Impressum-Generator - Erstellen Sie Ihr Impressum kostenlos
Ein rechtssicheres Impressum mit u.a. Anschrift und Telefonnummer ist auf jeder Website Pflicht und bewahrt Sie als Homepage-Betreiber vor der Gefahr einer Abmahnung.
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Das Online-Impressum - Wissenswertes
Die Impressumspflicht für Internet-Angebote sorgt im deutschsprachigen Internet in sozialen Netzwerken, Blogs und Foren kontinuierlich für Gesprächsstoff. Immer wieder ist zu hören, dass Betreiber von Websites mit falsch formuliertem, unvollständigem oder, im schlimmsten Fall, vollständig fehlendem Impressum Abmahnungen erhalten. 2013 war selbst der Suchmaschinenriese Google Inc. an der Reihe. Laut Verbraucherschutzverband verstieß der weltbekannte Konzern aus Mountain View, Kalifornien, gegen die Impressumspflicht laut Telemediengesetz. Verantwortlich hierfür war die Angabe des Konzerns, dass es ihm nicht möglich sei, die an ihn geschickten Kundenanfragen per E-Mail zu beantworten. Google verwies hier auf die schiere Masse der bei dem Konzern eingehenden E-Mails von Google-Nutzern. Folglich degradierte der Internet-Gigant die in seinem Impressum angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse zur reinen Formalität. Dies wurde als Nichtbeachtung der Pflichten als Dienstleister seitens der Firma gewertet.
Machen solche Nachrichten im Netz die Runde, schaffen sie oftmals Beklemmung und Frust, und für viele Internetnutzer ist das Thema so zum Zankapfel geworden. Doch das Impressum ist keine Schikane - ganz im Gegenteil. Grundsätzlich dient es dem Verbraucherschutz. Dienstanbieter im Internet sollen deutlich und unmissverständlich als solche gekennzeichnet werden. Das Telemediengesetz fordert hier Transparenz und klare Verhältnisse. Wer Dienste und Informationen entgegennimmt, besitzt schließlich das Recht, umfassend darüber aufgeklärt zu werden, mit wem er es zu tun hat, und wie er mit dem Anbieter der Dienstleistung in Kontakt treten kann.
Darüber hinaus geht auch die Online-Impressumspflicht mit der Zeit, und ist nun nicht mehr auf das Medium der traditionellen Webseite beschränkt. Die Tatsache, dass Firmen und Dienstanbieter nun auch auf populären Social Media-Plattformen wie Facebook agieren, ist allgemein bekannt. Und es ist nur logisch, dass auch sie hier zur Hinterlegung eines vollständigen Impressums verpflichtet sind. Denn auch wer auf einer Plattform agiert, die von einem externen Dritten bereitgestellt wird, kann die Verantwortung für sein Handeln, die von ihm veröffentlichten Inhalte, sowie seine Pflichten als Dienstleister nicht von sich weisen. Anbieter, die so soziale Medien als "Vermittler" zwischen sich selbst und ihren Kunden nutzen, können diesen Umstand also nicht als Freibrief nutzen, sich von der Kennzeichnungspflicht zu entbinden.
Und nicht vergessen: Nutzen Sie als Dienstleister einen Blog - seines Zeichens der Vorläufer von sozialen Netzwerken - ist ebenso ein Impressum anzuraten. Schließlich ist die Konstellation in diesem Fall die gleiche. Zwar verwenden Sie hier die Plattform eines Drittanbieters, der seinerseits seinen Pflichten als Anbieter nach dem Telemediengesetz nachkommen muss. Für die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen sind Sie jedoch weiterhin selbst verantwortlich.
Kurzum - bei einem Impressum geht es um Verantwortungsbewusstsein und Verbraucherschutz. Beweisen Sie Seriosität und lassen Sie die Nutzer Ihrer Online-Angebote nicht im Regen stehen. Ganz egal, ob Sie im Web als GmbH, offene Handelsgesellschaft, im Handelsregister aufgeführter eingetragener Kaufmann oder eingetragener Verein präsent sein wollen, journalistisch tätig sind, oder redaktionelle Inhalte anbieten. Ein ausführliches Impressum ist auf jeden Fall anzuraten. So manche Problematik, die aus der Anonymität des Internets resultiert, kann so umschifft werden, oder gar nicht erst entstehen.
(JSC)