3.870 Anwälte für Glücksspiel | Seite 162

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Profil-Bild Rechtsanwältin Peggy Schlabach
Kanzlei Peggy Schlabach, Karl-Liebknecht-Str. 34, 19348 Perleberg 6853.7173874146 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Peggy Schlabach vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Glücksspiel
Profil-Bild Rechtsanwalt René Quander
sehr gut
Rechtsanwalt René Quander, Nerongsallee 4, 24939 Flensburg 6622.4357791686 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt René Quander bietet im Bereich Glücksspiel Rechtsberatung und Vertretung
aus 20 Bewertungen Herr Quander ist ein sehr netter und hilfsbereiter Mensch, der wirklich bei Problemen zuhört. Man wird sehr gut und … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gülistan Özgül
sehr gut
Rechtsanwältin Gülistan Özgül
Kanzlei Gülistan Özgül, Aureliusstraße 15, 52064 Aachen 6629.6998782354 km
Familienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Gülistan Özgül ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Glücksspiel gerne behilflich
aus 47 Bewertungen Nach 18 Monaten des Wartens auf eine Rückmeldung zu meinem Einbürgerungsverfahren, hat Frau Özgül den Prozess … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Guenther
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Guenther
Anwaltskanzlei Sandra Guenther- Kanzlei am Kaiserbrunnen, Arndtstrasse 73, 44135 Dortmund 6677.4654919222 km
Für jedes Problem gibt es mindestens eine Lösung! Sprechen Sie uns an!
Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Sandra Guenther ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Glücksspiel
aus 74 Bewertungen Hat mir in sehr weitergeholfen (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold
Weng & Dr. Scheffold Rechtsanwälte, Uferstr. 26, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.754728207 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Scheffold für Rechtsfragen rund um den Bereich Glücksspiel
aus 68 Bewertungen Super Beratung unheimlich schnell und kompetent (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Frankenstein & Partner Rechtsanwälte, In den Eichen 52, 66953 Pirmasens 6808.1264288539 km
Engagiert für Ihre Rechte – Kompetente Beratung, auf die Sie zählen können.
Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier • Arbeitsrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Glücksspiel hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
aus 5 Bewertungen Mein Anliegen bezüglich Sonntagsarbeit konnte geklärt werden (18.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Glücksspiel

Fragen und Antworten

  • Glücksspiel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Glücksspiel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Glücksspiel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Glücksspiel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Glücksspiel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Beim Glücksspiel wird zunächst ein Einsatz getätigt. Ausgang und damit Gewinn des Glücksspiels hängen im Wesentlichen vom Zufall ab. Klassische Glücksspiele sind beispielsweise Roulette, Würfeln oder der Münzwurf „Kopf oder Zahl". Bei anderen Spielen, in denen der Spieler mehr oder weniger Einfluss auf den Spielausgang nehmen kann, beispielsweise mit Karten oder an Automaten, ist die Zuordnung als Glücksspiel weniger eindeutig. Beim Lotto gibt der Spieler seinen ausgefüllten Tippschein ab. Ob die darauf angekreuzten Zahlen bei der Lotterie gezogen werden, hängt vom Zufall ab. Auch Wetten zählen gem. § 3 Abs. 1 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ausdrücklich zu den Glücksspielen.

Anspruch auf Spielgewinn/Wettgewinn

Spiel oder Wette stellt einen Vertrag nach Zivilrecht dar. Allerdings können Glücksspielverträge aus rechtlichen Gründen unwirksam sein. Doch selbst bei grundsätzlicher Wirksamkeit des Vertrages bestimmt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass durch Spiel oder Wette keine Verbindlichkeit begründet wird. Das heißt, es besteht kein durchsetzbarer Anspruch auf Auszahlung eines etwaigen Gewinnes. Eine Rückforderung von bereits erfüllten Forderungen scheidet nach § 762 Abs. 1 Satz 2 BGB aber aus. Diese Regeln gelten auch für ein Schuldanerkenntnis zur Erfüllung einer Glücksspielschuld.

Strafbarkeit öffentlicher Glücksspiele

Die Veranstaltung von öffentlichen Glücksspielen ohne Erlaubnis der Behörde ist in Deutschland strafbar nach § 284 Strafgesetzbuch (StGB) und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Mitspieler beim Glücksspiel können sich nach § 285 StGB strafbar machen. Die private Pokerrunde wird kaum als öffentliches Glücksspiel anzusehen sein und interessiert Staatsanwalt und Polizei daher nicht. Allerdings sollte darauf geachtet werden, dass es sich tatsächlich um eine private Veranstaltung handelt. „Geld zurück"-Aktionen nach dem Kauf einer Ware, beispielsweise wenn es an einem bestimmten Tag regnet, sollen nach einem Urteil kein verbotenes Glückspiel darstellen, da der Kaufpreis nicht für das Glücksspiel, sondern für die Ware bezahlt wird.

Staatliches Glücksspielmonopol

Oft wird vom staatlichen Glückspielmonopol gesprochen, nach dem in Deutschland Glücksspiele nur vom Staat angeboten werden dürfen. Solche Glücksspiele sind vor allem Lotto, Sportwetten (Oddset) und die staatlichen Spielbanken. Der entsprechende Glücksspielstaatsvertrag wurde zwischen den Bundesländern abgeschlossen und ist aber sehr umstritten. Durch das Verbot privater Anbieter wird in deren Grundrechte eingegriffen. Diese Einschränkung soll der Spielsuchtprävention und auch dem Jugendschutz dienen und daher gerechtfertigt sein. Dem könnte allerdings das EU-Recht entgegenstehen. Insbesondere durch das Internet sind Glückspiele und Wetten auch bei im Ausland zugelassenen Anbietern recht einfach möglich.

Wettskandale und Betrug

Während gezinkte Karten und magnetisch manipulierte Roulettetische eher aus alten Filmen bekannt sind, ging in den letzten Jahren vor allem der Sportwettenbetrug durch die Medien. Eigentlich soll anhand besserer Quoten für Favoriten ein Ausgleich stattfinden, sodass auch bei Sportwetten über einen längeren Zeitraum vor allem der Zufall über einen Totalgewinn entscheiden soll. Dieses Glückspielprinzip wurde im Rahmen dieser sog. Wettskandale aber ausgehebelt. Dafür wurden Spieler oder Schiedsrichter gewonnen, Spiele vor allem in strittigen oder schwierigen Situationen zu manipulieren. Dann wurde auf den insoweit vorhersehbaren Spielausgang Geld gesetzt. Falschspielen, also die Manipulation des vermeintlichen Zufalles, kann als Betrug nach § 263 StGB strafbar sein. Hinzu können je nach Einzelfall auch beim Glücksspiel Forderungen nach Schadenersatz kommen.

(ADS)

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