71 Anwälte für Fristversäumnis
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fristversäumnis
Fragen und Antworten
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Fristversäumnis: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fristversäumnis sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Fristversäumnis: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Fristversäumnis umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fristversäumnis und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe. -
Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:- Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
- Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
- Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
- Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
- Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
- Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
- Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
- Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Das Fristversäumnis ist ein schwerer Verstoß gegen Anwaltspflichten und führt grundsätzlich zur Anwaltshaftung. Voraussetzung für einen Anspruch des Mandanten auf Schadenersatz nach § 280 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist allerdings, dass ihm aufgrund der Pflichtverletzung des Anwalts ein Vermögensschaden entstanden ist. Übrigens: Grundsätzlich muss der Mandant beweisen, dass er ohne das Fristversäumnis des Rechtsanwalts z. B. den Zivilprozess gewonnen hätte, die Verletzung der Pflichten aus dem Vertrag also ursächlich für den Schaden war.
Ab dem Zeitpunkt der Mandatsübernahme muss sich der Jurist um die Fristberechnung und -einhaltung kümmern. Um ein Fristversäumnis zu vermeiden, muss er seine Kanzlei demnach so organisieren, dass die gesetzten Fristen sofort nach Zustellung der betreffenden Schriftstücke - z. B. einer Behörde - berechnet, in einen Kalender eingetragen und die Akten rechtzeitig wieder zur Bearbeitung vorgelegt werden. Dabei ist etwa zu empfehlen, dass der Anwalt nicht nur einen Papierkalender, sondern auch einen elektronischen Kalender führt, der in der Regel zusammen mit einer sog. Kanzleisoftware erhältlich ist. Das Fristenmanagement darf auch von ausgebildeten Mitarbeitern der Kanzlei durchgeführt werden. Passieren dabei jedoch Fehler, die zu einem Fristversäumnis führen, werden sie dem Anwalt und damit auch dem Mandanten grundsätzlich zugerechnet. Das gilt aber z. B. nicht, wenn der Fehler einem Beschäftigten passiert, der gut ausgebildet ist und bisher längere Zeit fehlerfrei gearbeitet hat. Wird die Fristenkontrolle von qualifizierten Mitarbeitern durchgeführt, muss der Rechtsanwalt dennoch regelmäßig kontrollieren, ob die von ihm erteilten Arbeitsanweisungen eingehalten werden. Befindet sich ein Mitarbeiter noch in der Ausbildung, kann ihm die Kontrolle der Routinefristen übertragen werden, wenn er die sechsmonatige Probezeit hinter sich hat und sorgfältig überwacht wird.
Als Advokat muss man sehr viele verschiedene Fristen beachten - z. B. im Rahmen der Rechtsbehelfe wie der Berufung oder der Revision bzw. der Klage auf Kündigungsschutz im Arbeitsrecht -, sodass ein Fristversäumnis ein häufiger Grund für die Anwaltshaftung darstellt. Ist es zu einem Fristversäumnis gekommen, muss der Jurist dies unverzüglich seiner Haftpflicht, sog. Berufshaftpflichtversicherung, melden, die dann klärt, ob ein Schadensfall vorliegt.
Kam es zu einem Fristversäumnis, kann der Rechtsanwalt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach den §§ 230 ff. ZPO - Zivilprozessordnung - beantragen. Voraussetzung ist unter anderem jedoch, dass der Anwalt das Fristversäumnis nicht verschuldet hat, z. B. bei unvorhersehbarer Arbeitsunfähigkeit, sofern er ferner versucht hat, eine Fristverlängerung zu erreichen.
(VOI)
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