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Bewertungen

BD

von B. D. am 15.01.2024 um 11:59 Uhr

Kanzlei ohne Fehl und Tadel
Allgemeine Rechtsberatung
Von Anfang bis Ende eine kompetente, zuverlässige und freundliche Ausführung des Mandates, dazu noch in allen Belangen erfolgreich.
PL

von P. L. am 04.01.2024 um 12:02 Uhr

Nie wieder!!
Reiserecht
Vertretung in Reisesache im Zusammenhang mit Covid. Klageschrift war aufgebläht, Masse statt Klasse, Gericht fand keinen Punkt, mit dem es sich auseinanderzusetzen lohnte: Klage wurde abgewiesen. Kläger wollte Berufungsbegründung als Jurist selbst fertigen, das lehnte RA ab. Er hielt sich an keine Termine, seine Begründung wurde drei Arbeitstage vor Fristablauf dem Kläger zugesandt. Die Begründung war unbrauchbar, wiederum wurde Qualität mit Quantität verwechselt: der eine Teil war wirr und zeigte rechtliches Unverständnis, der andere Teil bestand aus seitenlangen im Wege des copy and paste hergestellten Zitaten von Gerichten. Kläger untersagte angesichts dessen die Einreichung, RA verwies Kläger darauf, sich einen anderen Anwalt zu suchen. Das machte der Kläger. Dennoch reichte RA trotz bekannten entgegenstehenden Willen des Klägers eine Berufungsbegründung ein. Dies geschah offensichtlich nur zur Erzielung der Verfahrensgebühr, die der Kläger nunmehr zweimal zahlen musste. Fazit: Es ist unverständlich, auf welcher Basis die sehr guten Bewertungen beruhen. An sich verdient er keinen Stern!
Dass Sie, Herr L. die Stornokosten in der I. Instanz nicht zurückerhielten, liegt nicht an meiner Leistung. Alle Gesichtspunkte wurden vorgetragen. Sie hatten selbst in der mündlichen Verhandlung, in der Sie anwesend waren, die Möglichkeit, weitere Punkte anzusprechen. Das Gericht war letztendlich der Ansicht, dass Ihnen kein Anspruch zusteht. Der Abweisung der Klage wurde dann mit der Berufung entgegengetreten. Da vor dem LG und dem OLG Anwaltszwang besteht, ist allein der Anwalt für den Vortrag zuständig. Völlig zu Recht wurde Ihr Wunsch, eine von Ihnen vorgefertigte Begründung einzureichen, von mir abgelehnt. Ich habe die Berufung fristgerecht eingelegt und auch begründet. Keine Termine oder Fristen wurden versäumt. Die gefertigte Begründung erhielten Sie mehr als 1 Monat (nicht 3 Tage) vor Fristende. Die Entscheidung, wie umfangreich eine Klagschrift ausfällt, trifft allein der Rechtsanwalt. Erst nach Übersendung der Berufungsbegründung an das OLG erfuhr ich, dass Sie mittlerweile eine andere Anwaltskanzlei beauftragt hatten. Das Versenden der Berufungsbegründung war zwingend notwendig, um Rechtsnachteile abzuwenden und hatte nichts mit den Gebühren zu tun. Hätten Ihre neuen Anwälte mir mitgeteilt, dass sie neu beauftragt worden sind, hätte ich diese Arbeit natürlich sparen können. Erst danach erfolgte Ihre Kündigung des Anwaltsvertrags. Ich hoffe für Sie, dass Ihre neuen Anwälte die von Ihnen gefertigte Begründung erfolgversprechend bei Gericht einreichen können.
SI

von S. I. am 20.12.2023 um 21:44 Uhr

Ein Flug, den es gar nicht gab
Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Böhringer hat uns wegen eines nicht stattgefundenen Fluges rechtlich vertreten. Wir waren sehr zufrieden und werden uns wieder an ihn wenden, wenn wir mal wieder rechtlichen Beistand benötigen.
DW

von D. W. am 01.07.2023 um 13:38 Uhr

Besser geht nicht
Allgemeine Rechtsberatung
Wurde vorab wegen Flugverspätung beraten,danach Beauftragung.
Durch die Tipps bekam ich die vollen 1200€ plus Anwalts,Gerichtskosten und Zinsen.
Im Gegensatz zu Flugrechteportalen,(die ca. 25%-35% der Auszahlung behalten) hab ich null Euro bezahlt.Also lieber etwas Geduld mitbringen und Happy End bei Auszahlung
HB

von H. B. am 29.06.2023 um 11:06 Uhr

VO EG 261/04 über die Annullierung/Verspätung von Flügen
Allgemeine Rechtsberatung
Wir waren, Herr Böhringer als auch ich, sicher, dass wir etwas erreichen können. Das was Herr Böhringer dann erreicht hat war weit über dem Erwartbaren.
Ich kann Herr Böhringer sehr gerne weiterempfehlen, auch in wenig aussichtsreichen Verfahren.
DJ

von D. J. am 30.03.2023 um 20:49 Uhr

Forderung für Flugannullierung
Reiserecht
Hervorragende Arbeit mit tollem Ergebnis und super Beratung - mehr geht nicht
TS

von T. S. am 24.02.2023 um 19:50 Uhr

Einschiffung verweigert wg. Coronaerkrankung
Reiserecht
Sehr kompetent und hartnäckig im Reiserecht. Hatten Probleme mit MSC Cruises und deren Versicherungen. Eine Woche Mittelmeerkreuzfahrt für zwei Personen im Gesamtwert von knapp 3800,-€. Wegen einem falschen Coronatest durften wir im März 2022 in Genua nicht an Bord. Ohne Herrn RA Böhringer hätten wir gar kein Geld zurück bekommen. Dank seiner Leistung haben wir fast 85% unserer Ausgaben erstattet bekommen.
EJ

von E. J. am 06.12.2022 um 20:51 Uhr

Forderung für Flugverspätung
Reiserecht
Alles Top!!!!! Immer wieder gerne!
HS

von H. S. am 01.12.2022 um 17:53 Uhr

Rückforderung Anzahlung Flugbuchung
Reiserecht
Ich bekam von Herrn Böhringer eine sehr gute Beratung und das Urteil fiel dank seiner Kompetenz vollständig zu meinen Gunsten aus.





AB

von A. B. am 18.07.2022 um 21:05 Uhr

Experte in Sachen Fluggastrecht. Flugkosten rückerstattet
Reiserecht
Wir wurden durch Herr Böhringer sehr gut und kompetent betreut.
Die Flugkostenerstattung (Flug auf Mauritius) haben wir nach ca. 1 Jahr Rechtsstreit mit Fluggesellschaft und Gerichtsverfahren letztendlich vollständig zurückerhalten. Wir können Herr Böhringer auf jeden Fall weiterempfehlen.
Wir haben vor der Pandemiezeit ca. 10 Monate im Voraus einen Flug nach Mauritius gebucht. Während der Pandemie wurde ein Teil des Fluges von der Fluggesellschaft storniert. Nach 6 Monaten erfolgloser Bemühungen um die Flugpreisrückerstattung über das Reisebüro, haben wir uns bei Hr. Böhringer beraten lassen und ihn mit dem Fall beauftragt. Der Fall konnte nach 1 Jahr Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft und dem finalen Gerichtsverfahren für uns erfolgreich abgeschlossen werden. Wir haben den kompletten Flugpreis (inkl. Zinsen) zurückerhalten. Hr. Böhringer hat den Fall sehr professionell bearbeitet und uns regelmäßig informiert.
Wir fühlten uns gut betreut, die Kommunikation war unkompliziert. Vielen Dank.