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Rechtsanwalt

Markus Karpinski

Kanzlei für Pflegerecht - Markus Karpinski -
Kanzlei für Pflegerecht - Markus Karpinski -
Verständlich. Zugewandt. Kompetent.

Fachanwalt für

  • Sozialrecht
  • Medizinrecht

Rechtsgebiete

  • Pflegerecht
  • Betreuungsrecht
  • Erbrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Unterhaltsrecht
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Über 27 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1997 und über 27 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
DJ
von D. J. am 16.04.2024 um 08:09 Uhr
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Sozialrecht

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Die Kanzlei für Pflegerecht

Die Kanzlei für Pflegerecht ist bundesweit in allen Rechtsbereichen tätig, mit denen Pflegebedürftige, deren Angehörige, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie andere Gesundheitsdienstleister in Kontakt kommen. Durch die Konzentration auf das Pflegerecht ist es der Kanzlei für Pflegerecht möglich, jedes Mandat mit hoher Qualität zu betreuen. 

Pflegerecht

Herr Rechtsanwalt Karpinski beschäftigt sich seit vielen Jahren ausgiebig mit allen Aspekten des Pflegerechts. Er nutzt diese Erfahrung, um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen effektiv gegenüber Kranken- und Pflegeversicherung sowie dem Sozialamt zur Seite zu stehen. Er weiß, unter welchen Voraussetzungen ein Widerspruch oder eine Klage Erfolg haben und setzt dieses Wissen um, sodass eine bestmögliche Beratung und Vertretung gewährleistet ist.

Vertretung von Privatleuten

Seine Mandanten erhalten kompetente Unterstützung in Sachen Schenkungsrückforderung z.B. bei einem Wohnrechtsverzicht, Elternunterhalt, sonstiger Sozialhilferegress, Pflegewohngeld, Pflegegeld, Hilfe zur Pflege. Rechtsanwalt Karpinski setzt berechtigte Ansprüche gegen das Sozialamt durch. Er unterstützt ferner bei Forderungen des Sozialamts aus Nießbrauchsrechten sowie Wohnrechten, aus Übergabeverträgen von Grundstücken und Hofübergabeverträgen und sonstigen Sozialhilferegressen.

Die Kanzlei für Pflegerecht streitet zudem für die zutreffende Pflegestufe / Pflegegrad. Denn eine finanzielle Schieflage kann nicht nur durch den Sozialhilferegress entstehen, sondern auch durch die falsche Pflegeeinstufung. Auch bei den Themen Patientenverfügung,; Betreuungsvollmachten, gesetzliche Betreuung, Betreuungsverfügung, Kontrollbetreuung und im sonstigen Betreuungsrecht verfügt Rechtsanwalt Karpinski über ein fundiertes Fachwissen. 

Vertretung von Dienstleistern/Unternehmen

Als Pflegerechtsexperte ist Rechtsanwalt Karpinski auch ein wichtiger Ansprechpartner für Pflegeheime, Pflegedienste, Ärzte und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Diese sind stark an gesetzliche Vorgaben gebunden, was eine profitable Arbeitsweise in hohem Maße behindern kann, falls man nicht weiß, mit diesen Vorgaben umzugehen. Dies gilt insbesondere für das Sozialversicherungsrecht z.B. bei Beitragsforderungen aufgrund einer Betriebsprüfung, der Statusfeststellung bzw. der Feststellung von Sozialversicherungspflichten.

Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Behörden sind zur korrekten Ausübung ihrer Tätigkeit im Pflegerecht auf die Beratung und Vertretung eines erfahrenen Rechtsanwalts angewiesen. Nicht selten sehen sie sich ungerechtfertigten Ansprüchen gegenüber, die es im Interesse der Allgemeinheit abzuwehren gilt. Die Kanzlei für Pflegerecht ist auch in diesen Fällen ein zuverlässiger Rechtsbeistand.

