126 Anwälte für Pflegeleistungen | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Wittmann
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor Wittmann
Pohl & Wittmann Rechtsanwälte, Marktstr. 3, 99084 Erfurt 6921.9752865287 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pflegerecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Pflegeleistungen hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gregor Wittmann
aus 14 Bewertungen Es war ein langer und harter Weg, Hr. Wittmann stande immer mit Rat und Tat an meiner Seite. Ohne Ihn wäre ich … (10.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gesa Hermsen
sehr gut
Rechtsanwältin Gesa Hermsen
Rechtsanwälte Gesa Hermsen & Peter Neumann, Obere Königsstr. 15, 34117 Kassel 6810.4960911633 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Gesa Hermsen ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Pflegeleistungen
aus 52 Bewertungen Sie hat mir geraten meine Krankenkasse Beitragsabteilung selbst anzurufen, weil Sie selber bei der gleichen … (06.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz
sehr gut
Anwaltskanzlei Rosenkranz, Ottostr. 29, 50823 Köln 6672.1723454374 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz bietet im Bereich Pflegeleistungen Rechtsberatung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Antwortet schnell. (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Wollburg
Rechtsanwältin Silke Wollburg
Anwaltskanzlei Wollburg, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen 6655.2055165962 km
Ihr gutes Recht! Zuverlässig - Zügig - Zahlbar
Erbrecht • Beamtenrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Pflegeleistungen bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Silke Wollburg
aus 6 Bewertungen Sehr gute Beratung (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Ernst
sehr gut
Rechtsanwältin Friederike Ernst
Rechtsanwaltskanzlei Ernst, Zum Jagenstein 1, 14478 Potsdam 6965.2117152558 km
Fachanwältin Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Familienrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Pflegeleistungen unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Friederike Ernst
aus 62 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Ernst hat uns mehrfach mit großem Verständnis, Geduld und vor allem Fachkompetenz unterstützt. Wir … (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht)
sehr gut
Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht)
GILSBACH | Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Kaiserstr. 20, 44135 Dortmund 6676.91168457 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) für Rechtsfragen rund um den Bereich Pflegeleistungen
aus 72 Bewertungen Ich möchte mich noch mal herzlichst bedanken für die sehr nette, erliche und kompetente Beratung diese hat mir sehr … (07.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflegeleistungen

Fragen und Antworten

  • Pflegeleistungen: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflegeleistungen sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Pflegeleistungen: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflegeleistungen umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflegeleistungen und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Pflegeleistungen sind Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige. So zahlt die Versicherung etwa Pflegegeld, wenn der Pflegebedürftige weder einen Pflegedienst in Anspruch nimmt noch in einem Pflegeheim lebt, er vielmehr zu Hause wohnt und sich selbst um einen Pfleger gekümmert hat. Das Pflegegeld kann seit Januar 2013 übrigens auch beantragen, wer keiner Pflegestufe zugeordnet werden kann, sog. Pflegestufe 0.

Wurde dagegen ein ambulanter Pflegedienst beauftragt, erhält der Pflegebedürftige kein Geld überwiesen. Als Pflegeleistungen der Pflegekasse sind hier die Zahlungen an den tätig werdenden Pflegedienst anzusehen, die dieser für die Dienstleistungen erhält. Voraussetzung für die Pflegeleistungen ist allerdings, dass die Versicherung mit dem Pflegedienst einen Vertrag, den sog. Versorgungsvertrag, geschlossen hat. Wie hoch die Pflegeleistungen ausfallen, ist von der Pflegestufe und damit vom Pflegebedarf abhängig. Eine wichtige Rolle im Pflegerecht bzw. im Schwerbehindertenrecht spielt daher, ob eine Behinderung bzw. Schwerbehinderung oder eine schwere Krankheit beim Pflegebedürftigen festgestellt wurde oder ob die Pflegebedürftigkeit vorübergehend aufgrund einer Operation eingetreten ist.

Nach Abschluss von einem Heimvertrag und dem Umzug in ein Pflegeheim erbringt die Pflegeversicherung auch einige Pflegeleistungen. Dabei ist maßgeblich, ob es sich um eine teilstationäre Pflege oder um eine vollstationäre Pflege handelt. So werden Pflegeleistungen bei der teilstationären Pflege nur gewährt, wenn diese erforderlich ist. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Pflege tagsüber nicht möglich ist, weil die Pflegeperson arbeitet. Außerdem müssen die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung vom Pflegebedürftigen getragen werden. Anderes gilt beispielsweise, wenn dieser kein Vermögen hat, die Rente zu gering ist und auch die Einkommensverhältnisse seiner Kinder zur Zahlung von Elternunterhalt nicht ausreichen. Dann kann sich unter Umständen das Sozialamt an den Kosten beteiligen. Auch die vollstationäre Pflege muss in der Regel notwendig sein, damit die Versicherung die Pflegeleistungen erbringt. Eine Notwendigkeit wird jedoch bei Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe III vermutet.

Daneben gewährt die Pflegeversicherung unter anderem Pflegeleistungen bei Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung - z. B. dem behindertengerechten Umbau von Immobilien oder dem Einbau von einem Treppenlift -, bei der Ersatzpflege oder der Kurzzeitpflege. Sofern die Krankenversicherung nicht einstandspflichtig ist, versorgt sie den Pflegebedürftigen in gewissen Fällen auch mit Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl oder Gehhilfen.

Als Pflegeleistungen kann man auch die Leistungen der Pflegeperson ansehen. Zu den Pflegeleistungen gehört demnach unter anderem die Körperpflege oder Ernährung des Pflegebedürftigen. Auch das Verabreichen der Arzneimittel an den Pflegebedürftigen oder die Haushaltsführung wird häufig von den Hilfskräften erledigt.

Übrigens: Sofern eine Pflegeperson die Pflege nicht erwerbsmäßig ausübt - z. B. das Kind oder Enkelkind -, ist nach § 44 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Möchte sie außerdem nach der Pflegetätigkeit wieder anfangen zu arbeiten, kann sie gefördert werden, um ihr eine leichtere Wiedereingliederung ins Berufsleben zu ermöglichen, z. B. mittels einer beruflichen Weiterbildung.

(VOI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Pflegeleistungen besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.