71 Anwälte für Honorarvereinbarung
Suche wird geladen …
Voller Einsatz für Ihr Recht!
Weil Rechthaben alleine nicht reicht
Fundierte Expertise im Hochschulrecht
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Honorarvereinbarung
Fragen und Antworten
-
Honorarvereinbarung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Honorarvereinbarung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Honorarvereinbarung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Honorarvereinbarung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Honorarvereinbarung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.
Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Die Honorarvereinbarung wird im Gesetz als Vergütungsvereinbarung bezeichnet. Solche Vereinbarungen schließen Rechtsanwälte mit ihren Mandanten häufig dann ab, wenn die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für den konkreten Fall nicht angemessen erscheinen. Manche Kanzleien setzen auch grundsätzlich auf diese Vergütungsvariante. In einer Honorarvereinbarung kann beispielsweise ein fester Stundensatz oder auch ein Festpreis abgemacht sein. Möglich ist aber auch eine schlichte Erhöhung der gesetzlichen Gebühren.
Form der Honorarvereinbarung
Eine Honorarvereinbarung muss in Textform erfolgen und als Vergütungsvereinbarung oder vergleichbar eindeutig bezeichnet sein. Sie darf nicht zusammen mit anderen Vereinbarungen vermengt werden. Insbesondere darf eine Honorarvereinbarung nicht in der Vollmacht enthalten sein. Zudem hat der Rechtsanwalt eine Aufklärungspflicht dahin gehend, dass auch bei höherer Honorarvereinbarung mit dem eigenen Mandanten eine Kostenerstattung des Gegners regelmäßig nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren erfolgen kann.
Mindestens das gesetzliche Honorar
Zu beachten ist das Gebührenunterschreitungsverbot aus § 49b Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Honorarvereinbarungen unterhalb der gesetzlichen Kosten sind nur zulässig, soweit sie das RVG explizit erlaubt. Das ist in außergerichtlichen Angelegenheiten regelmäßig der Fall. Aber auch hier ist das Verhältnis zwischen Vergütung des Anwaltes und seiner Leistung sowie der etwaigen Anwaltshaftung zu wahren.
Vereinbarung eines Erfolgshonorars
In Einzelfällen sind inzwischen auch Erfolgshonorare zulässig, wenn der Mandant anderenfalls von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. In derartigen Honorarvereinbarungen müssen Gründe und Bedingungen genannt werden. Außerdem hat die Erfolgshonorarvereinbarung keinen Einfluss auf die vom Mandanten zu zahlenden Gerichtskosten oder Verwaltungskosten.
(ADS)
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Honorarvereinbarung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.
Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Honorarvereinbarung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.
- Rechtsanwalt Berlin Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt München Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Hamburg Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Köln Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Frankfurt am Main Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Düsseldorf Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Stuttgart Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Nürnberg Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Bremen Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Dresden Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Leipzig Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Dortmund Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Wiesbaden Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Augsburg Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Essen Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Karlsruhe Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Bielefeld Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Mainz Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Kiel Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Erfurt Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Wien Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Neuss Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Bamberg Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Heilbronn Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Konstanz Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Landshut Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Ludwigsburg Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Flensburg Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Hamm Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Cottbus Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Baden-Baden Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Forchheim Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Brandenburg an der Havel Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Bad Honnef Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Eislingen/Fils Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Rheinfelden (Baden) Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Stadthagen Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Neunkirchen Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Norden Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Ruppichteroth Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Vaihingen an der Enz Honorarvereinbarung
- Rechtsanwalt Neunkirchen Honorarvereinbarung