 

Medizinrecht

Als Fachanwalt im Medizinrecht wird Rechtsanwalt Karpinski auch in diesem Rechtsgebiet für Sie tätig. Egal, ob sie z.B. aufgrund eines Behandlungsfehlers, Aufklärungsfehlers oder Pflegefehlers Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern oder sie als Ärztin einer Honorarrückforderung der Kassenärztlichen Vereinigung ausgesetzt sind.  

Sozialrecht

Bei einer Erkrankung, einer Berufskrankheit, einem Arbeitsunfall oder einer Behinderung bietet unser differenziertes Sozialsystem Anspruch auf Krankengeld, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld, Verletztengeld sowie Hilfsmittel etc. Rechtsanwalt Karpinski vertritt sie hier gerne gegen die Krankenkasse, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit, die Berufsgenossenschaft bzw. die Rentenversicherung. Rechtsanwalt Karpinski unterstützt auch bei der Durchsetzung eines angemessenen Grades der Behinderung (GdB).


Fortbildung/Seminare/Vorträge 

Die Kanzlei für Pflegerecht nutzt ihr Wissen nicht nur als Handwerkszeug, sie teilt es auch mit anderen. Die Anwälte tragen vor bei Wohlfahrtsverbänden, Anwaltskammern, Anwaltsvereinen, Versicherungen, Banken, kommerziellen Anbietern von Fortbildungsveranstaltungen, jedoch auch und mit gleich großer Freude für interessierte Privatpersonen in Altenheimen / Pflegeheimen, Pflegediensten, Volkshochschulen etc. Gerne führt die Kanzlei für Pflegerecht  auch interne Fortbildungsveranstaltungen für ihre Mandanten durch. 

Dienstleistung für Anwaltskolleginnen

Wir betreuen auch Mandanten anderer Anwältinnen. Insofern verstehen wir uns nicht als Konkurrenten, sondern als hochspezialisierter Dienstleister für unsere Kollegen.

Herr Rechtsanwalt Markus Karpinski gründete die Kanzlei. Er absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt (FH) an der Fachhochschule der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung, bevor er Rechtswissenschaften an den Universitäten in Trier und Lancaster (GB) studierte. Nach Ableistung des Rechtsreferendariats wurde er 1998 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Mit Gründung der Kanzlei für Pflegerecht im Jahr 2003 entschloss Herr Rechtsanwalt Karpinski, sich fortan vor allem juristischen Fragen aus dem Bereich des Pflegerechts zu widmen. Die hohe Qualifikation, über die er auf diesem Gebiet verfügt, belegen die beiden Fachanwaltstitel auf den Gebieten Sozialrecht und Medizinrecht, die er 2005 bzw. 2007 erwarb. 

Im Team von Herrn Karpinski arbeiten Fachanwältinnen für Sozialrecht bzw. Medizinrecht sowie eine Anwältin, die den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht und eine Masterausbildung (LL.M) erfolgreich absolviert hat und die zertifizierte Mediatorin und Diplom-Verwaltungswirtin (FH) ist.


Bürozeiten

Während der angegebenen Bürozeiten freuen sich die Mitarbeiterinnen der Kanzlei mit Ihnen telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren. Gerne können Sie hierzu auch das Kontaktformular auf dieser Seite nutzen.

Öffentliche Verkehrsmittel/Parkplätze

Nur wenige Gehminuten trennen die Kanzleiräume in Dortmund vom Hauptbahnhof. Auf der Nordseite des Hauptbahnhofs gibt es ein großes Angebot an Parkplätzen.

Die Kanzleiräume in Lüdinghausen sind 8 Gehminuten vom Busbahnhof und 15 Gehminuten vom Bahnhof entfernt. Parkbuchten vor der Kanzlei sind vorhanden.

Weitere Informationen über die Kanzlei für Pflegerecht von Herrn Rechtsanwalt Markus Karpinski finden Sie unter: www.rechtsanwalt-karpinski.de

Markus Karpinski ist gelistet in Rechtsanwälte Dortmund und Rechtsanwälte Deutschland.

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