705 Anwälte für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Pawlowski
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Pawlowski
Kanzlei Pawlowski, Oligsbendengasse 22, 52070 Aachen 6630.1109858163 km
Dem Recht Gehör verschaffen!
Fachanwalt Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Pawlowski vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
aus 21 Bewertungen Herr Pawlowski hat mich extrem gut vertreten! Eine ganz klare Empfehlung von mir. (24.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Prox
Rechtsanwalt Ulrich Prox
Kanzlei Prox, Pleidelsheimer Straße 11, 74321 Bietigheim-Bissingen 6919.2154182209 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Prox ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
(01.12.2023) nur zum weiter Weiterempfehlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. Jur. Markus Brauckmann
Kanzlei Brauckmann, Markgrafenstr. 133, 44139 Dortmund 6676.9155700391 km
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dipl. Jur. Markus Brauckmann
(30.06.2015) Sehr gute Beratung, freundlich, super Kompetent wurde hier dem Laien alles erklärt. Sehr empfehlenswert !!!!
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Sellerbeck
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Sellerbeck
Schmidt & Sellerbeck, Carl-Benz-Str. 5, 88696 Owingen 6985.8017248431 km
Wir fühlen uns unseren Mandanten gegenüber verpflichtet. Deshalb stehen Sie im Mittelpunkt unserer beratenden Tätigkeit.
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Sellerbeck gerne zur Verfügung
aus 10 Bewertungen Herr RA Christian Sellerbeck ist eine führende Adresse in Deutschland zum Thema Insolvenzrecht. Außerordentliches … (22.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller
Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller
Kanzlei Frank Dieter Müller & Asoc., Avda. Diagonal, 558 - 3-2, 08008 Barcelona, Spanien 6864.7211474013 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt & Abogado Frank Dieter Müller unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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Rechtsanwalt Martin Krause
W.I.R. Wille Insolvenzverwalter Rechtsanwälte, An der Markthalle 3-5, 09111 Chemnitz 7043.6269065971 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Krause ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
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Rechtsanwalt Tolga Akdemir
Rechtsanwaltskanzlei Tolga Akdemir, Zimmerstraße 12, 64283 Darmstadt 6837.3861394028 km
Strategische Verteidigung mit Justizerfahrung: Ihr Experte für Straf- und Wirtschaftsstrafrecht.
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tolga Akdemir
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sehr gut
Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke
Donath-Franke Rechtsanwälte, Alter Steinweg 5, 08056 Zwickau 7025.343533912 km
Gründlich ist effizient!
Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Pierre Donath-Franke im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht bietet Beratung und Vertretung
aus 107 Bewertungen Recht haben und Recht bekommen im Verkehrsrecht ist immer die eine Sache, welche hier aber sehr Ernst genommen. Es … (22.04.2024)
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Rechtsanwalt Stefan Rohr
Kanzlei Stefan Rohr, Turmstr. 13, 17033 Neubrandenburg 6907.6483224494 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Rohr ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
(20.12.2016) Super nett und hab sofort ein Termin bekommen . Der rest wird sich zeigen .

Rechtstipps von Anwälten für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht

Fragen und Antworten

  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Insolvenzrecht & Sanierungsrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was macht einen guten Anwalt für Insolvenzrecht & Sanierungsrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Insolvenzrecht & Sanierungsrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Das Insolvenzrecht umfasst alle Rechtsinhalte, die sich aus einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder Überschuldung eines Schuldners ergeben. Zentrale Rechtsgrundlage ist die Insolvenzordnung (InsO). Mithilfe eines Insolvenzverfahrens soll das noch vorhandene Vermögen des Schuldners gleichmäßig an alle seine Gläubiger verteilt werden. Das Insolvenzrecht unterscheidet zwischen der Regelinsolvenz, die bei Freiberuflern, selbständigen Personen und Unternehmen Anwendung findet und der Verbraucherinsolvenz, mit der nicht gewerblich tätige Schuldner in Frage kommen.

