Bewertungen von Stefan Tödt-Lorenzen
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Bewertungen 83
SS
von S. S. am 11.10.2024 um 22:34 Uhr
Schadensersatz nach Hotelannullierung
Reiserecht
Schnell und unkompliziert
Sehr kompetente Kanzlei
NR
von N. R. am 26.08.2024 um 15:41 Uhr
Ärger mit Ferienhausvermieter
Reiserecht
Hatten ein Ferienhaus über einen deutschen Vermieter in den Spanien gemietet. Hatten bei Abschluss des Vertrages angegeben, dass wir zwei Hunde dabei haben. Kurz vor Reiseantritt wurde uns dann gesagt, dass wir die Tiere nicht mitbringen dürfen, weil der Eigentümer keine Tiere in seinem Haus wünscht. Wir sollten allein kommen. Das kam natürlich nicht in Betracht. Wir haben storniert. Daraufhin wurden 80 % der Zahlung als "Stornokosten" einbehalten. In dem anschließenden Gerichtsverfahren, welches Herr Tödt-Lorenzen souverän führte, wurde uns Recht gegeben und wir bekamen alles zzgl. Zinsen erstattet. Vielen Dank! Jederzeit wieder!
MS
von M. S. am 01.08.2024 um 11:59 Uhr
Rückerstattung Flugpreis Lufthansa
Reiserecht
Lufthansa weigerte sich uns aufgrund krankheitsbedingter Stornierung die Steuern+Gebühren zu erstatten.
Herr Tödt-Lorenzen hat hervorragende Arbeit in unserem Fall geleistet. Seine Fachkenntnisse und Unterstützung waren unschätzbar und führten zu einem mehr als erfolgreichen und unerwarteten Ausgang. Perfekte Kommunikation und erstklassiger Service. Wir sind mit dem Ergebnis mehr als zufrieden!
AF
von A. F. am 29.07.2024 um 20:02 Uhr
Sehr zu empfehlen
Verkehrsrecht
Sehr unkomplizierte und kompetente Bearbeitung meines Falls. Versicherung des Unfallverursachers wollte nicht zahlen. Ich habe den vollen Betrag durch Herrn Tödt-Lorenzen schließlich erhalten und es hat alles super geklappt. Vielen Dank!

Antwort von Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Vielen Dank für die gute Bewertung. Wir freuen uns, wenn das Ergebnis unserer Arbeit zu Ihrer Zufriedenheit war. Bei Verkehrsunfällen versuchen die Versicherungen bei allen Positionen, teilweise mit illegalen Argumenten, die berechtigten Anspruch des Geschädigten kleinzurechnen, um am Ende des Jahres eine hervorragende Bilanz den Aktionären präsentieren zu können. Ohne Kenntnis der Rechtsprechung ist der Geschädigte den spezialisierten Sachbearbeitern der Versicherungen hilflos ausgeliefert; er verzichtet dann auf gutes Geld.
FT
von F. T. am 16.07.2024 um 12:32 Uhr
Nicht empfehlenswert
Reiserecht
Herrn Tödt-Lorenzen fiehl nach ca 3 Monaten und einigen Nachfragen ein, dass er unser Mandat nicht übernehmen will.
HÄNDE WEG VON DIESEM "ANWALT"
HÄNDE WEG VON DIESEM "ANWALT"
GD
von G. D. am 22.06.2024 um 17:13 Uhr
Rückzahlung von doppelt berechneten Mietwagenkosten
Verkehrsrecht
Ich habe, wie bereits bei zwei anderen Verfahren, den vollen Betrag des eingeklagten Geldes zurückbekommen. Bei einer Flugbuchung, die ein paar Jahre zurückliegt, war dies mehr als ich erwartet habe. Herr Tödt-Lorenzen ist ein sehr kompetenter Anwalt.

Antwort von Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Vielen Dank für die gute Bewertung. Leider wird immer wieder versucht, dem Kunden die ihm zustehenden Rückzahlungen zu verweigern, oft mit unwahren Behauptungen, die der Laie nicht überprüfen kann und dann frustiert hinnimmt.
Oft wird die vom Kunden gebuchte Leistung nach der Stornierung erneut verkauft, dass vom Kunden gezahlte Geld jedoch einbehalten. Der Unternehmer hat damit nicht nur den doppelten Gewinn für eine nur einmal erbrachte Leistung; er verdient auch noch zu Unrecht an den nicht erbrachten Aufwendungen, die der stornierende Kunde ebenfalls zahlen mußte, die aber nicht weitergegeben wurden.
Oder wie in diesem Fall: Der Mietwagen mußte storniert werden. Er wurde aber für die selbe Zeit (und einen höheren Preis) erneut vermietet. Die Kosten des Erstkunden wollte man aber (zumindest überwiegend) einbehalten. Hier half nur der Druck durch einen Anwalt.
Oft wird die vom Kunden gebuchte Leistung nach der Stornierung erneut verkauft, dass vom Kunden gezahlte Geld jedoch einbehalten. Der Unternehmer hat damit nicht nur den doppelten Gewinn für eine nur einmal erbrachte Leistung; er verdient auch noch zu Unrecht an den nicht erbrachten Aufwendungen, die der stornierende Kunde ebenfalls zahlen mußte, die aber nicht weitergegeben wurden.
Oder wie in diesem Fall: Der Mietwagen mußte storniert werden. Er wurde aber für die selbe Zeit (und einen höheren Preis) erneut vermietet. Die Kosten des Erstkunden wollte man aber (zumindest überwiegend) einbehalten. Hier half nur der Druck durch einen Anwalt.
CM
von C. M. am 05.06.2024 um 22:39 Uhr
Kompetente schnelle Lösung
Reiserecht
Herr Tödt Lorenzen hat mir mit kurzer Reaktionszeit geantwortet und meine Wünsche/Forderungen beim Reiseveranstalter hinterlegt und diese wurden komplett akzeptiert. Nur zu empfehlen.

