Bewertung. Gerade in Corona-Zeiten versuchen die Fluggesellschaften und die Reiseveranstalter alles, um bereits von den Kunden geleistete Zahlungen nicht erstatten zu müssen. Die Argumente der Firmen sind dabei oft am Rande der Legalität.
Ryan Air setzt im Übrigen darauf, dass ausschließlich ein Sitz in Irland besteht und die Fluggäste (zu Unrecht) befürchten, hier die Ansprüche nicht durchsetzen zu können.
Erfahrungsgemäß wird dann aber, wenn ein Anwalt gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt, umgehend gezahlt. Wenn man sich allerdings vertrösten läßt, wird man sicherlich noch monatelang warten müssen....
Rückerstattung eines stornierten Fluges am 25.05.2020 sehr zügige, umfassende und hilfreiche Antworten auf alle meine Fragen
Schnelle Rückerstattung nach Corona am 11.05.2020 Ich hatte im Herbst 2019 eine Reise nach Ägypten für März/April 2020 gebucht. Coronabedingt sagte der Veranstalter ab und bot mir einen Gutschein an oder die Option, die Reise später durchführen zu können. Beides wollte ich nicht, da ich nicht weiß, ob es den Veranstalter dann noch gibt. Eine Rückzahlung des Reisepreises schloss der Veranstalter aus.
Herr Tödt-Lorenzen beantragte sofort einen Mahnbescheid und innerhalb von 2 Wochen meldete sich der Veranstalter und bot die Rückzahlung an. Allein wäre ich sicherlich beim Veranstalter aufgelaufen. Sehr gute Arbeit.
Kommentar des Rechtsanwalts: Vielen Dank für die gute Bewertung. Leider sind weder die Fluggesellschaften noch die Reiseveranstalter bereit, zügig und ohne Einschränkungen die bereits vorab gezahlten Beträge für Reisen und Flüge, die aufgrund der Corona-Pandemie storniert wurden, zu erstatten. Stattdessen werden, ob es dem Reisenden passt oder nicht, Gutscheine ausgestellt oder ohne Rückfrage einfach die Reise auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr umgebucht. Selbst wenn man gewillt ist, die Reise später durchzuführen und erneut mit dem Veranstalter zu verreisen oder mit der Fluggesellschaft zu fliegen, muss man beachten, dass man, wenn man sich auf die Vorschläge der Gegenseite einläßt, nicht geschützt ist. Wird der Gegner insolvent, schützt keine Versicherung. Auch ist zu beachten, dass man nur einen Gutschein für einen bestimmten Betrag bekommt. Es ist recht wahrscheinlich, dass die Reise künftig teurer wird. Man wird also, wenn man vielleicht nächstes Jahr erneut das Ziel ansteuert, noch draufzahlen müssen. Besonders ärgerlich ist es dann auch wenn die Konkurrenz sehr viel billiger ist.

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