- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Mediation
Über mich
Als Laie erhalten Sie verständliche Information. Als Betroffener werden Sie mit Einfühlungsvermögen beraten. Als Angeklagter haben Sie einen „Partner" für ihre Interessen vor Gericht an Ihrer Seite.
Strafrecht
Die Wahl der geeigneten Strategie gegenüber der Staatsanwaltschaft spielt für den Erfolg eines Verfahrens eine große Rolle: Zusammenarbeit oder Konflikt? Verteidigung und Abwehr von Vorwürfen oder Geständnisse und Strafmaßreduzierung – welchen Weg sollte man gehen? Als Fachanwalt hat Herr Rechtsanwalt Windisch in zahlreichen Fällen die Rolle als Strafverteidiger ausgeübt und sich auch theoretisch viel mit diesem Bereich befasst. Als Verteidiger ist steht er dem Beschuldigten bei, führt entlastende Umstände so an, dass diese Berücksichtigung finden und achtet darauf, dass das Verfahren fair und mit rechtstreu abläuft.
Sie benötigen als Laie und natürlich auch als gefühlsmäßig Betroffener im Strafverfahren immer eine geschulte und fachkundige Unterstützung. Herr Fachanwalt Sebastian Windisch ist in mehr als 20 Jahren geübt, diese Aufgabe effektiv auszuführen und sich mit Ihnen abzusprechen, ob es nun um Tötung, Körperverletzung, Missbrauch oder Verbreitung von Betäubungsmitteln, Sexualverbrechen, Trunkenheit oder Gefahrenverbreitung im Straßenverkehr, Steuerhinterziehung, Korruption, Diebstahl, Raub und andere Eigentumsdelikte oder um Vermögensdelikte geht.
Im Jugendstrafrecht verteidigt Herr Fachanwalt Windisch Jugendliche und Heranwachsende (bis 21 Jahre) Angeklagte. Auch im Wirtschaftsstrafrecht können Sie sich auf ihn als Fachanwalt für Strafrecht verlassen.
Verkehrsstrafrecht
Nicht nur im privaten Bereich kann der Entzug einer Fahrerlaubnis ärgerlich sein, sondern auch beruflich fatale Folgen haben. Selbständige und sowie auch angestellte Berufskraftfahrer benötigen dringend einen Fachmann, der ihnen hierbei gegenüber Behörden strategisch hilft, z. B. um eine Sperrfrist zu verkürzen.
Familienrecht
Sowohl nichteheliche Lebensgemeinschaften als auch Partnerschaften vor und während der Eheschließung sind willkommene Mandanten bei Familienrechtler Sebastian Windisch, der Sie auf die Besonderheiten jeder Lebensform hin berät und Ihnen bei der Erstellung eines Partnerschafts- oder Ehevertrags sehr gerne behilflich ist. Finanziellen Konflikten lässt sich durch solche freiwilligen Abmachungen wesentlich besser vorbeugen als emotionalen Auseinandersetzungen um Kinder, Wohnraum und Hausrat.
Sich scheiden zu lassen bedeutet, Vertrautes und einen vertrauten Menschen aufzugeben und hinter sich zu lassen, zugleich vielleicht mit Sorge in die Zukunft zu blicken. In dieser Lage erhalten Sie einfühlsame Hilfe von Herrn Fachanwalt Windisch, der nicht nur Jurist ist, sondern auch viel Erfahrung und Feingespür in dieser Thematik hat. Am Ende eines Verfahrens geht es darum, eine Folgenvereinbarung für die Trennung aufzustellen. Regelungen zu Besuchsrecht, Unterhalt, Ehevermögen (z. B. eine Immobilie), Hausrat und Mietwohnung können darin geregelt werden, aber auch Gesichtspunkte, die weiter in der Zukunft liegen, wie z. B. der Versorgungsausgleich für die Rente.
Zum Thema Unterhalt ist bei selbständigen Unternehmern wichtig, dass Herr Fachanwalt Windisch steuerliche Gesichtspunkte mit berücksichtigt. Weitere Themen, in denen Sie ihn als Fachanwalt für Familienrecht brauchen könnten: Entführung eines Kindes, Sorgerecht, Vaterschaftsrecht leiblicher Väter, Zugewinnausgleich.
Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts unterstütze ich Sie bei der Regulierung von Unfallschäden oder beim Autokauf. Nach Verkehrsunfällen übernehme ich für Sie die Kommunikation mit den Versicherern und kümmere mich um sämtliche Formalitäten der Schadensregulierung. Hier prüfe ich auch Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall. Sollten nach dem Autokauf Mängel auftreten, setze ich mich für Ihren Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz ein.
Mediation
Bei Scheidungsverfahren bietet sich – den Willen zur Einigung bei allen vorausgesetzt – eine Mediation an. Etwa eine von drei Ehen läuft auf eine Scheidung hinaus. Das zeigt: Interessen des Einzelnen stehen nicht selten über denen der Gemeinsamkeit und der Partnerschaft. Welche Interessen hat nun jede Seite, wenn man sich trennt? Dies arbeitet der Mediator heraus, ohne eine Lösung oder ein Urteil zu formulieren. Herr Rechtsanwalt Windisch ist Mediator, nachdem er hierfür bereits in seiner Tätigkeit als Anwalt Verschwiegenheit und Diskretion bewiesen hat.
Im Unterschied zu einem Gerichtsverfahren verläuft die Mediation immer im Vertraulichen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nur zwischen den Betroffenen und dem Mediator. Herr Windisch unterstützt beide Seiten, setzt sich mit psychologischem Gespür für die Bedürfnisse der einen wie der anderen Partei ein, um eine dauerhafte Scheidungsfolgenvereinbarung zu erzielen, an die sich beide Ex-Partner dann halten und die auch in der Wirklichkeit umsetzbar ist. Die genauen Abmachungen treffen die Konfliktgegner selbst miteinander und die Erfolgsquote liegt bei mehr als 75 Prozent.
Sprachen
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Kanzlei
Kollegen der Kanzlei
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FAQ
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