
Bewertungen von Wolfram Gebhard
Anwaltsprofil ansehen
13 Bewertungen
Grundbuch
am 17.05.2023
Schnelle Antwort
Absolut kompetent und überaus schnell
am 03.05.2022
In einer erbrechtlichen Angelegenheit erhielt ich von RA Gebhard in kürzester Zeit sehr kompetente und wertvolle Beratung. Da ich nicht vor Ort sein konnte, war die Online-Beratung hervorragend.
Schnelle und kompetente rechtliche Beratung
am 11.04.2022
Anfrage einer rechtlichen Angelegenheit aus dem WEG- Recht innerhalb von 24 Stunden kompetent und klärend bewertet,
Quick and correct advice.
am 30.11.2021
I took advice from Mr. Gebhard for my apartment purchase contract check. He scrutinized all the relavant documents carefully and gave me perfect advice. He speaks very good English and explained me meaning of each legal term.
Ganesh Kalbhor.
Ganesh Kalbhor.
Testament und eventuelle Scheidung
am 20.07.2021
Er war sehr freundlich und hat alle meine Fragen gut beantwortet
Schweizer Recht
am 19.04.2021
Sehr freundlich und eine gute Beratung.
Sehr hilfsbereit!
am 16.12.2020
Sehr tolle Hilfe, 5 Sterne!
Rechtliche Beratung und Vertretung in grenzüberschreitender Auseinandersetzung
am 11.03.2020
Sehr hohe fachliche und kommunikative Kompetenz.
Hat mich im Zusammenhang mit einem in der Schweiz lebenden Schuldner durch alle Instanzen hervorragend vertreten.
Die anwaltliche Unterstützung durch Herrn Gebhard würde ich jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Hat mich im Zusammenhang mit einem in der Schweiz lebenden Schuldner durch alle Instanzen hervorragend vertreten.
Die anwaltliche Unterstützung durch Herrn Gebhard würde ich jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Zuverlässige Hilfe in Versorgungsausgleichs- und Zugewinnwirren
am 08.02.2020
Herr Gebhard hat mich zwar nicht vertreten, als Mittler und Beobachter konnte ich aber seine Arbeit in allen Fassetten mitverfolgen.
Zunächst hatte ich ihn wegen einer Versorgungsausgleichsangelegenheit mit Schweizer Renten vor dem OLG kontaktiert. Nachdem hier andere Anwälte unterirdische Ergebnisse abgeliefert und die Sache fast an die Wand gefahren hatten, konnte das Verfahren durch Hr. Gebhard zu einem sehr befriedigenden Ende geführt werden. Leider habe ich nun die (zweifelhafte) Ehre Herrn Gebhard auch noch bei einem Zugewinnausgleichsverfahren mitzuerleben. Aber auch hier bin ich zuversichtlich, dass er die Angelegenheit zu einem guten Ende führt.
Beruflich auch mit anderen Anwälten zusammenarbeitend, schätze ich an Hr. Gebhard seine offene Art, die Hinweise und Fragen seiner Kunden, ernst zu nehmen und in seine Überlegungen einzubeziehen. Geduldig und verständlich erklärt er auch, die für Außenstehende verständlicherweise verwirrenden Zusammenhänge. Dabei versucht er auch die Unsicherheiten und Risiken in einem Verfahren darzustellen und einzubeziehen. Ungewöhnlich ist auch die Präzision des schriftlichen Ausdrucks in seinen Schreiben. Und die immer wieder überraschend neuen Ansätze.
Nun hoffe ich natürlich zukünftig auf Hr. Gebhard verzichten zu können. Sollte es mich aber dennoch treffen, in den Fachgebieten, die Hr. Gebhard abdeckt, Ärger zu bekommen, ist er selbstverständlich meine Erste Wahl!
Zunächst hatte ich ihn wegen einer Versorgungsausgleichsangelegenheit mit Schweizer Renten vor dem OLG kontaktiert. Nachdem hier andere Anwälte unterirdische Ergebnisse abgeliefert und die Sache fast an die Wand gefahren hatten, konnte das Verfahren durch Hr. Gebhard zu einem sehr befriedigenden Ende geführt werden. Leider habe ich nun die (zweifelhafte) Ehre Herrn Gebhard auch noch bei einem Zugewinnausgleichsverfahren mitzuerleben. Aber auch hier bin ich zuversichtlich, dass er die Angelegenheit zu einem guten Ende führt.
Beruflich auch mit anderen Anwälten zusammenarbeitend, schätze ich an Hr. Gebhard seine offene Art, die Hinweise und Fragen seiner Kunden, ernst zu nehmen und in seine Überlegungen einzubeziehen. Geduldig und verständlich erklärt er auch, die für Außenstehende verständlicherweise verwirrenden Zusammenhänge. Dabei versucht er auch die Unsicherheiten und Risiken in einem Verfahren darzustellen und einzubeziehen. Ungewöhnlich ist auch die Präzision des schriftlichen Ausdrucks in seinen Schreiben. Und die immer wieder überraschend neuen Ansätze.
Nun hoffe ich natürlich zukünftig auf Hr. Gebhard verzichten zu können. Sollte es mich aber dennoch treffen, in den Fachgebieten, die Hr. Gebhard abdeckt, Ärger zu bekommen, ist er selbstverständlich meine Erste Wahl!
