98 Anwälte für Lebensgemeinschaft in der Nähe von Rheinbach (30 km Umkreis) | Seite 5

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Leonie Janssen
sehr gut
Rechts- und Fachanwältin Leonie Janssen
Kanzlei am Rathaus, Markt 4, 53111 Bonn 6694.6729362876 km
Im Herzen von Bonn am alten Rathaus befindet sich meine Kanzlei für Familien- und Erbrecht.
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation
Frau Rechts- und Fachanwältin Leonie Janssen vertritt Sie im Umkreis von Rheinbach anwaltlich kompetent im Bereich Lebensgemeinschaft
aus 11 Bewertungen Als kinderloses Ehepaar waren wir daran interessiert zeitig unser Testament zu regeln. Frau Janssen hat uns hier klare … (30.05.2024)
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sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Bender
Rechtsanwälte Gerling | Schulz | Lüders, Frankfurter Straße 85, 53773 Hennef (Sieg) 6703.9867327473 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Bender ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Lebensgemeinschaft gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Ich kann Herrn Jörg Bender und sein Vorzimmer-Team absolut empfehlen. Alle sind durchweg sympathisch, gewissenhaft und … (21.09.2023)

Rechtstipps zum Thema Lebensgemeinschaft von Anwälten aus Rheinbach (30 km Umkreis)

Fragen und Antworten

  • Lebensgemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lebensgemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lebensgemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Lebensgemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lebensgemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Rheinbach?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Rheinbach. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Rheinbach zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Rheinbach!
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.