75 Anwälte für Arbeitnehmererfindungsgesetz | Seite 4

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Patentanwalt Dr.-Ing. Jörg Wagner
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Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Arbeitnehmererfindungsgesetz bietet Herr Patentanwalt Dr.-Ing. Jörg Wagner
(01.02.2024) Sehr freundliche und kompetente Beratung.
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Patentanwalt Alexander Waletzki M.Sc.
Patentanwaltskanzlei Waletzki, Geschwister-Scholl-Platz 13, 63741 Aschaffenburg 6861.5204681653 km
"Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert." - Erich Otto Häußer (1930-99), dt. Jurist, 1976-95 Präs. Dt. Patentamt
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Herr Patentanwalt Alexander Waletzki M.Sc. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Arbeitnehmererfindungsgesetz
(03.02.2024) Ich habe mein Anliegen bei advocado geschildert und Herr Waletzki hat sich der Sache sofort angenommen. Nach einigen …
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sehr gut
Rechtsanwalt & Notar Dipl.-Jur. Thomas Seidel
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Herr Rechtsanwalt & Notar Dipl.-Jur. Thomas Seidel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Arbeitnehmererfindungsgesetz
aus 61 Bewertungen Herr Seidel ist sehr Informativ gewesen und war sehr hilfsbereit. Er hat ein Fachlich sehr fundiertes Wissen an mich … (15.06.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Arbeitnehmererfindungsgesetz

Fragen und Antworten

  • Arbeitnehmererfindungsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Arbeitnehmererfindungsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Arbeitnehmererfindungsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Arbeitnehmererfindungsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Arbeitnehmererfindungsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Das Arbeitnehmererfindungsgesetz, kurz: ArbnErfG, ist ein Gesetz, das den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Fall einer Arbeitnehmererfindung regelt. Eine Arbeitnehmererfindung ist eine gebrauchsmusterfähige oder patentfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Dienstpflicht schafft. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz ist damit in den Bereichen Gebrauchsmuster und Patent relevant. Die Arbeitnehmererfindung wird auch als Diensterfindung bezeichnet. Sie liegt vor, wenn:

  • Die Erfindung während des Arbeitsverhältnisses gemacht wurde,
  • die Erfindung aus einer Tätigkeit entstanden ist, die dem Arbeitnehmer im Betrieb obliegt oder
  • die Erfindung maßgeblich auf Arbeiten oder Know-how des Betriebes beruht.

Erfinderrecht

Üblicherweise steht bei einer Erfindung das Erfinderrecht ausschließlich dem Erfinder zu. Im Fall einer Diensterfindung erscheint dies oftmals nicht interessengerecht. Deshalb ist zugunsten des Arbeitgebers im Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt, dass ihm unter bestimmten Voraussetzungen das Recht an der Arbeitnehmererfindung zusteht. Als Ausgleich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Vergütung, zusätzlich zu seinem Lohn.

Verfahren

Bei einer Arbeitnehmererfindung sind nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz bestimmte Verfahren vorgesehen, von der Meldung der Erfindung durch den Arbeitnehmer bis hin zu den Möglichkeiten, die der Arbeitgeber für die Inanspruchnahme hat. Verstößt der Arbeitnehmer beispielsweise gegen eine dieser Pflichten, muss er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung. Darüber hinaus kann dem Arbeitgeber noch ein Anspruch auf Schadenersatz zustehen. Neben dem ArbnErfG sind bei Arbeitnehmererfindungen auch Vorschriften aus dem Patentrecht - insbesondere das PatentG - zu beachten. 

(WEL)

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