Schweizer Rentenanwartschaften - Beschwerde beim OLG
am 08.02.2020
Zu Herrn Gebhard bin ich über Umwege gekommen, da andere Rechtsanwälte in meinem Versorgungsausgleichsverfahren bezüglich der Schweizer Rentenanwartschaften nicht weiterhelfen konnten. Im Gegenteil, hatten sie sich sogar geweigert sich darüber zu informieren. Und, noch viel schlimmer, sondern sogar wichtige Fristen nicht beachtet.
Ich kann nur allen Frauen raten, die Ansprüche gegenüber Schweizer Rentenanwartschaften Ihrer Ex-Partner haben, sich nicht von ihren Anwälten auf den schuldrechtlichen Versorgungsaugleich nach Erreichen des Rentenalters vertrösten zu lassen. Tatsächlich können diese Schweizer Rentenanwartschaften bereits, bevor die Scheidung ausgesprochen wird in der Schweiz geteilt werden, bzw. von den Familiengerichten berücksichtigt werden. Hierzu braucht man jedoch einen Anwalt der sich damit auskennt. Womit man sich getrost an Hr. Gebhard wenden kann. Er kennt sich mit den Usancen bei Schweizer Renten und den Abläufen hervorragend aus. Dadurch wurde meine Beschwerde beim OLG in Stuttgart letztendlich auch für mich ein voller Erfolg.
Von Herrn Gebhard wurde mir alles sehr gut erklärt. Sehr detailliert und gut nachvollziehbar, haben mir seine Erklärungen geholfen, mit der verwirrenden Thematik zurecht zu kommen. Wohltuend war auch, dass er keine Sprüche klopft, sondern stets sachlich blieb. Dabei hatte er auch alle Eventualitäten erklärt und einbezogen. Seine Einschätzungen waren immer realistisch.
Die Kommunikation mit Herrn Gebhard war offen und unkompliziert. Bemerkenswert, und ebenfalls gut zu lesen und zu verstehen, waren seine Schriftsätze.
Nochmals vielen Dank an Herrn Gebhard!
M.E.
Ich kann nur allen Frauen raten, die Ansprüche gegenüber Schweizer Rentenanwartschaften Ihrer Ex-Partner haben, sich nicht von ihren Anwälten auf den schuldrechtlichen Versorgungsaugleich nach Erreichen des Rentenalters vertrösten zu lassen. Tatsächlich können diese Schweizer Rentenanwartschaften bereits, bevor die Scheidung ausgesprochen wird in der Schweiz geteilt werden, bzw. von den Familiengerichten berücksichtigt werden. Hierzu braucht man jedoch einen Anwalt der sich damit auskennt. Womit man sich getrost an Hr. Gebhard wenden kann. Er kennt sich mit den Usancen bei Schweizer Renten und den Abläufen hervorragend aus. Dadurch wurde meine Beschwerde beim OLG in Stuttgart letztendlich auch für mich ein voller Erfolg.
Von Herrn Gebhard wurde mir alles sehr gut erklärt. Sehr detailliert und gut nachvollziehbar, haben mir seine Erklärungen geholfen, mit der verwirrenden Thematik zurecht zu kommen. Wohltuend war auch, dass er keine Sprüche klopft, sondern stets sachlich blieb. Dabei hatte er auch alle Eventualitäten erklärt und einbezogen. Seine Einschätzungen waren immer realistisch.
Die Kommunikation mit Herrn Gebhard war offen und unkompliziert. Bemerkenswert, und ebenfalls gut zu lesen und zu verstehen, waren seine Schriftsätze.
Nochmals vielen Dank an Herrn Gebhard!
M.E.
Vertragsrecht – Existenzgründung
am 18.12.2019
Herr Gebhard hat sich meinem Anliegen und den damit verbundenen rechtlichen Fragen von Anfang an kompetent angenommen.
Die Zusammenarbeit gestaltete sich stets professionell und kooperativ.
Bei jedem Schritt war auf ihn absoluter Verlass und er hat sich um mein Anliegen gekümmert, als wäre es sein Eigenes.
Ich kann Herrn Gebhard guten Gewissens jedem empfehlen.
Hier erhält man zuvorkommenden rechtlichen Beistand auf höchstem Niveau.
Herzlichen Dank!
Die Zusammenarbeit gestaltete sich stets professionell und kooperativ.
Bei jedem Schritt war auf ihn absoluter Verlass und er hat sich um mein Anliegen gekümmert, als wäre es sein Eigenes.
Ich kann Herrn Gebhard guten Gewissens jedem empfehlen.
Hier erhält man zuvorkommenden rechtlichen Beistand auf höchstem Niveau.
Herzlichen Dank!
Grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung
am 16.12.2019
Schon die Erstberatung verlief sehr positif.
RA Wolfram Gebhard ist kompetent, engagiert und hilfsbereit.
Die hervorragende Zusammenarbeit führte zum erhofften Erfolg.
Ich bin Herrn Gebhard für seinen Einsatz sehr dankbar.
RA Wolfram Gebhard ist kompetent, engagiert und hilfsbereit.
Die hervorragende Zusammenarbeit führte zum erhofften Erfolg.
Ich bin Herrn Gebhard für seinen Einsatz sehr dankbar.
Kompetent und freundlich
am 21.11.2019
Bei komplexen und internationalen (CH/DE) Inkasso- und Erbschaftssachen wurde ich (Wohnsitz in CH) durch diesen RA bereits kompetent und erfolgreich vertreten. Kostenstruktur und Stundensätze sind transparent und angemessen. Gerne wieder!