Für juristische Personen (Unternehmen, Firmen etc.) und Privatpersonen, die gewerblich tätig sind (Privatinsolvenz; Firmeninhaber, selbständige, Freiberufler) erfolgt die Schuldenbereinigung über das sogenannte Regelinsolvenzverfahren (früher: Konkursverfahren). Bevor das Verfahren eröffnet wird, muss zunächst ein Eröffnungsgrund vorliegen, der in den meisten Fällen bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gegeben ist. Um eine möglichst frühzeitige Eröffnung des Insolvenzverfahrens und eine eventuelle Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen, reicht gemäß § 18 Insolvenzordnung die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hierfür aus. Liegt ein solcher Grund objektiv vor, so kann das die Eröffnung des Insolvenzverfahren sowohl vom Schuldner als auch vom Gläubiger beantragt werden. Im sogenannten Eröffnungsverfahren überprüft ein Gutachter dann, ob der Antragsteller überhaupt antragsbefugt (also tatsächlich Gläubiger des Schuldners) und ob in Hinblick auf die Insolvenzmasse die Insolvenz begründet ist. Zur Insolvenzmasse zählen gemäß § 35 InsO das gesamte Vermögen des Schuldners das zur Zeit der Verfahrenseröffnung vorhanden ist (Altvermögen; Lebensversicherungen, Grundstücke, Geld, Schmuck und sonstige Vermögenswerte) als auch das Vermögen, was er während des Insolvenzverfahrens erlangt (z.B. Erbschaft, Lottogewinn). Liegen die Voraussetzungen vor, so wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Er allein ist dann zur Verfügung über die Insolvenzmasse befugt. Andere Gläubiger des Schuldners werden dann vom Gericht dazu aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gerichtlich wird dann das Bestehen der einzelnen Forderungen überprüft. Danach können sich die Gläubiger entscheiden, ob der Sanierung mit der Aufstellung des Insolvenzverfahrens oder der Zerschlagung mit Verteilung der Insolvenzmasse zustimmen.

Mit der Verbraucherinsolvenz gemäß §§ 304 ff. InsO erhalten nicht gewerblich tätige Schuldner die Möglichkeit zu einer vereinfachten Entschuldung. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich bei dem Schuldner um eine natürliche Person handelt, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hat und auch nicht Arbeitgeber. Die Verbraucherinsolvenz scheidet bei Schuldnern aus, die mehr als zwanzig Gläubiger haben. Vor der Verbraucherinsolvenz muss der Schuldner zunächst außergerichtlich versucht haben, sich mit den Gläubigern zu einigen. Dabei kann eine Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt helfen und einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan aufstellen, der eine angemessene Bereinigung der Schulden und ein fester Zahlungsplan beinhaltet. Wenn mit den Gläubigern keine Einigung erzielt werden kann, muss beispielsweise die Schuldnerberatung bestätigen, dass keine Einigung zustande gekommen ist. Diese Bestätigung ist dann in einem nächsten Schritt beim Insolvenzgericht einzureichen. Das Gericht versucht wiederum eine Einigung zu erzielen. Lehnt der Gläubiger erneut ausdrücklich eine Einigung ab, so wird das normale Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Anders wenn der Gläubiger auf den Einigungsversuch nicht reagiert. Dann bewertet das Insolvenzgericht sein Schweigen als Zustimmung zum Schuldenbereinigungsplan. Wird der Schuldenbereinigungsplan gerichtlich bestätigt, so muss der Schuldner nicht mehr alle ursprünglichen Forderungen der Gläubiger befriedigen, sondern nur noch die im Schuldenbereinigungsplan aufgeführten. Ausgenommen sind lediglich Gläubiger, die keine Gelegenheit hatten, dem Schuldenbereinigungsplan zuzustimmen. Sie können ihre Forderungen weiterhin gegenüber dem Schuldner geltend machen.

Redlichen Schuldnern räumt das Gesetz mithilfe der sogenannten Restschuldbefreiung eine Möglichkeit ein, sich von ihren restlichen Verbindlichkeiten befreien zu lassen. Die Restschuldbefreiung kann sowohl im Regelinsolvenzverfahren als auch im Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Eine Zustimmung des Gläubigers ist hier nicht erforderlich. Vorausgesetzt wird, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet und nicht wieder eingestellt. Hat das Insolvenzgericht den Schuldner dazu aufgefordert, so kann er innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Aufforderung einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Dem Antrag muss eine gesonderte Erklärung des Schuldners beigefügt werden, in der er erklärt, dass der Schuldner für sechs Jahre nach Einstellung des Insolvenzverfahrens seine pfändbaren Forderungen aus laufenden Bezügen und einem Beschäftigungsverhältnis an einen Treuhänder abtritt, den das Insolvenzgericht bestimmt. 

Damit das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, sind sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger bestimmte Handlungen untersagt. Ein Verstoß kann eine Insolvenzstraftat darstellen, die Strafbarkeit nach dem Strafrecht nach sich zieht. Beispielsweise macht sich der Schuldner strafbar, wenn er einen Bankrott (§ 283 Strafgesetzbuch) begeht indem er Vermögen während des laufenden Insolvenzverfahrens verheimlicht oder beiseite schafft. Der Gläubiger kann sich u.a. aufgrund einer Schuldnerbegünstigung strafbar machen, wenn er den Schuldner bei der Verheimlichung oder beim Beiseiteschaffen unterstützt. Die Insolvenzstraftaten werden mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sanktioniert.

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