Antwort von Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Vielen Dank für die gute Bewertung. Es freut mich, wenn Sie mit unserer Arbeit zufrieden waren. Im Falle einer Stornierung des Reisenden versuchen die Veranstalter sehr gerne, die Stornokosten einzubehalten, auch wenn sie die Reise inzwischen erneut verkauft haben, um damit "doppelt abrechnen" zu können. Hier ist es wichtig, schon zum Zeitpunkt der Stornierung unverzüglich die notwendige Recherche einzuleiten.
CL
von C. L. am 18.04.2024 um 11:28 Uhr
Absolute Weiterempfehlung
Reiserecht
Schon im Urlaubsort den ersten Kontakt aufgenommen (verloren gegangenes Gepäck) und prompt Antwort mit Hilfe bekommen! Während des gesamten Vorgangs, der sich dank der Airline ca 6 Monat hinzog , ein durchgängig sehr netter, kompetenter und überaus verbindlicher Kontakt. Herr Tödt- Lorenzen hat sich um alles wunderbar gekümmert , inklusive seiner Kostenübernahme durch die Airline am Ende. Ich kann jedem nur empfehlen, Herrn Tödt - Lorenzen zu konsultieren bei jeglichen Reiserechts- Problemen. Denn dann bekommt man auch genau das Geld , was einem zusteht und keine kleinen Pauschalbeträge , welche die Airline einem anbietet.

Antwort von Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Vielen Dank für die gute Bewertung. Wir freuen uns sehr, wenn Sie mit unserer Arbeit und deren Ergebnis zufrieden waren.
Bei verlorenem oder verspätetem Gepäck ist es bei allen Fluggesellschaften üblich, dass versucht wird, sich mit fadenscheinigen und meist rechtlich unzutreffenden Argumenten der Verantwortung zu entziehen. Hier ist es notwendig, sich schon zum Zeitpunkt des Verlustes rechtlichen Rat zu holen, zumal die Fristen zur Durchsetzung der Ansprüche sehr kurz sind (7 bzw. 21 Tage nach Aushändigung des Gepäcks, bei Totalverlust 2 Jahre) und die Fluggesellschaften regelmäßig alles und jedes bestreiten. Dem muss vorgebeugt werden.
Bei verlorenem oder verspätetem Gepäck ist es bei allen Fluggesellschaften üblich, dass versucht wird, sich mit fadenscheinigen und meist rechtlich unzutreffenden Argumenten der Verantwortung zu entziehen. Hier ist es notwendig, sich schon zum Zeitpunkt des Verlustes rechtlichen Rat zu holen, zumal die Fristen zur Durchsetzung der Ansprüche sehr kurz sind (7 bzw. 21 Tage nach Aushändigung des Gepäcks, bei Totalverlust 2 Jahre) und die Fluggesellschaften regelmäßig alles und jedes bestreiten. Dem muss vorgebeugt werden.
PS
von P. S. am 01.01.2024 um 20:13 Uhr
Reise
Reiserecht
Zügige Antwort

Antwort von Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Vielen Dank für die gute Bewertung. Wir wissen, wie sehr einen manchmal ungeklärte juristische Fragen quälen und bemühen uns, zumindest in den meisten Fällen eine erste Einschätzung abzugeben.
JE
von J. E. am 26.08.2023 um 08:51 Uhr
Ausgleichsleistung nach Flugannullierung
Reiserecht
Sehr unkomplizierte und erfolgreiche Abwicklung des Verfahrens.
Der Fall konnte komplett per E-Mail abgewickelt werden, ohne dass ich persönlich in der Kanzlei erscheinen musste. Sehr praktisch auch wenn man wenig Zeit hat.
Es konnte eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.

Antwort von Rechtsanwalt Stefan Tödt-Lorenzen
Vielen Dank für die gute Bewertung. Es freut uns, wenn Sie mit unser Arbeit zufrieden waren. Seit 32 Jahren sind wir im Verkehrsrecht und seit 27 Jahren im Reise- und Tourismusrecht sowie im Luftverkehrsrecht tätig. Aufgrund unserer Erfahrung ist es daher in den meisten Fällen möglich, auch ohne persönlichen Termin in unseren Kanzleiräumen für die Mandanten tätig zu werden. Viele Mandanten aus der ganzen Bundesrepublik, aus Europa und vereinzelt sogar aus Amerika und Asien wissen dies zu schätzen.