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Rechtsanwalt

Holger von der Wehd

Kanzlei Holger von der Wehd
  • Fachanwalt für Baurecht & Architektenrecht
  • Arbeitsrecht
  • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Zivilrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
AF
von A. F. am 23.01.2025 um 22:22 Uhr
Kompetente, freundliche Beratung und Vertretung
Verkehrsrecht

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Rechtsanwalt von der Wehd ist Ihr zuverlässiger und fachkundiger Ansprechpartner im Immobilienrecht, Baurecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. In einem persönlichen Beratungsgespräch können Sie sich von seiner Fachkompetenz und seinem Engagement für Ihr Anliegen überzeugen!                                   Rechtsanwalt Holger von der Wehd Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Herr von der Wehd absolvierte sein rechtswissenschaftliches Studium in Leipzig, legte das Zweite Juristische Staatsexamen in Zwickau ab und wurde im Jahr 2001 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2009 trägt er den Titel „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" aufgrund nachgewiesener theoretischer Rechtskenntnisse und praktischer Erfahrungen. Immobilienrecht► Rechtsberatung rund um die ImmobilieRechtsanwalt von der Wehd berät seine Mandanten bei Ihren Anliegen zum Immobilienkauf. Er informiert Sie darüber, ob die Immobilie (Grundstück oder die Eigentumswohnung) lastenfrei ist oder ob sie mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist. Er übernimmt für Sie die Gestaltung eines Immobilienkaufvertrages und berät Sie im Falle einer Rückabwicklung oder Umschuldung gegenüber Ihrem Kreditinstitut. Darüber hinaus befasst er sich mit Grenzstreitigkeiten von Grundstücksnachbarn und vertritt diese engagiert, wenn es nachbarrechtliche Konflikte bezüglich des Grenzabstandes oder eines Überhangs gibt.Baurecht ►Fachanwaltlicher Rat rund um den BauAls Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht verfügt Rechtsanwalt von der Wehd über fundierte Rechtskenntnisse und ist über den aktuellen Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung bestens informiert. Er vertritt seine Mandanten bei Werklohnforderungen auf Basis des BGB und der VOB/B oder bei Konflikten im Zusammenhang mit Architektenhonoraren. Außerdem bietet er ihnen eine umfassende Rechtsberatung, wenn es zu Bauzeitverzögerungen oder Bausummenüberschreitungen kommt. Sie können darauf vertrauen, dass Rechtsanwalt von der Wehd Ihnen bei nachgewiesenen Baumängeln eine engagierte Vertretung bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder Schadensersatzansprüchen bietet. Des Weiteren beantwortet er Rechtsfragen zur Architektenhaftung.Mietrecht ►Engagierte Vertretung bei mietrechtlichen AnliegenIm Mietrecht befasst sich Rechtsanwalt von der Wehd mit der Erstellung von Mietverträgen im gewerblichen sowie privaten Bereich und klärt Ihre Fragen zu Schönheitsreparaturen oder zur Mietpreisbremse. Er vertritt sowohl Mieter wie auch Vermieter, wenn es um die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen oder Mieterhöhungen geht. Darüber hinaus wahrt er die Interessen seiner Mandanten, wenn aufgrund eines Mietmangels eine Mietminderung durchgeführt oder abgewehrt werden soll, und bietet ihnen sowohl außergerichtlich wie auch vor Gericht eine fachkundige Vertretung.Arbeitsrecht ►Fachkundige Rechtsberatung bei arbeitsrechtlichen ThemenEgal, ob es um die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen oder Aufhebungsverträgen geht: Rechtsanwalt von der Wehd steht Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Themen mit seinem kompetenten Fachwissen zur Seite. Er prüft nach ergangener Kündigung die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und vertritt Ihre Rechte im Kündigungsschutzverfahren. Des Weiteren befasst er sich mit der Formulierung eines rechtswirksamen Arbeitszeugnisses oder mit der rechtlichen Überprüfung einer Abmahnung.Verkehrsrecht ►Juristischer Rat für VerkehrsteilnehmerWenn Sie einen Bußgeldbescheid (z. B. wegen Falschparkens, Handyverstoßes oder einer Geschwindigkeitsübertretung) erhalten haben, steht Ihnen Rechtsanwalt von der Wehd mit seinem fundierten Rechtsrat zur Seite. Er befasst sich außerdem mit der Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall und mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie Schmerzensgeldansprüchen (z. B. Reparaturkosten, Krankheitskosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten). Auch im Falle vorgeworfener Verkehrsstraftaten (z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) bietet Ihnen Rechtsanwalt von der Wehd eine umfassende Rechtsberatung.Allgemeines Zivilrecht ► Regelung der Rechtsbeziehungen von PrivatpersonenRechtsanwalt von der Wehd übernimmt für Sie die Gestaltung und Überprüfung von z. B. Mietverträgen, Bauverträgen und Arbeitsverträgen. Er bietet Ihnen eine engagierte Vertretung, wenn Sie Gewährleistungsrechte, Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld im Falle eines Mangels oder Schadens geltend machen möchten.


