Bewertungen von Yvonne Herr LL.M.
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Bewertungen
HH
von H. H. am 16.11.2023 um 07:15 Uhr
Einfach, unkompliziert und mit Erfolg
Allgemeine Rechtsberatung
Habe die Adresse über Google Suche gefunden, kurzfristig einen Termin bekommen und der Vorgang konnte für mich positiv abgeschlossen werden. Kommunikation via Email war einfach und unkompliziert. Zu empfehlen
CT
von C. T. am 13.10.2018 um 20:02 Uhr
Handygarantie
Zivilrecht
Es war eigentlich eine absolute Kleinigkeit - ein Handy, dass nicht mehr so ging wie es sollte, aber der Hersteller den Garantiefall ablehntne. Eine solche Kleinigkeit, dass sich viele Anwälte ja nicht mehr darum bemühen. Frau Fürnstahl hatte hier einen Einsatz gezeigt, der außerordentlich war und nach ein paar Briefen und klaren Ansagen wir mein und ihr Geld auf dem Konto. Ich war außerordentlich zufrieden und würde Sie auch beim nächsten Rechtsstreit wieder gerne an meiner Seite habe
NB
von N. B. am 16.03.2018 um 15:29 Uhr
Ausgezeichnete Unterstützung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich bin mit der Arbeit von Frau Rechtsanwältin Fürnstahl sehr zufrieden. Ich habe mich stets gut beraten und in sicheren Händen gefühlt. Durch ihren Einsatz konnte mein Anliegen schnell und reibungslos geklärt werden. Deswegen kann ich sie als Anwältin nur empfehlen. Auf diesem Wege nochmals vielen Dank, Frau Fürnstahl!
Antwort von Rechtsanwältin Yvonne Herr LL.M.
Sehr geehrte Frau B. Sehr gerne habe ich Ihnen bei Ihrem Anliegen im Mietrecht umfassend zur Seite gestanden. Es freut mich, dass meine Tätigkeit zu Ihrer Zufriedenheit war. Selbstverständlich können Sie sich auch künftig mit Rechtsfragen an mich wenden.
MH
von M. H. am 14.03.2018 um 08:13 Uhr
Prüfung zahnärtzlicher Abrechnung
Zivilrecht
Bin mit der Beratung und Arbeit von Frau Rechtsanwältin Fürnstahl sehr zufrieden. Mein Anliegen konnte in kürzester Zeit mit der Gegenseite in meinem Sinne geklärt werden.
Antwort von Rechtsanwältin Yvonne Herr LL.M.
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Es freut mich, dass ich Ihr zivilrechtliches Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnte. Gerne können Sie sich auch künftig mit Rechtsanliegen an mich wenden.