Bewertungen von Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt
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Bewertungen
SL
von S. L. am 31.03.2014 um 16:15 Uhr für Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt
Gebrauchtwagenkauf von Privat
Zivilrecht
In meiner Angelegenheit wurde mir schnell und kompetent geholfen, was eine vorher von mit beauftragte Kanzlei nicht schaffte.
MR
von M. R. am 29.01.2014 um 18:07 Uhr für Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt
Rechtsstreit zwecks Verzugszinsen vom Hauskauf, diese Zinsen stehen dem Verkäufer nicht zu.
Verwaltungsrecht
Ich habe gesehen, dass ich mich bei der Bewertung vertippt habe. Natürlich bekommt die Kanzlei 5 Sterne von mir. " Sorry "
MR
von M. R. am 25.01.2014 um 20:56 Uhr für Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt
Rechtsstreit zwecks Verzugszinsen vom Hauskauf
Verwaltungsrecht
Wir sind sehr zufrieden, beste Beratung, es war alles zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wir konnten sogar bei Herrn Wiegandt diese Woche, ohne vorherige Terminabsprache, vorsprechen. Wir werden diese Kanzlei unseren Freunden u. Bekannten weiterempfehlen.
WR
von W. R. am 22.01.2014 um 15:33 Uhr für Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente und seriöse Beratung
AW
von A. W. am 17.01.2014 um 13:20 Uhr für Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt
Familienrecht
Familienrecht
beste Beratung und erfolgreicher Abschluss! ich werde diese Kanzlei auf jeden Fall weiter empfehlen!!
SS
von S. S. am 17.01.2014 um 13:17 Uhr für Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
es war alles zu unserer vollsten Zufriedenheit , schnelle Bearbeitung und fachgerechte ergebnisorientierte Bearbeitung
JB
von J. B. am 14.10.2013 um 10:01 Uhr für Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt
Aufhebungsvertrag
Arbeitsrecht
Beim Termin freundlich und höflich, aber in meinem Fall musste ich die Arbeit, die ein RA normalerweise übernimmt selbst tätigen, keine vorherige Anfrage beim RS-Versicherer wegen Kostenübernahme, auch dass musste ich selbst übernehmen.
Bin es anders von RA gewohnt.
Bin es anders von RA gewohnt.
Antwort von Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt
In diesem Fall bestand mangels Versicherungsfall gegenüber dem RS-Versicherer kein Zahlungsanspruch. Bei Bestehen von Zahlungsansprüchen ggü. einem RS-Versicherer übernehmen wir die Korrespondenz mit dem RS-Versicherer für unsere Mandanten regelmäßig kostenlos.