26 Anwälte für Lenk- und Ruhezeiten in der Nähe von Neustadt an der Weinstraße (20 km Umkreis) | Seite 2

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Rechtsanwältin Anke H. Schumann
Kanzlei DSSD, Landauer Str. 66, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6834.656007572 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Lenk- und Ruhezeiten hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anke H. Schumann aus Neustadt an der Weinstraße
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Krieger
sehr gut
Rechtsanwältin Anja Krieger
ak-recht Kanzlei Anja Krieger, Westring 1, 76829 Landau in der Pfalz 6839.958667806 km
ICH BIN AN IHRER SEITE UND KÄMPFE FÜR IHR RECHT
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Krieger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Lenk- und Ruhezeiten
aus 10 Bewertungen Frau Krieger ist eine sehr emphatische Frau sie hat mich kompetent beraten ich war nicht das letzte Mal bei ihr und … (07.01.2023)

Fragen und Antworten

  • Lenk- und Ruhezeiten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lenk- und Ruhezeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Lenk- und Ruhezeiten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lenk- und Ruhezeiten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lenk- und Ruhezeiten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie finde ich den richtigen Anwalt in Neustadt an der Weinstraße?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Anwalt in Neustadt an der Weinstraße. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Anwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Rechtsanwälte in Neustadt an der Weinstraße zu einem bestimmten Rechtsgebiet oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Anwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Rechtsanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Anwalt in Neustadt an der Weinstraße!
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.