Bewertungen von VOELKER & Partner, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB

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Sehr gut
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Bewertungen

TS

von T. S. am 10.09.2023 um 14:28 Uhr für Rechtsanwältin Veronika Klein

Kündigung 2 Jahres Hälfte
Arbeitsrecht
Ich habe eine ausführliche Antwort auf meine Frage erhalten. Wenn es wieder Fragen gibt würde ich mich gerne noch mal melden. Bzw wenn es um eine andere rechts sache geht.
ML

von M. L. am 27.10.2021 um 15:27 Uhr für Rechtsanwältin Veronika Klein

Blitzschnell und kompetent
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr schnelle und fachliche Antwort!
SS

von S. S. am 15.07.2021 um 10:19 Uhr für Rechtsanwältin Veronika Klein

Sehr ausführliche und schnelle Antwort
Arbeitsrecht
Sehr positiv.
MR

von M. R. am 23.08.2020 um 08:20 Uhr für Rechtsanwältin Veronika Klein

Tipptopp
Arbeitsrecht
Vielen Dank!
MB

von M. B. am 22.07.2020 um 11:44 Uhr für Rechtsanwältin Veronika Klein

Rente
Allgemeine Rechtsberatung
Alles ok. inzwischen
RH

von R. H. am 20.07.2020 um 15:59 Uhr für Rechtsanwältin Veronika Klein

Kompetent und fix
Arbeitsrecht
Gute Beratung, schnelle Antwort, danke dafür.
JH

von J. H. am 06.03.2019 um 19:28 Uhr für Rechtsanwältin Veronika Klein

Beratung Rentenanspruch Spezialfall Landwirt/Angestellter
Arbeitsrecht
Kompetente, ausführlich Beratung und Ausarbeitung zum Thema, dabei freundliche und schnelle Art.
Vielen Dank.

Jörg Hohloch
UN

von U. N. am 05.03.2019 um 16:19 Uhr für Rechtsanwältin Veronika Klein

Ist das BUrlG auch gültig für Kirchenangestellte? Und wo steht das?
Arbeitsrecht
Positiv: Die ausführliche Darlegung des § 5 BUrlG.
Negativ: Meine konkrete Frage wurde leider nicht beantwortet.
CF

von C. F. am 05.03.2019 um 12:39 Uhr für Rechtsanwältin Veronika Klein

Urlaubsanspruch
Arbeitsrecht
Vielen Dank für ihre ausführliche Mitteilung
zu meiner Anfrage zum Urlaubsanspruch bei
Renteneintritt.

Mit fr. Grüßen
Ch. Fischer
MM

von M. M. am 16.02.2019 um 19:54 Uhr für Rechtsanwältin Veronika Klein

Urlaubsanspruch bei Renteneintritt
Arbeitsrecht
Eine super schnelle korrekte Antwort, ich werde es meinem Arbeitgeber vorlegen.