
Einsatz für Ihr Recht - ich verstehe mich als Dienstleister für Sie.
- Fachanwalt für IT-Recht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Sozialrecht
- Zivilrecht
Über mich
Rechtsanwalt Kuntz erlangte im Jahr 2006 seine Zulassung und darf sich seit 2010 Fachanwalt für IT-Recht nennen. Er war unter den ersten 5 zugelassenen Fachanwälten für IT-Recht im Saarland. Er bietet aber auch sachkundigen Rechtsbeistand vor allem in den unten aufgeführten weiteren Rechtsgebieten. Seit 01.03.2025 ist Rechtsanwalt Kuntz selbständig in einer kleinen Kanzlei in Saarbrücken-Gersweiler tätig.
IT-Recht
Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz ist seit dem Jahr 2010 auch Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht). Das IT-Recht ist eine sog. Querschnittsmaterie, d.h. es gibt kein eigenes IT-Gesetzbuch, in welchem alles geregelt ist, sondern eine Vielzahl von Einzelregelungen, die es zu beachten gilt. Besonders enge Verbindungen bestehen zum Urheberrecht, zum Datenschutzrecht und zum Telekommunikationsrecht. Auch kann es im Internet zu teilweise erheblichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet kommen. Auch sind viele EU-Regelungen, neuerdings auch zur KI (künstliche Intelligenz) zu beachten.
Zivilrecht
Der Schwerpunkt der Tätigkeit von Rechtsanwalt Kuntz liegt im Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern oder zwischen Verbrauchern und Unternehmern, die auf Grundlage einer privatrechtlichen Beziehung der beteiligten Parteien entstehen. Meist handelt es sich um Verträge zwischen zwei oder mehreren Parteien, wie u.a. Kaufverträge, Mietverträge, Werkverträge, Dienstverträge, Reiseverträge. Rechtsanwalt Kuntz verfügt über vielfältige Erfahrung im Vertragsrecht und insbesondere auch im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Arbeits- und Sozialrecht
Rechtsanwalt Kuntz ist darüber hinaus auch in geringerem Umfang im Arbeitsrecht tätig. Hier berät Rechtsanwalt Kuntz Sie vor allem im sog. Individualarbeitsrecht, z.B. bei den vielfältigen Fragen rund um Kündigungen oder Änderungskündigungen von Arbeitsverträgen, Ansprüchen auf ausstehenden Lohn sowie allen Folgeansprüchen aus einem abgelaufenen Arbeitsverhältnis, wie z.B. Zeugnisansprüchen.
Rechtsanwalt Kuntz ist daneben auch im Sozialrecht tätig. Der Gesetzgeber hat die Aufgaben des Sozialrechts in § 1 Abs. 1 SGB I umrissen. Das Sozialrecht soll danach der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit durch Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen dienen. Im Sozialrecht verfügt Rechtsanwalt Kuntz seit etwa 1 1/2 Jahren über sehr viele (oft erfolgreiche) praktische Erfahrungen mit Widerspruchs- und Klageverfahren in allen Bereichen der verschiedenen Bücher des SGB. Es geht dabei vor allem um Fragen des Rentenrechts, des Schwerbehindertenrechts, der Erwerbsminderung, der Zuordnung von Pflegestufen, von Heil- und Krankenbehandlungen, Verordnungen von Arzneimitteln, Krankengeld, Fragen der Arbeitsförderung, der Sozialversicherung und viele weitere Einzelfragen.
Sprachen
- Deutsch
- Französisch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein e.V. (DAV)
- davit - Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV
Bewertungen 10
von Y. F. am 17.03.2025 um 12:47 Uhr
Schon vor Jahren hatte er mich mit seiner hohen Kompetenz und zuverlässigen Einsatzbereitschaft im Bereich Internetkriminalität und deren Folgen erfolgreich aus einer schwierigen Lage befreit. Ich könnte mir keinen besseren und aufrichtigeren Anwalt vorstellen.

von W. P. am 26.03.2024 um 10:32 Uhr
von J. P. am 17.02.2024 um 08:20 Uhr
Rechtstipps 2

Die Probleme durch sog. Phishing beim Online-Banking sind mittlerweile in das Bewusstsein der Nutzer gelangt. Trotz der Vorsicht, die Nutzer mittlerweile walten lassen, gelingt es dennoch Betrügern…

Was gilt nach der Rechtsprechung des BGH?Der BGH hat in mehreren Entscheidungen Grundsätze für die Haftung in sogenannten Filesharing-Fällen aufgestellt.Mit der Entscheidung „Sommer unseres Lebens“…
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Rechtsanwalt Kuntz ist in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Rechtsanwalt. Die gesetzliche Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Saarland) verliehen.
Rechtsanwalt Kuntz gehört der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes an.
Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Am Schlossberg 5
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681 – 58 82 80
Telefax: 0681 – 58 10 47
E-Mail: zentrale(at)rak-saar.de
Geltende Gebühren- und Berufsvorschriften:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Berufsregelungen der Rechtsanwälte der Europäischen Union
Diese Berufsregeln und Vorschriften können auf der Internet-Seite der Bundesrechtsanwaltskammer eingesehen werden unter folgendem Link:
https://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/
Informationen gemäß DL-InfoV:
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Fall zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Rechtsanwalt Kuntz unterhält mindestens in diesem geforderten Umfang eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI-Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, Geltungsbereich: EU-weit.
Bei Streitigkeiten über die Vergütung eines Rechtsanwalts ist die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes die zuständige Schieds- und Schlichtungsstelle. Daneben ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer eine „Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft“ eingerichtet, die für Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt u.a. über die Höhe der Vergütung oder über evtl. Beratungsfehler zuständig ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.brak.de und www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de.

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