

- Fachanwältin für Familienrecht
- Unterhaltsrecht
Über mich
Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
Ich vertrete Sie in allen Bereichen des Familienrechts:
- Scheidung (einvernehmlich oder streitig)
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Trennungsvereinbarungen
- Vermögensauseinandersetzung und Sorgerecht
- Unterhaltsrecht Besonders viel Erfahrung habe ich im Unterhaltsrecht.
- Güterrechtliche Problemstellungen
- Ausarbeitung von Eheverträgen
- Beratung bei Verträgen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Lebenspartnerschaftsverträge
Rechtsanwältin Cornelia Werner-Schneider
Ich nehme mir Zeit für Sie.
Mir ist wichtig, sehr professionell zu arbeiten - dazu gehört z.B. auch, juristische Problemstellungen nicht im Schnellverfahren abzufertigen.
Um stets diesen hohen Qualitätsstandard zu gewährleisten, halte ich die Zahl meiner Mandate begrenzt.
Am meisten liebe ich an meinem Beruf die geistige Herausforderung. Daher übernehme ich auch gerne Fälle, die juristisch sehr komplex sind.
Ich bin mit fast allen Wassern gewaschen - natürlich nur mit solchen, die juristisch sauber sind. Das bedeutet, ich kann im Verfahren zart oder hart sein. Je nach Bedarf .
Natürlich strebe ich - wie jeder Anwalt - immer zunächst eine einvernehmliche Lösung bzw. einen Vergleich an.
Aber wenn die Gegenseite schon mit schmutzigen Bandagen kämpft, packe auch ich meine juristischen Boxhandschuhe aus. Ich weiche Konflikten nicht aus, sondern stelle mich ihnen. Damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Doch gleichgültig, wie ein Fall sich entwickelt, es ist mir wichtig, immer sachlich und fair zu bleiben. Auch im Kampf. Ich führe also keine Schlammschlachten und schieße nicht unter die Gürtellinie.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.rainwerner-schneider.de
Sprachen
- Deutsch
Bewertungen 13
von A. E. am 14.01.2025 um 09:49 Uhr
von U. V. am 30.11.2022 um 09:45 Uhr
Ich kann diese sympathische Fachanwältin für Familienrecht nur weiter empfehlen.
von A. W. am 23.10.2020 um 13:32 Uhr
Frau Werner-Schneider ist nicht nur fachlich sehr kompetent, sondern auch menschlich sehr angenehm.
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Verantwortlich i.S.d. §§ 2, 5 TMG:
Rechtsanwältin Cornelia Werner-Schneider
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Tel.: 0611-36 01 34 00
Fax: 0611-36 01 34 01
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht
Staat der Verleihung: Bundesrepublik Deutschland
Nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der zuständigen Kammer:
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
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Telefon: 0 69-17 00 98-01, Telefax: 0 69-17 00 98-50
E-Mail: info@rak-ffm.de, Web: http://www.rakffm.de
Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO:
HDI Versicherung AG
Neumarkt 15, 66117 Saarbrücken
Vers-Nr.: GAF 70 – 003607002
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Steueridentifikations-Nr.:
Finanzamt Wiesbaden II 43 098 157 923
Die Kanzlei unterhält darüber hinaus eine Kooperationen mit
- Andreas Kuhn, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Bahnhofstr. 42, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611-7160738,
E-Mail: info@wpkuhn.de,
Web: www.wpkuhn.de
Ich unterliege berufsrechtlichen Regelungen, welche auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer verfügbar sind (www.brak.de). Zu diesen berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Interessenkonflikt
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de), E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.
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