Rechtsanwalt von der Wehd freut sich über Ihre Kontaktaufnahme!Gerne können Sie die Kontaktinformationen auf diesem anwalt.de-Profil nutzen, um mit ihm einen Beratungstermin zu vereinbaren.Lage der Kanzlei:Die Kanzlei befindet sich ca. sieben Gehminuten von der Haltestelle „Köppelsdorf Lindenhof, Sonneberg" (Bus 708) entfernt.Parkplätze finden Sie in Kanzleinähe oder in den benachbarten Seitenstraßen.    

 


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Holger von der Wehd ist gelistet in Rechtsanwälte Sonneberg und Rechtsanwälte Deutschland.

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Bewertungen 35

AF

von A. F. am 23.01.2025 um 22:22 Uhr

Kompetente, freundliche Beratung und Vertretung
Verkehrsrecht
Herr von der Wehd hat mich in einer Verkehrsrechtssache sehr kompetent beraten und später auch vertreten. Ich kann deshalb Herrn von der Wehd sehr empfehlen.
NP

von N. P. am 22.01.2025 um 07:04 Uhr

Privater Autoverkauf
Verkehrsrecht
Freundliche und kompetente Beratung Gute Erreichbarkeit
Danke für die Bewertung.
TH

von T. H. am 26.10.2024 um 17:41 Uhr

Nebenkosten
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Guter Anwalt kann ich nur weiterempfehlen.
Danke für die Bewertung.

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Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Im Fall des Eigentümerwechsels tritt der Erwerber erst mit seiner Eintragung in das Grundbuch in die Gemeinschaft ein. Grundsätzlich gilt daher, dass aus einer Jahresabrechnung

Kontaktdaten von Holger von der Wehd

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Informationen gemäß § 5 Telemediengesetz:
Anschrift:
Rechtsanwalt Holger von der Wehd
Flurstraße 7
96515 Sonneberg
Tel: 03675429577
Fax: 03675429578
E-Mail: info[at]kanzlei-vonderwehd.de
Internet: www.kanzlei-vonderwehd.de
Finanzamt Sonneberg Umsatzteuer ID: DE 263 090 210
Rechtsanwalt Holger von der Wehd ist Mitglied der
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstr. 46
99084 Erfurt
Telefon 0361/654 88-0 – Telefax 0361/654 88-20
E-Mail: info@rak-thueringen.de – Internet: www.rak-thueringen.de
Die Berufsbezeichnung lautet: „Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland“.
Die Berufsbezeichnungen wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland zuerkannt.
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
  • Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Weitere Angaben nach der DL-InfoV:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung lauten:
HDI Versicherungs AG, HxF70-002768914/516;
HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG Riethorst 2, 30659 Hannover
Tel.:0180 3 322137 *
0511 3031-461
Fax: 0511 3031-461
E-Mail: vertragsservice@hdi-gerling.de
*Aus dem deutschen Festnetz 0,09 Euro pro Minute.
*Aus deutschen Mobilfunknetzen höchstens 0,42 Euro pro Minute
Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches gilt:
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten:
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischen Recht
c) des Rechtanwalts vor außereuropäischen Gerichten
Die Abrechnung der Tätigkeit findet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt (RVG). Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3 a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandates ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Thüringen (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), EMail: schlichtungsstelle@brak.de.
Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden.Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der zugrundezulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.
Ombudsmann Berlin derzeitige Anschrift:
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstr. 9
10179 Berlin
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