1.104 Anwälte für ALG II | Seite 45

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Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
sehr gut
Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
Kanzlei Elisabeth Pfleger, Frauentorstr. 51 a, 86152 Augsburg 7062.3710297895 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Elisabeth Pfleger
aus 14 Bewertungen Frau Pfleger ist sehr kompetent, nahm sich Zeit für die Beantwortung all meiner Fragen rund um das Familienrecht und … (03.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Thier
sehr gut
Rechtsanwältin Bärbel Thier
Kanzlei Bärbel Thier, Schneisberg 65, 45481 Mülheim an der Ruhr 6644.6135932529 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Bärbel Thier
aus 16 Bewertungen Diese Anwältin ist die beste. Unsere ganze Familie geht zu ihr, ob Arbeit oder Mietrecht oder Familienrecht. Seit 20 … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhard Schlobohm
sehr gut
Anwaltskanzlei Schlobohm, Hetzweger Str. 62A, 27383 Scheeßel 6708.8215170172 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Eckhard Schlobohm
aus 10 Bewertungen Der Rechtsstreit wegen eines defekten hochwertigen Rollstuhls, den der auf den Rollstuhl angewiesene selbst verursacht … (27.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Carsten Paulini
sehr gut
Rechtsanwalt Carsten Paulini
Rechtsanwälte und Notar Dr. Wichmann, Suthaus, Rohde, Paulini & Teupke, Theaterstr. 5, 37073 Göttingen 6825.2284506235 km
Recht persönlich
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Unterhaltsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Carsten Paulini
aus 22 Bewertungen Hochkompetenter Fachanwalt. Herr Paulini · hat in dem langwierigen Verfahren an jeder Stelle die richtigen … (09.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
Boss & Meyer Rechtsanwälte, Minden-Weseler Weg 26, 32130 Enger 6709.7744326529 km
Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Meyer LL.M.
aus 6 Bewertungen Ein ganz großes Lob an die Kanzlei und das gesamte Team . Ich wurde wunderbar beraten und zu jeder Zeit freundlich … (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Klöpper
Rechtsanwalt Georg Klöpper
Rechtsanwalt Klöpper, Fahnhorststr. 101, 46117 Oberhausen 6640.4514312037 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Klöpper unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Herr Klöpper hat mir geholfen gegen die Stadt Oberhausen Ohne seine Hilfe hätte ich kein Behinderten Parkplatz vor … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wieland Henker
Rechtsanwalt Dr. Wieland Henker
Henker . Görner & Partner mbB, Sauerbruchstr. 5-7, 95447 Bayreuth 7012.303340317 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Wieland Henker gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Kay Wolkau
Rechtsanwalt Kay Wolkau
Kanzlei Kay Wolkau, Bansenstr. 11, 21075 Hamburg 6722.8525905531 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Kay Wolkau bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Gleich am nächsten Tag meiner Anfrage hatte ich die Antwort bekommen, schnell den Tetmin vereinbart. Wir hatten alles … (06.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Reichel
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Reichel
Kanzlei Claudia Reichel, Wölckernstr. 54, 90459 Nürnberg 7012.9025817337 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Reichel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 18 Bewertungen In allen meiner Anliegen wurde ich immer gut beraten. Frau Reichel hat nie meine und ihre Zeit für sinnlose Ansprüche … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Jentzsch
Rechtsanwalt René Jentzsch
Kanzlei Jentzsch, Dresdenerstr. 5a, 04924 Bad Liebenwerda 7032.6042353007 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt René Jentzsch
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Antwort. (10.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Rebl Dipl.-Jur. Univ.
Rechtsanwalt Markus Rebl Dipl.-Jur. Univ.
Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte, Prüfeninger Str 62, 93049 Regensburg 7098.4611541788 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • IT-Recht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Rebl Dipl.-Jur. Univ. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Mohr
Kanzlei Michael Mohr, Ludwig-Wucherer-Str. 73a, 06108 Halle (Saale) 6949.7670473771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Mohr gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara von Hobe
Rechtsanwältin Barbara von Hobe
Anwaltshaus Gladenbach, Giessener Str. 1, 35112 Fronhausen 6794.7361262058 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Barbara von Hobe
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Niehues
sehr gut
Kanzlei Niehues, Marktstr. 26, 44532 Lünen 6674.6724802819 km
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Karsten Niehues
aus 28 Bewertungen Wir durften RA Niehues vor ca. 9 Jahren kennenlernen, damals sowie auch heute noch immer ein sehr höflicher und … (07.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Schnabel
Rechtsanwalt Werner Schnabel
Kanzlei Werner Schnabel, Hoher Rain 10, 74193 Schwaigern 6899.7708710101 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Werner Schnabel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Herr Schnabel hat mir sehr geholfen. (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Saskia Brahms
sehr gut
Rechtsanwältin Saskia Brahms
Anwaltskanzlei Saskia Brahms, Ostenmauer 7, 59227 Ahlen 6689.3994614682 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Saskia Brahms ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 23 Bewertungen Frau Brahms wartet nicht nur ab sondern greift auch gegenüber Behörden aktiv an. Ihre Tipps sind nicht nur hilfreich … (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwalt Markus Griese
Rechtsanwaltskanzlei Griese & Hauke GbR, Brassertstraße 66, 45768 Marl 6645.8049733388 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Griese - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Hr. Griese erschien mir in der telefonischen Beratung als sehr kompetent und erfahren. Vielen Dank (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Pusch
Rechtsanwältin Sandra Pusch
Kanzlei Pusch, Bebelstr. 13, 06493 Ballenstedt 6892.0868302619 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Pusch gerne zur Verfügung
(14.06.2021) Frau Pusch hat mich gut, schnell, zuverlässig und kompetent beraten. Ich kann ihr und ihre Kanzlei nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorwald Ruff
sehr gut
Kühn und Ruff Rechtsanwälte, Blumenstr. 27, 70182 Stuttgart 6931.8080158636 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Thorwald Ruff
aus 29 Bewertungen Herr RA Ruff kann ich nur weiterempfehlen. Er nimmt sich Zeit und arbeitet fachlich und professionell. Man fühlt … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ina Schulze
Rechtsanwältin Ina Schulze
Dr. jur. Siegmar Grollmütz, Peter Mastaliers & Partner GbR, Bodestraße 5, 39418 Staßfurt 6906.54328461 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Ina Schulze ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
(26.09.2022) Eine sehr kompetente Anwältin, die sich viel Zeit für Fragen und Erklärungen des Mandanten nimmt. Ich habe mich sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Borutta
Rechtsanwalt Bernd Borutta
Anwaltskanzlei Dr. Klink & Borutta, Seestr. 17, 88214 Ravensburg 7015.3225209456 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernd Borutta
aus 7 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Borutta ist ein sehr guter Anwalt. Er nimmt einen Ernst. Er tut gut beraten und erledigt alles … (09.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Senftleben
Rechtsanwältin Kerstin Senftleben
Rechtsanwaltskanzlei Kerstin Senftleben, Kastengasse 14, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.4607024964 km
Betreuungsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Senftleben unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Mag. Sanela Schaidreiter
Rechtsanwältin Mag. Sanela Schaidreiter
Kanzlei Mag. Schaidreiter, Alpenstraße 10, 5020 Salzburg, Österreich 7233.3385081805 km
Find a way or make one!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Mag. Sanela Schaidreiter vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Frau Mag. Schaidreiter ist eine sehr kompetente und motivierte Rechtsanwältin. Aufgrund ihres Fachwissens konnte mein … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Balfanz
sehr gut
Kanzlei Christoph Balfanz, Schillerstr. 23, 42651 Solingen 6670.6153942153 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Balfanz
aus 10 Bewertungen eine sehr gute kompetente, fachlich fundierte Beratung das Widerspruchsverfahren hat er umgehend in Angriff genommen … (20.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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