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MD

von M. D. am 17.05.2023 um 08:21 Uhr

Grundbuch
Allgemeine Rechtsberatung
Schnelle Antwort
PR

von P. R. am 03.05.2022 um 12:13 Uhr

Absolut kompetent und überaus schnell
Erbrecht
In einer erbrechtlichen Angelegenheit erhielt ich von RA Gebhard in kürzester Zeit sehr kompetente und wertvolle Beratung. Da ich nicht vor Ort sein konnte, war die Online-Beratung hervorragend.
HW

von H. W. am 11.04.2022 um 12:11 Uhr

Schnelle und kompetente rechtliche Beratung
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Anfrage einer rechtlichen Angelegenheit aus dem WEG- Recht innerhalb von 24 Stunden kompetent und klärend bewertet,
GK

von G. K. am 30.11.2021 um 15:45 Uhr

Quick and correct advice.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
I took advice from Mr. Gebhard for my apartment purchase contract check. He scrutinized all the relavant documents carefully and gave me perfect advice. He speaks very good English and explained me meaning of each legal term.

Ganesh Kalbhor.
AC

von A. C. am 20.07.2021 um 12:08 Uhr

Testament und eventuelle Scheidung
Allgemeine Rechtsberatung
Er war sehr freundlich und hat alle meine Fragen gut beantwortet
MM

von M. M. am 19.04.2021 um 14:42 Uhr

Schweizer Recht
Familienrecht
Sehr freundlich und eine gute Beratung.
DM

von D. M. am 16.12.2020 um 09:30 Uhr

Sehr hilfsbereit!
Internationales Recht
Sehr tolle Hilfe, 5 Sterne!
GW

von G. W. am 11.03.2020 um 15:52 Uhr

Rechtliche Beratung und Vertretung in grenzüberschreitender Auseinandersetzung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr hohe fachliche und kommunikative Kompetenz.

Hat mich im Zusammenhang mit einem in der Schweiz lebenden Schuldner durch alle Instanzen hervorragend vertreten.

Die anwaltliche Unterstützung durch Herrn Gebhard würde ich jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
WB

von W. B. am 08.02.2020 um 21:05 Uhr

Zuverlässige Hilfe in Versorgungsausgleichs- und Zugewinnwirren
Familienrecht
Herr Gebhard hat mich zwar nicht vertreten, als Mittler und Beobachter konnte ich aber seine Arbeit in allen Fassetten mitverfolgen.

Zunächst hatte ich ihn wegen einer Versorgungsausgleichsangelegenheit mit Schweizer Renten vor dem OLG kontaktiert. Nachdem hier andere Anwälte unterirdische Ergebnisse abgeliefert und die Sache fast an die Wand gefahren hatten, konnte das Verfahren durch Hr. Gebhard zu einem sehr befriedigenden Ende geführt werden. Leider habe ich nun die (zweifelhafte) Ehre Herrn Gebhard auch noch bei einem Zugewinnausgleichsverfahren mitzuerleben. Aber auch hier bin ich zuversichtlich, dass er die Angelegenheit zu einem guten Ende führt.

Beruflich auch mit anderen Anwälten zusammenarbeitend, schätze ich an Hr. Gebhard seine offene Art, die Hinweise und Fragen seiner Kunden, ernst zu nehmen und in seine Überlegungen einzubeziehen. Geduldig und verständlich erklärt er auch, die für Außenstehende verständlicherweise verwirrenden Zusammenhänge. Dabei versucht er auch die Unsicherheiten und Risiken in einem Verfahren darzustellen und einzubeziehen. Ungewöhnlich ist auch die Präzision des schriftlichen Ausdrucks in seinen Schreiben. Und die immer wieder überraschend neuen Ansätze.

Nun hoffe ich natürlich zukünftig auf Hr. Gebhard verzichten zu können. Sollte es mich aber dennoch treffen, in den Fachgebieten, die Hr. Gebhard abdeckt, Ärger zu bekommen, ist er selbstverständlich meine Erste Wahl!
ME

von M. E. am 08.02.2020 um 20:54 Uhr

Schweizer Rentenanwartschaften - Beschwerde beim OLG
Familienrecht
Zu Herrn Gebhard bin ich über Umwege gekommen, da andere Rechtsanwälte in meinem Versorgungsausgleichsverfahren bezüglich der Schweizer Rentenanwartschaften nicht weiterhelfen konnten. Im Gegenteil, hatten sie sich sogar geweigert sich darüber zu informieren. Und, noch viel schlimmer, sondern sogar wichtige Fristen nicht beachtet.

Ich kann nur allen Frauen raten, die Ansprüche gegenüber Schweizer Rentenanwartschaften Ihrer Ex-Partner haben, sich nicht von ihren Anwälten auf den schuldrechtlichen Versorgungsaugleich nach Erreichen des Rentenalters vertrösten zu lassen. Tatsächlich können diese Schweizer Rentenanwartschaften bereits, bevor die Scheidung ausgesprochen wird in der Schweiz geteilt werden, bzw. von den Familiengerichten berücksichtigt werden. Hierzu braucht man jedoch einen Anwalt der sich damit auskennt. Womit man sich getrost an Hr. Gebhard wenden kann. Er kennt sich mit den Usancen bei Schweizer Renten und den Abläufen hervorragend aus. Dadurch wurde meine Beschwerde beim OLG in Stuttgart letztendlich auch für mich ein voller Erfolg.

Von Herrn Gebhard wurde mir alles sehr gut erklärt. Sehr detailliert und gut nachvollziehbar, haben mir seine Erklärungen geholfen, mit der verwirrenden Thematik zurecht zu kommen. Wohltuend war auch, dass er keine Sprüche klopft, sondern stets sachlich blieb. Dabei hatte er auch alle Eventualitäten erklärt und einbezogen. Seine Einschätzungen waren immer realistisch.
Die Kommunikation mit Herrn Gebhard war offen und unkompliziert. Bemerkenswert, und ebenfalls gut zu lesen und zu verstehen, waren seine Schriftsätze.
Nochmals vielen Dank an Herrn Gebhard!

M.E.