190 Anwälte für Mitgliedsbeitrag
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mitgliedsbeitrag
Fragen und Antworten
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Mitgliedsbeitrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Mitgliedsbeitrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mitgliedsbeitrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Mitgliedsbeitrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mitgliedsbeitrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Der Mitgliedsbeitrag ist für die Mitgliedschaft in einem Verein, einer Partei oder ggf. auch sonstigen Organisationen zu leisten. Mitgliedsbeiträge werden meist jährlich erhoben und von den einzelnen Mitgliedern per Banküberweisung oder Lastschrift vom Konto beglichen. Eine einmalige Aufnahmegebühr an den Verein wird letztlich ebenso behandelt und ist auch ein zur Mitgliedschaft erforderlicher Beitrag. Meist wird unter dem Begriff Mitgliedsbeitrag aber der für eine bestehende Mitgliedschaft regelmäßig wiederkehrend zu leistende Beitrag verstanden.
Grundsätzliches zur Erhebung, Fälligkeit oder Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus den Statuten bzw. der Satzung des Vereins. Die konkrete Höhe eines Mitgliedsbeitrages ist in einer Vereinssatzung meist nicht festgelegt, um Beitragserhöhungen einfacher durchführen zu können. Formale Voraussetzung einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ist, dass diese ordnungsgemäß in einer Vereinsversammlung beschlossen wurde.
Sonderbeiträge oder eine rückwirkende Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ist in der Regel nicht zulässig, es sei denn, dies ist in der Satzung ausdrücklich bestimmt. Vereinsmitglieder können dem ggf. mit einer Kündigung der Mitgliedschaft begegnen.
Vereine finanzieren sich vor allem durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden. Spenden sind im Unterschied zum Mitgliedsbeitrag freiwillig. Oft wird von den Vereinsmitgliedern ein pauschaler Betrag überwiesen, der den festgelegten Mitgliedsbeitrag übersteigt. Der zusätzliche Teil ist dann als Spende an den Verein anzusehen.
Verwaltet wird das Vereinsvermögen, in das auch die Mitgliedsbeiträge einfließen, vom Kassenwart im Rahmen der Vereinskasse. Bei einer Gemeinnützigkeit des Vereins sind die Mittel, also auch der jeweilige Mitgliedsbeitrag, entsprechend der Abgabenordnung (AO) aber zeitnah und gemeinnützig zu verwenden.
Auch ein Darlehen oder eine Dienstleistung kann als Mitgliedsbeitrag angesehen werden, sofern das in der Satzung vorgesehen ist. Insbesondere bei einem Sportverein mit großem Vereinsgelände oder Geräten, die eine Instandhaltung erfordern, sind Arbeitseinsätze als Teil des Mitgliedsbeitrages durchaus üblich. So können beispielsweise in einem Sportboot- oder Segelverein regelmäßig Boote, Stege und Ähnliches hergerichtet werden.
(ADS)
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