1.104 Anwälte für ALG II | Seite 44

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Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Edwin Bojack
sehr gut
Rechtsanwalt Klaus Edwin Bojack
Kanzlei Klaus Edwin Bojack, Teichstr. 17, 58285 Gevelsberg 6678.1657730128 km
Nur wenn Sie als Mandant zufrieden sind, haben wir unsere Aufgabe mit Bravour erfüllt!
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Edwin Bojack bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 314 Bewertungen Im Rahmen der Antragstellung, bei Fragestellungen im laufenden Schriftverkehr, sowie bei der Beurteilung des … (17.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Sandkühler
Kanzlei Moritz Sandkühler, Dietzgenstraße 38, 13156 Berlin 6971.2385354278 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Moritz Sandkühler im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 126 Bewertungen Herr RA Sandkühler hat mich als ME/CFS Betroffene fachlich extrem gut in meinem Klageverfahren vor dem SG vertreten … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Kiefel
Rechtsanwältin Julia Kiefel
Anwaltskanzlei Gebauer Karl & Coll., Katharinenplatz 12, 84453 Mühldorf am Inn 7172.3654519134 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Kiefel bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
(13.06.2020) Zügige Bearbeitung.
Profil-Bild Rechtsanwältin Mona Schlolaut
sehr gut
Rechtsanwältin Mona Schlolaut
Rechtsanwälte BAYH & FINGERLE, Uhlichstraße 13, 09112 Chemnitz 7043.0245159571 km
Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Mona Schlolaut
aus 23 Bewertungen Frau Schlolaut hat meine Schwester und mich kompetent und allgemein verständlich die uns am Herzen liegende … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Profil-Bild Rechtsanwältin Viola Rilling-Hörz
befriedigend
Rechtsanwältin Viola Rilling-Hörz
Rechtsanwälte Hörz - Rilling, Nürtinger Str. 4/3, 72555 Metzingen 6950.9085385716 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Viola Rilling-Hörz bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Sehr menschlich. Bespricht alles bevor sie handelt. Sehr zufrieden (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Wagner
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Wagner
advomeda Rechtsberatung, Hans-Thoma-Str. 26, 76593 Gernsbach 6877.48738597 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Wagner
aus 28 Bewertungen Herr Wagner vertrat mich in einer mehrmonatigen sozialrechtlichen Streitsache, die jetzt zu einem positiven Abschluss … (10.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Zjurdt-Gralf Hueck
sehr gut
Rechtsanwalt Zjurdt-Gralf Hueck
Kanzlei Zjurdt-Gralf Hueck, Hamburger Chaussee 78, 24113 Kiel 6687.2882864179 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Zjurdt-Gralf Hueck ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 48 Bewertungen Ab dem ersten Gespräch mit Herrn Hueck, habe ich mich verstanden und gut aufgehoben gefühlt. Er hat mich zu mehreren … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Wessels
sehr gut
Rechtsanwalt Henning Wessels
Klatt & Wessels Bremen-City, Hinter der Mauer 9, 28195 Bremen 6674.6651359213 km
Ihr kompetenter Ansprechpartner für Forderungen gegenüber der BG und Rentenversicherung
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Henning Wessels unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 89 Bewertungen Ich wurde sehr professionell und erfolgreich von Herrn Wessel vertreten! Vielen Dank dafür - klare Empfehlung! O.V. (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Dillmann
Rechtsanwalt Frank Dillmann
Kanzlei Frank Dillmann, Berliner Str. 14, 69120 Heidelberg 6863.9814164494 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Dillmann bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Horst Scheele
Rechtsanwalt Horst Scheele
Wöbker Rechtsanwälte, Carlsplatz 1, 52531 Übach-Palenberg 6623.5114652902 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Horst Scheele hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wichmann
Rechtsanwälte Jens Köhler & Thomas Wichmann, Bahnhofstr. 5, 42579 Heiligenhaus 6655.8963813183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Wichmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
aus 6 Bewertungen Herr Wichmann hat uns super schnell und kompetent weiter geholfen, sodass wir schnell unser Geld bekommen haben (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Kuhnen
Rechtsanwältin Kristina Kuhnen
Hauser Rechtsanwälte GbR, Engerstraße 16, 47906 Kempen 6619.949123581 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kristina Kuhnen gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen In einem Verkehrsunfall - Auto kolledierte mit EByke - wurde ich mit allen Rechtsmitteln absolut kompetent von einer … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Roch
Kanzlei Andreas Roch, Mierendorffstraße 28, 69469 Weinheim 6855.8094588524 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Roch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
(08.04.2024) Ich fühle mich gut aufgehoben. Gute Erklärung zum weiteren Vorgehen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Werner Kanthak
Kanzlei Kanthak & Partner, Franz-Abt-Straße 10, 65193 Wiesbaden 6799.3914283539 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Werner Kanthak - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
(02.11.2023) Von Rechtsanwalt H. W. Kanther Video Präsentation beeindruckt.Ausreichende Erfahrung damit Mandant/in in einem Fall …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bartsch
Rechtsanwältin Anja Bartsch
Kanzlei im Greifswalder Hof, Lange Str. 5, 17489 Greifswald 6883.3492543478 km
Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Bartsch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Bertram Petzoldt
sehr gut
Rechtsanwalt Bertram Petzoldt
Rechtsanwälte Queißer u. Partner, Str. des 17. Juni 25, 01257 Dresden 7088.3057727078 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Bertram Petzoldt ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 47 Bewertungen Sehr kompetente, fachlich fundierte, freundliche und exzellente Betreuung und Unterstützung mit großem Erfolg durch … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Kanzlei Hubertus Strüber, Industriestr. 6, 83395 Freilassing 7224.2225889828 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hubertus Strüber bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
(30.11.2023) gut
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Brandenburger
sehr gut
Kanzlei Karin Brandenburger, Wimmerstraße 5, 81927 München 7121.8153647624 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Karin Brandenburger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Frau Brandenburger ruft zurück, hört sich Sorgen und Probleme an. Ihre Kompetenz ist phenomenal. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Jung
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Jung
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.955120196 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Marco Jung hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 132 Bewertungen Herr Jung versteht sehr gut sein Fach; Ist sehr kompetent, proffessionell, freundlich und schnell in der Bearbeitung ; … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Günther Winkelmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Günther Winkelmann
Dr. Granzin Rechtsanwälte, Wandsbeker Zollstr. 19, 22041 Hamburg 6723.4290660422 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Günther Winkelmann bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 26 Bewertungen Es wurde meinerseits eine Anfrage gestellt , diese Zeitnah mit der Bitte um Unterlagen beantwortet. Dann wurde mir … (05.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Wessels
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Wessels
Anwaltskanzlei Wessels, Lindenstraße 67, 28755 Bremen 6658.2827720349 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Wessels bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 175 Bewertungen Klasse Job gemacht 👍 (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Rechtsanwalt Marcus Seltzsam
Kanzlei Marcus Seltzsam, Mühlsteingasse 8, 94315 Straubing 7137.7744112028 km
Die bestmögliche Lösung Ihres Anliegens ist unsere Motivation!
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Seltzsam - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz-Emanuel Bosin
Rechtsanwaltskanzlei Bosin, Über dem Hainberg 2, 35781 Weilburg 6779.5854814148 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Franz-Emanuel Bosin ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(15.03.2021) Herr Bosin ist ein sehr kompetenter, einfühlsamer und menschlicher Anwalt, der sich für die Klienten Zeit nimmt und an …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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