1.104 Anwälte für ALG II | Seite 42

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer
Fachkanzlei Dr. Hollitzer, Holtenauer Str. 114a, 24105 Kiel 6686.6704955334 km
Ich arbeite, um etwas Bedeutsames zu schaffen – denn nur in wirklich bedeutsamer Arbeit kann ich all meine Kreativität, Freude, Energie und Entschlossenheit freisetzen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hollitzer bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 175 Bewertungen Herr Hollitzer hat mich ruhig und umfassend beraten und damit meine Aufregung über die Kündigung meines Arbeitsplatzes … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriela Schulze-Hürter
Rechtsanwältin Gabriela Schulze-Hürter
Rechtsanwaltskanzlei Schulze-Hürter, Thomas-Mann-Str. 49a, 53111 Bonn 6694.218427916 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriela Schulze-Hürter
(19.02.2019) Frau Schulze-Hürter empfing uns unkompliziert und partnerschaftlich, "auf Augenhöhe". Sie nahm sich Zeit, …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianka Bartelt
Rechtsanwältin Bianka Bartelt
KBP Rechtsanwälte, Kröpeliner Straße 86, 18055 Rostock 6814.0489340456 km
Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Bianka Bartelt gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Die Kontaktaufnahme hier auf der Seite und die Terminvergabe bei Fr. Bartelt verlief sehr schnell und unkompliziert. … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Langner
Rechtsanwältin Stefanie Langner
Kanzlei Stefanie Langner, Deisterstr. 20, 31785 Hameln 6760.1625346724 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Stefanie Langner
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon
Kanzlei Tölle & Melchior, Moltkestr. 2, 32756 Detmold 6739.4101555846 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Walter Simon hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(10.08.2020) guter anwalt ruhig selbsterklärend
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum
Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum
Kanzlei Gabriele Delang-Raum, Schleiermacherstr. 25, 90491 Nürnberg 7013.0976310951 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Delang-Raum hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Detlef Krause
Kanzlei Detlef Krause, Flensburger Straße 32, 01157 Dresden 7074.3307042773 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Detlef Krause vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
(05.08.2023) Die Kanzlei Detlef Krause ist uneingeschrängt zu empfehlen. Ob vertrauensvolle Zusammnenarbeit oder Einhaltung der …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hoger
Rechtsanwältin Katja Hoger
Kanzlei Katja Hoger, Markt 3, 04643 Geithain 7017.7446877172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Hoger ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
(25.07.2021) Bisher konnte sie mich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker-Michael Haas
sehr gut
Kanzlei Volker-Michael Haas, Kaiserallee 15, 76133 Karlsruhe 6867.7662442946 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Volker-Michael Haas
aus 12 Bewertungen Sehr kompetent, freundlich… ein Fachmann! (30.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
Kanzlei Nicola Effelsberg, Alter Steinweg 46, 48143 Münster 6663.0933860021 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Nicola Effelsberg
aus 45 Bewertungen Frau Dr Effelsberg ist eine sehr gute Rechtsanwältin. Sie hat mir in jeglicher mir zur Seite Seite gestanden und … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Dehner
sehr gut
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht, Hirschdorfer Straße 30, 87493 Lauben 7059.3600883189 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Dehner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 13 Bewertungen Trotz einer Spezialanfrage zu LuF gute Rückmeldung bekommen. (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Bumann
Rechtsanwalt Rolf Bumann
Kanzlei Rolf Bumann, Ringstr. 46, 06844 Dessau-Roßlau 6946.1226615147 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Rolf Bumann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(08.03.2022) absolut kompetent und sehr freundlich !
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Hartung
Kanzlei Olaf Hartung, Merseburger Str. 52, 06110 Halle (Saale) 6951.4980740138 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Olaf Hartung
aus 8 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt der mich sehr gut beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten hat. (27.02.2016)
Profil-Bild Rechtsanwalt Veit Wolpert
Rechtsanwalt Veit Wolpert
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Veit Wolpert ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Hollmich
sehr gut
Kanzlei Janine Hollmich, Carl-Reichstein-Straße 27, 14770 Brandenburg an der Havel 6928.8151227909 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Janine Hollmich
aus 11 Bewertungen Paní právnička hned reagovala na můj email a pak jsme řešily můj problém (07.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
Kanzlei Cornelia Koslowski, Händelstr. 8, 37085 Göttingen 6826.5503590189 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Koslowski ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Hervorragende,kompetente Anwältin.Muß man unbedingt weiterempfehlen. (08.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regine Deterding
sehr gut
Kanzlei Regine Deterding, Quetschenweg 104, 95030 Hof 7010.8324679094 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Regine Deterding bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 23 Bewertungen Sehr gute Anwältin. Sehr freundlich , einwandfreie und leicht verständliche Beratung. Sie arbeitet sehr schnell und … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kill
Kanzlei Robert Kill, Wilhelmstraße 3, 66663 Merzig 6733.9404212575 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Robert Kill gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Witthauer
sehr gut
Kanzlei Antje Witthauer, Tharandter Straße 25, 01159 Dresden 7078.8238416355 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Antje Witthauer
aus 26 Bewertungen Es klappt wunderbar und ich mach vieles alleine.Wenn ich Probleme habe da schreibe ich ihr eine E-Mail und dann werde … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Ernst
sehr gut
Rechtsanwalt David Ernst
Rechtsanwälte Ernst & Mallok, Konrad-Wolf-Str. 71 A, 13055 Berlin 6978.2760725038 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt David Ernst
aus 25 Bewertungen Die schnelle unkomplizierte Kontaktaufnahme und entsprechend zeitnah, der Erhalt aussagekräftiger Informationen zu … (20.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Venten
Rechtsanwalt Thomas Venten
Braun • Venten, Schützenstr. 20a, 96047 Bamberg 6975.4742045196 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Venten
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Pantke
Kanzlei Hendrik Pantke, Korianderstr 26, 65191 Wiesbaden 6801.6151964963 km
Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Hendrik Pantke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(12.09.2023) Herr Rechtsanwalt Pantke hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit kompetent und erfolgreich vertreten. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwältin Edda Knipker
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Rechtsanwältin Edda Knipker
Anwaltskanzlei Dr. Strake & Knipker, Cheruskerstr. 53, 33102 Paderborn 6744.3960808947 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Edda Knipker ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 17 Bewertungen Besten Dank an Frau Knipker für die sehr kompetente, professionelle, freundliche und verständliche Beratung. Ich kann … (15.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Bißlich
sehr gut
Kanzlei Andrea Bißlich, Lipper Weg 16, 45770 Marl 6647.7224750671 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Bißlich bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 70 Bewertungen Sehr kompetente Anwältin die mich schon mehrfach Vertreten hat. Ob Familien-Recht oder Arbeits-Recht ist Frau Bißlich … (03.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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